Betreff
Wiesenvogelschutzmaßnahmen im Bereich des EU- Vogelschutzgebietes V 66 "Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka"
Vorlage
V-PLA/09/001
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg hat seit 1989 überwiegend mit Finanzmitteln des Ziel 5b - Programms der EU in der Südraddeniederung Flächen zur Erhaltung von Brut- und Lebensräumen für Wiesenvögel angekauft. Grund für die Ankäufe war, dass im Flurbereinigungsverfahren Löningen im Bereich der Südraddeniederung landwirtschaftlich nicht zuteilbare Flächen übrig geblieben waren, die aufgeforstet werden sollten. Gegen diese Pläne haben sich vehement die vor Ort aktiven Naturschutzverbände ausgesprochen, weil die Aufforstungen zu einem ganz erheblichen Wertverlust der Bedeutung der Südraddeniederung als Brut- und Lebensraum für Wiesenvögel geführt hätten. Ihrerseits wurde gefordert, zur Erhaltung der Wiesenvögel in der Südraddeniederung ein Naturschutzgebiet durch die Bezirksregierung Weser – Ems auszuweisen. Um den sich abzeichnenden Konflikt zu entschärfen, hat der Landkreis Cloppenburg der Teilnehmergemeinschaft die landwirtschaftlich nicht verwertbaren Flächen abgekauft und einer für Wiesenvögel verträglichen Bewirtschaftung zugeführt. In der Folge sind weitere Flächen verkaufsbereiter privater Grundstückseigentümer erworben worden.

Nachdem das Ziel 5b - Programm ausgelaufen war, ist der Flächenankauf durch die Kompensationsflächenagentur des Landkreises Cloppenburg fortgeführt worden. Insgesamt sind im Bereich der Südradde durch den Landkreis Cloppenburg zur Erhaltung des Grünlandes und damit zum Schutz des Lebensraumes der Wiesenvögel in den vergangenen Jahren ca. 219 ha erworben worden, davon 48 ha durch die Kompensationsflächenagentur. Die Flächen sind zur wiesenvogelverträglichen Bewirtschaftung an ortansässige Landwirte verpachtet worden. Die Pachtverträge beinhalten zur gefahrlosen Durchführung des Brutgeschäftes und der Kükenaufzucht u.a. das Verbot der Beweidung vor dem 01.05. sowie das Verbot der maschinellen Bewirtschaftung in der Zeit vom 01.03. bis zum 20.06. Durch diese Maßnahmen ist ein weitgehender Schutz der Wiesenvögel auf diesen Flächen gewährleistet.

Der Ankauf weiterer Flächen in der Südraddeniederung ist geplant. Außerdem besitzen dort sowohl das Land Niedersachsen als auch einige Städte und Gemeinden Flächen, auf denen zugunsten der Wiesenvögel Nutzungsbeschränkungen liegen.

 

Im Bereich der Mittelraddeniederung sind bisher keine Flächen durch den Landkreis erworben worden. Hier wurde 2005 damit begonnen, in Kooperation mit Herrn Prof. Dr. Heinz Düttmann und seinen Studenten von der Uni Osnabrück Maßnahmen zum Schutz der Gelege der Wiesenvögel durchzuführen.

Durch die zunehmende Intensivierung in der Landwirtschaft und die immer früher einsetzende Bewirtschaftung sowohl auf den Acker- als auch auf den Grünlandflächen sind die Gelege der Wiesenvögel wie z. B. Kiebitz, Uferschnepfe, Austernfischer und Großen Brachvogel massiv bedroht. In Zusammenarbeit mit den dort wirtschaftenden Landwirten wird versucht, durch das initiierte Gelegeschutzprogramm die Zerstörung der Wiesenvogelgelege durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu minimieren und damit die Bestandserhaltung in diesem Brutgebiet zu sichern.

