Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Lethe
Vorlage
V-PLA/16/135
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Lethe und der Beschlussfassung der Verordnung über die Festsetzung des Gebietes wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG gesetzlich geregelt. Gemäß § 115 NWG sollen für alle Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes und stellt das Benehmen mit der unteren Wasserbehörde her. In förmlichen Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt. Nach § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Am 26.09.2014 wurden dem Landkreis Cloppenburg die entsprechenden Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet der Lethe vom NLWKN für das weitere Festsetzungsverfahren vorgelegt. Die vorläufige Sicherung erfolgte durch den NLWKN mit Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt vom 15.10.2014.

 

Das Überschwemmungsgebiet der Lethe erstreckt sich über die Landkreise Oldenburg und Cloppenburg. Da der größere Teil des Überschwemmungsgebietes im Landkreis Oldenburg liegt, wurde der Landkreis Oldenburg durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Erlass vom 09.12.2014 als zuständige Behörde für das wasserrechtliche Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bestimmt.

 

Der Verordnungstext und die dazugehörigen Karten des Überschwemmungsgebietes der Lethe wurden zwischen den Landkreisen Oldenburg und Cloppenburg abgestimmt.

Die Unterlagen haben vom 24.06. – 24.07.2015 öffentlich ausgelegen.

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt.

Es wurden insgesamt 23 Stellungnahmen und Einwendungen oder Hinweise vorgebracht.

 

Auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg ist vom Überschwemmungsgebiet der Lethe ausschließlich die Gemeinde Garrel betroffen.

Hier wurden keine Einwendungen Privater vorgebracht.

Die allgemein vorgebrachten Hinweise einzelner Träger öffentlicher Belange wurden für das gesamte Überschwemmungsgebiet und somit für beide Landkreise vorgetragen.

Hier ging es z.B. um die Zulässigkeit von Unterhaltungsmaßnahmen an Versorgungsanlagen.

 

Die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden am 16.12.2015 erörtert. Die Anregungen und Stellungnahmen der Anwesenden wurden behandelt und einvernehmlich entschieden. Den Trägern öffentlicher Belange und den Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, wurden die Entscheidungen über ihre Anregungen und Einwendungen schriftlich mitgeteilt. 3 Einwendungen haben auf dem Gebiet des Landkreises Oldenburg zu kleinräumigen Änderungen des Überschwemmungsgebietes geführt. Sie beruhen alle auf Erhöhung bzw. Auffüllung der Grundstücke für Gebäude.

Gegen das Protokoll des Erörterungstermins und gegen die Entscheidungen über die Anregungen und Einwendungen wurden keine Bedenken erhoben.

 

Der Entwurf des Verordnungstextes für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Lethe ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der Größe der Karten wurde auf die Versendung als Anhang verzichtet.

Die Karten (Übersichtskarten und Lagekarten) sind auf der Internetseite des Landkreises im Downloadbereich unter:

Bauen & Umwelt – Wasser & Abwasser – Überschwemmungsgebiete einsehbar.

 

 

PSP-Element (Produkt)

Das Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es werden keine Investitionen getätigt.