Betreff
Antrag der Stadt Friesoythe auf Bezuschussung der zweiten Krippengruppe beim Kindergarten „St. Monika“ in Gehlenberg
Vorlage
V-JHA/16/081
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Stadt Friesoythe einen Zuschuss für den zweiten Krippenbau beim Kindergarten „St. Monika“ in Gehlenberg in Höhe von maximal 27.375,00 Euro zu bewilligen.

 


Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22.12.2014 hat der Bund das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ nochmals aufgestockt. Investitionsvorhaben, die ab dem 01.04.2014 begonnen wurden, sollen mit einem Festbetrag von 12.000,00 Euro pro Krippenplatz gefördert werden. Die auf Landesebene zu ändernde Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist mit RdErl. d. MK vom 16.02.2015, veröffentlicht im Nds. MBl.Nr. 28/2015 vom 22.07.2015, in Kraft getreten.

 

Unter dieser Prämisse ist über den Antrag der Stadt Friesoythe bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden.

 

Stadt Friesoythe, Krippengruppe beim kath. Kindergarten „St. Monika“ in Gehlenberg

Die Stadt Friesoythe hat beim Landkreis Cloppenburg am 12.01.2016 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Monika“ in Gehlenberg gestellt. Die Krippengruppe soll durch Um- bzw. Ausbaumaßnahmen beim o.g. Kindergarten geschaffen werden.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Friesoythe Fördermittel in Höhe von

180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie bewilligt.

Unter Berücksichtigung dieser Landesförderung hat die Stadt Friesoythe beim Landkreis Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 27.375,00 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            223.000,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                30.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            253.000,00 Euro

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten und Ausstattungskosten

(Höchstbetrag LK CLP wird unterschritten)                                       253.000,00 Euro

Abzüglich Landesförderung nach neuer Richtlinie                                   180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                              73.000,00 Euro

Abzüglich Zuschuss BMO (25 %)                                                   18.250,00 Euro

Verbleiben                                                                                              54.750,00 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                               27.375,00 Euro

 

Die Förderung aller bisherigen Krippenbauten durch den Landkreis Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 3.176.718,87 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei teilweise nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300010.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            561.700,00 Euro