Hierzu werden durch Studenten bzw. ehrenamtliche Naturschützer die Gelege im Projektgebiet zu Beginn des Brutgeschäftes ab Mitte März mit Einverständnis der betroffenen Landwirte gesucht und markiert. Die Landwirte sparen dann während ihrer landwirtschaftlichen Bearbeitung der Flächen wie z. B. beim Walzen, Schleppen, Düngen und Mähen diese Bereiche aus und tragen so ganz erheblich zum Erhalt der Gelege und zum Schlupferfolg bei. Die auf diese Weise vor Zerstörung bewahrten Gelege werden erfasst und kartiert. Jeder am Gelegeschutzprogramm teilnehmende Landwirt erhält für jedes gefundene und erhaltene Gelege eine Schutzprämie. Welche Prämie für welche Leistung gezahlt wird, ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1 ( „Gelege- und Kükenschutz für Wiesenvögel an Süd- und Mittelradde 2009 – Möglichkeiten der Förderung“).

 

Während in der Anlaufphase des Projektes im Jahre 2005 nur 2 der angesprochenen Landwirte am Projekt teilnehmen, ist die Teilnehmerzahl 2009 bereits auf 33 mit einer Projektgebietsfläche von 370 ha angewachsen. Die Entwicklung des Gelegeschutzprogramms in der Mittel- und Südraddeniederung kann Anlage 2 entnommen werden. Aufgrund des rasanten Anstiegs der Teilnehmer und der Projektfläche reichte eine ausschließlich ehrenamtliche Betreuung nicht mehr aus. Daher wurde 2008 ein Werkvertrag zur Betreuung des Projektes vor Ort geschlossen. Von den beteiligten Studenten der Uni Osnabrück und der Auftragsnehmerin wurden neben den Flächen im Landkreis Cloppenburg gleichzeitig ca. 450 ha im Landkreis Emsland im gleichen Vogelschutzgebiet betreut.

Im Bereich der Südradde wurde erstmals 2008 in Kooperation mit dem Arbeitskreis Feuchtwiesenschutz Westniedersachsen e. V. auf ausgewählten Privatflächen das Gelegeschutzprogramm initiiert. Durchweg waren die Landwirte auch hier bereit, am Gelegeschutz teilzunehmen und die Bewirtschaftung in den gekennzeichneten Bereichen auszusetzen, teilweise wurden hier sogar Teilflächen vor Juli gar nicht mehr befahren.

 

Das Projekt zum Gelege- und Kükenschutz an Süd- und Mittelradde trägt ganz entscheidend zum Bestandserhalt der Wiesenvögel bei, wie vor Ort durchgeführte Bestandserhebungen zeigen. Bei den geschützten Arten (Kiebitz, Großer Brachvogel, Austernfischer, Uferschnepfe) konnten im Bereich der Mittelradde in 2008 für den Bestandserhalt ausreichende Bruterfolge verzeichnet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass ohne die Schutzmaßnahmen zum Teil bis zu 50 % der Gelege durch landwirtschaftliche Bearbeitungen verloren gegangen wären und sich die Bestandszahlen nach unten entwickelt hätten.

Entscheidenden Anteil am Erfolg des Gelegeschutzes haben die wirtschaftenden Landwirte im Gebiet, die ihre Flächen aufmerksamer und vorsichtiger bearbeiten als in früheren Jahren und zum Teil selbst Gelege den Betreuern melden und markieren.

Aufgrund des großen Erfolges wäre es äußerst wünschenswert, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten den Gelege- und Kükenschutz in der bewährten Form fortzuführen und das Projektgebiet möglichst noch zu erweitern. Es ist beabsichtigt, die kontinuierliche Information der Landwirte in entsprechenden Veranstaltungen fortzuführen.

Das Gelegeschutzprojekt bietet neben der Sicherung des Gebietes durch weitere Flächenankäufe die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis in Kooperation mit den Landwirten Wiesenvogelschutz zu betreiben und es gleichzeitig den Landwirten zu ermöglichen, ihre Flächen im Schutzgebiet auch in Zukunft überwiegend in der konventionellen Art und Weise zu bearbeiten.

