Betreff
Mitgliedschaft in den Forstbetriebsgemeinschaften Cappeln, Lastrup und Thüle
Vorlage
V-PLA/16/137
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Mitgliedschaft in den Forstbetriebsgemeinschaften Lastrup, Cappeln und Thüle wird zugestimmt.

Der Landkreis wird in den Mitgliederversammlungen durch den jeweiligen Amtsleiter bzw. dessen Stellvertreter vertreten.

 


Sachverhalt:

 

Die Forstbetriebsgemeinschaften im Bereich des Landkreises Cloppenburg sind freiwillige privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern mit der Zielsetzung, die nachhaltige und planmäßige Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung vorgesehenen Grundstücke zu verbessern. Sie stimmen forstlichen Maßnahmen wie z. B. Waldbegründungs-, Waldpflege-, Forstschutz- und Holzerntemaßnahmen mit den Waldbesitzern ab, beziehen gemeinschaftlich standortgerechte Forstpflanzen und Zaunbaumaterial und andere zur Waldbewirtschaftung notwenige Materialien und führen Waldschutz- und Kulturpflegemaßnahmen durch.

Rechtlich handelt es sich um privatrechtliche Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Geschäftsführung wird für alle Gemeinschaften zentral in Schneiderkrug wahrgenommen.

Im Landkreis Cloppenburg gibt es die drei Forstbetriebsgemeinschaften Cappeln, Lastrup und Thüle.

Die Forstbetriebsgemeinschaft Cappeln hat derzeit 380 Mitglieder mit einer Fläche von 2.100 Hektar, die in den Gemeinden Cappeln, Emstek und Essen sowie auf dem Gebiet der Stadt Cloppenburg liegen.

Die Gemeinschaft Lastrup mit 293 Mitgliedern und 1.600 Hektar hat ihr Einzugsgebiet in den Gemeinden Lastrup und Lindern sowie der Stadt Löningen.

Zur Forstbetriebsgemeinschaft Thüle gehören 474 Mitglieder mit 2.700 Hektar. Sie betreut die Waldflächen im Gebiet der Gemeinden Barßel, Bösel, Garrel, Saterland und Molbergen sowie das Gebiet der Stadt Friesoythe.

Alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind Mitglied in der jeweiligen Forstbetriebsgemeinschaft und lassen darüber ihre Waldflächen betreuen.

Alle drei Gemeinschaften haben einen verbindlichen Kooperationsvertrag mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die die Waldbesitzer im Rahmen der Mitgliedschaft mit ihren Bezirksförstern berät und in allen forstwirtschaftlichen Angelegenheiten betreut. Die Forstbetriebsgemeinschaften sind PEFC zertifiziert (PEFC ist eine Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft).

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro Hektar zusammen und variiert unter den Forstbetriebsgemeinschaften. Mit enthalten ist eine Waldbrandversicherung, die derzeit für die kreiseigenen Waldflächen nicht besteht.

 

Der Landkreis Cloppenburg ist durch Zukäufe in und außerhalb von Schutzgebieten in den vergangenen Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße Eigentümer von Waldflächen geworden. Obwohl der größte Teil der Flächen der Natur zur Sukzession überlassen wird, sind immer wieder Maßnahmen zur Optimierung der Flächen erforderlich und sinnvoll. So wurden in der Vergangenheit Waldflächen durchforstet, um eine Umwandlung von Nadelwald in standortgerechten Laubwald zu initiieren oder es wurden Neuanpflanzungen in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer und der Jägerschaft vorgenommen.

Weiterhin wurden in jüngster Vergangenheit weitere Waldflächen erworben, die standortgerecht entwickelt werden sollen. Der Erwerb weiterer Flächen insbesondere in den FFH- Gebieten im Kreisgebiet ist vorgesehen. Auch diese sollen weiterentwickelt werden.

Zur Durchführung der Maßnahmen wurde in der Vergangenheit jeweils der Bezirksförster der Landwirtschaftskammer herangezogen. Diese kostenpflichtige Beratungsleistung, die auch die Vermarktung des Holzes und die Organisation eventueller Aufforstungsmaßnahmen beinhaltet, kann zukünftig über die Forstbetriebsgemeinschaften unentgeltlich genutzt werden.

 

Für die Mitgliedschaft in den einzelnen Forstbetriebsgemeinschaften wären derzeit folgende Beträge aufzuwenden:

 

Forstbetriebs-gemeinschaft

(FBG)

Kreiseigene Waldflächen

im Bezirk der FBG

Grund-beitrag pro Mitglied

Beitrag pro Hektar

Beitragssumme für den Flächen-anteil

Beitrag

gesamt

Lastrup

16,4 ha

30,00 €

3,00 €

49,20 €

79,20 €

Cappeln

5,8 ha

20,00 €

2,00 €

11,60 €

31,60 €

Thüle

41 ha

20,00 €

2,00 €

82,00 €

102,00 €

gesamt

63,2 ha

70,00 €

 

142,80 €

212,80 €

 

Der Beitrag wird jährlich angepasst an die den Forstbetriebsgemeinschaften gemeldeten Waldflächen.

Die Mitgliedschaft beträgt mindestens drei Jahre. Danach ist eine Auflösung möglich.

Jedes Mitglied hat das Recht, stimmberechtigt an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Gemäß § 138 Absatz 1 NKomVG hat der Kreistag diesen Vertreter des Landkreises zu bestimmen. Da in der Mitgliederversammlung auch fachliche Fragen in Bezug auf die Bewirtschaftung der Waldflächen behandelt werden können, hat die Kommunalaufsicht des Landkreises nach Prüfung vorgeschlagen, den jeweiligen Amtsleiter bzw. im Verhinderungsfall seinen Vertreter in die Mitgliederversammlung zu berufen.

 

 

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Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Budget des Amtes für Natur und Umwelt zu Verfügung.