Beschluss: einstimmig beschlossen

Landrat Hans Eveslage führte aus, dass sich der Landkreis Cloppenburg seit vielen Jahren um den Ausbau der Kreisstraßen 296 und 318 bemühe. Für den Abschnitt der K 296 zwischen Harkebrügge und der Kreisgrenze wurde bereits ein Planfeststellungsverzichtsverfahren durchgeführt. Der GVFG-Antrag wurde im Hinblick auf die Umsetzung als PPP-Projekt vorerst von der Aufnahme in das Jahresbauprogramm zurückgestellt.

 

Die zwei beieinander liegenden Kreisstraßen K 318 und K 296 mit einer Länge von zusammen ca. 22 km müssten dringend ausgebaut werden. Wegen der fehlenden Haushaltsmittel könnten die beiden Kreisstraßen nur über mehrere Jahre ausgebaut werden, wobei der Ausbau der K 318 noch teurer sei als die im letzten Jahr fertiggestellte K 353. Deshalb sei überlegt worden, für den Ausbau der beiden Kreisstraßen nach alternativen Realisierungsmöglichkeiten zu suchen. Im Rahmen eines Pilotprojekts in Niedersachsen könnte z.B. der Ausbau und die anschließende bauliche Unterhaltung auf die Dauer von 20 bis 30 Jahren im Zuge eines so genannten PPP-Modells ausgeschrieben werden. Dadurch hoffe man auch auf Fördergelder.

 

Für die im Vorfeld einer solchen Ausschreibung erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung habe die N-Bank eine „Festbetragsfinanzierung“ mit 20.000,00 € zugesagt.

 

Sollte eine Umsetzung des PPP-Projektes nicht möglich sein, würden in den nächsten Jahren erhebliche Sanierungsleistungen auf den Landkreis zukommen.

 

Auch ohne das Ergebnis des Gutachtens vorwegzunehmen, sei festzustellen, dass bei den PPP-Varianten im Vergleich zur Eigenrealisierung kein großer wirtschaftlicher Vorteil entstehe. Der eigentliche Vorteil für den Landkreis sei aber, dass die Kreisstraßen in zwei Jahren ausgebaut würden und der bauausführende Unternehmer die Straßen für 20 – 25 Jahre in einem guten baulichen Zustand halten müsse.

 

Landrat Hans Eveslage betonte abschließend, dass der „GVFG-Topf“ für den Bereich Weser-Ems, auch für die nächsten Jahre, „leer“ sei. Zur Zeit würde er Gespräche mit dem Nds. Wirtschaftsminister führen, um für diese Pilotmaßnahme GVFG-Mittel zu bekommen.

 

Sodann stellten Frau Weiss und Herr Malik von der Arbeitsgemeinschaft IBV/EY RE aus Düsseldorf, bestehend aus dem Ingenieurbüro Vössing GmbH und der Ernst & Young Real Estate GmbH, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit vorläufiger  Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ausführlich vor.

 

Bei dem Kreistagsabgeordneten H. Meyer hielt sich „die Begeisterung über die Ergebnisse der Untersuchung in Grenzen“, da rechnerisch kaum Vorteile gegenüber der Eigenrealisierung bestehen würden. Auf seine Frage, ob die GVFG-Mittel bei dem PPP-Projekt eine Rolle spielen, antwortete Landrat Hans Eveslage, dass diese Mittel bei der Untersuchung nicht berücksichtigt wurden und grundsätzlich eine Erleichterung bei der Finanzierung wären (gilt aber für alle untersuchten Varianten). Grundsätzlich sei der Ausbau der beiden Kreisstraßen GVFG-förderfähig, unabhängig ob ein Privater oder der Landkreis die Maßnahme durchführe. Voraussetzung sei nur, dass die Kreisstraßen im Besitz des Landkreises blieben.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Bohnstengel erklärte Leitender Baudirektor Raue, dass mit einem Insolvenzverfahren bei solch einem langen Vertragszeitraum immer zu rechnen sei, dies für den Landkreis Cloppenburg aber kein Nachteil wäre. Die Bauleistung muss gut erstellt und abnehmbar sein, erst dann würden Zahlungen an den Unternehmer fällig. Für die Unterhaltung würden, z.B. bei der Variante Funktionsbauvertrag, erst nach 10 Jahren wieder Zahlungen anfallen, diese seien also nachschüssig. Im übrigen habe man mit privaten Unternehmen bisher gute Erfahrungen gemacht (z.B. im Bereich der Abfallwirtschaft: der Landkreis verwaltet und koordiniert – der Unternehmer baut).

 

Die Ergebnisse in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung seien dicht beieinander, die Durchführung eines PPP-Modells sei daher grundsätzlich kein Nachteil für den Landkreis. Die Variante  Funktionsbauvertrag mit Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg sei mit der Eigenrealisierung vergleichbar, aber es gebe neben den schon genannten Vorteilen eine bessere Leistung, da der Unternehmer mehr bemüht sei wegen der 25-jährigen Gewährleistung und der ansonsten anfallenden weiteren Unterhaltung.

 

Kreistagsabgeordneter Krone erklärte, dass die CDU-Fraktion das PPP-Projekt positiv sehe, aber es noch Gesprächsbedarf gebe und deshalb beantrage, den Tagesordnungspunkt ohne Beschluss an die Fraktion zurückzuverweisen.

 

Kreistagsabgeordneter H. Meyer stimmte dem Antrag zu und bemerkte, dass bei dem PPP-Projekt der Bau wie bisher von Privaten durchgeführt werde. Nur die Übertragung der Unterhaltung der Straßen an Private sei neu.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann trug vor, dass es immer größere Lkw gebe und wir der Entwicklung der Verkehrszahlen hinterherlaufen. Es sollte besser eine Schwerlastabgabe oder eine Tonnenbegrenzung geben. Auf die Frage, ob für ein PPP-Projekt eine haushaltsrechtliche Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich sei, antwortete Landrat Hans Eveslage, dass dies durch das Nds. MI erfolge.

 

Kreistagsabgeordnete Fugel hielt den Ausbau der beiden Kreisstraßen trotz aller Risiken und Bedenken für positiv, da die Vorteile für die Anlieger und die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Radfahrer, überwiegen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting befürwortete ebenfalls das PPP-Projekt, obwohl es finanziell keinen großen Unterschied ausmache. Durch die Vorreiterrolle gebe es hoffentlich GVFG-Mittel, um die Maßnahme dann zügig umzusetzen.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Roder, stimmte den Ausführungen zu.

 

Landrat Hans Eveslage ergänzte, dass trotz der Verweisung des Tagesordnungspunktes an die Fraktionen im Kreisausschuss am 24.02.2011 und im Kreistag am 03.03.2011 eine Entscheidung getroffen werden sollte.

 

Auch Kreistagsabgeordneter G. Meyer stand dem Projekt positiv gegenüber, befürwortete aber trotzdem die Beratung in den Fraktionen.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, den Tagesordnungspunkt ohne Beschluss an die Fraktionen zurückzuverweisen.