Bisher hat das Land Niedersachsen die Kosten für das Gelegeschutzprogramm vollständig übernommen. Nachdem der Landkreis Cloppenburg in den vergangenen Jahren bereits mehrfach vom Land Niedersachsen aufgefordert wurde, gleichzeitig mit dem Antrag auf Kostenübernahme der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für den Gelegeschutz (d. h. 100 %-Förderung durch das Land) eine Förderung im Rahmen der ELER- Verordnung (Förderrichtlinie „Entwicklung von Natur und Landschaft und Qualifizierung“) zu beantragen, wurde letztmalig für das Gelegeschutzprogramm 2009 eine 100%-Förderung gewährt. Diese Entwicklung war abzusehen, weil auch andere Landkreise in der Region Weser- Ems schon seit Jahren keine 100%-Förderung mehr erhalten (vgl. Vorlage zu TOP 11 Bericht über Gelegeschutzmaßnahmen im Vogelschutzgebiet V 66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 02.12.2008).

Um das Gelegeschutzprojekt fortführen zu können, ist nunmehr bei geschätzten Gesamtkosten von 35.000 € ein Zuschuss von 28.000 € beim Land beantragt worden. Zur Durchführung des Projektes würde somit ein Eigenanteil für den Landkreis Cloppenburg von 7.000 € (20%) verbleiben.

 

Nachdem das EU - Vogelschutzgebiet V 66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ aufgrund einer Aufforderung der EU- Kommission vom Land Niedersachsen als EU-Vogelschutzgebiet nachgemeldet wurde (vgl. Mitteilung auf der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 28.11.2006), hat der Landkreis Emsland für die in seinem Kreisgebiet belegenen Teile des EU – Vogelschutzgebietes V 66 eine Landschaftsschutzgebietsverordnung erlassen. Für den Landkreis Cloppenburg wird vorrangig angestrebt, die Erhaltung und Entwicklung des EU – Vogelschutzgebietes V 66 durch Vertragsnaturschutz, insbesondere durch das Gelegeschutzprojekt und weiteren Flächenankauf sicherzustellen. Damit wird versucht, das vor über 20 Jahren mit Flächenankauf begonnene Umsetzungskonzept zur Sicherung und Entwicklung von Wiesenvogellebensräumen in Kontinuität weiterzuführen. Nachdem das Land Niedersachsen entgegen bisherigen Bekundungen in einem Erlass an den Landkreis Lüchow – Dannenberg (den der Landkreis Cloppenburg durch den Nieders. Landkreistag erhalten hat) klargestellt hat, dass EU – Vogelschutzgebiete zwingend durch hoheitlichen Schutz zu sichern sind, ist der bisher favorisierte Verzicht auf Unterschutzstellung fraglich geworden.

Auch wenn zukünftig nicht vermieden werden kann, das EU – Vogelschutzgebiet durch die Ausweisung eines Schutzgebietes zu sichern, so trägt das Gelegeschutzprogramm jedoch in erheblichen Umfang dazu bei, die durch den hoheitlichen Schutz hervorgerufenen Auswirkungen auf betroffene Landwirte zu vermindern. Daher wird die Fortführung des Gelegeschutzprogramms von der Kreisverwaltung für unverzichtbar gehalten.

 

Es ist zu entscheiden, ob das Gelegeschutzprojekt in der Süd- und Mittelraddeniederung bei erwarteten Gesamtkosten von 35.000 € mit einem  Zuschuss von 28.000 € vom Land Niedersachsen und einem voraussichtlichen Eigenanteil für den Landkreis Cloppenburg von 7.000 € (20%) fortgeführt werden soll.

 

Zur Thematik wird in der Sitzung ergänzend vorgetragen. Zur Bedeutung des Gelegeschutzprojektes wird Herr Heinrich Belting von der „Staatlichen Vogelschutzwarte“, Standort Naturschutzstation Dümmer berichten.

 

Produkt: P1.554100 Natur- und Landschaftspflege

 


Anlagenverzeichnis: