Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte den Entwurf des Teilhaushaltes 2010 des Sozialamtes. Sie verwies darauf, dass auf Seite 99 ein falscher Text abgedruckt sei. Den Sitzungsteilnehmern wurde daher als Tischvorlage der Teilhaushalt des Sozialamtes mit Berichtigung der Seite 99 ausgehändigt. Der Tischvorlage war des Weiteren eine Auflistung der kameralistischen Unterabschnitte mit Darstellung der Besser- bzw. Schlechterstellung der Planzahlen 2010 im Vergleich zu 2009 beigefügt (Anlage 2).

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte zunächst die drei „wesentlichen Produkte“ des Sozialamtes.

- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  (P1. 311300):
Bei einem Gesamtzuschussbedarf von 33.450.000 € liege der kalkulierte Zuschussbedarf für diesen Bereich in 2010 „nur“ um 116.000 € über dem Zuschussbedarf von 2009.

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (P1.311600):
Die hier erfassten Aufwendungen und Erträge umfassen einen Gesamtzuschussbedarf von rd. 5,2 Mio. €. Änderungen im Vergleich zum Zuschussbedarf des Vorjahres, habe es keine gegeben. Die Fallzahlen würden seit Jahren relativ konstant bei rd. 1.100 Leistungsbeziehern außerhalb von Einrichtungen liegen.

- Leistungen für Unterkunft und Heizung (P1.312100):
Die in diesem Produkt enthaltenen Aufwendungen und Erträge umfassen 2010 – bezogen auf das Sozialamt - einen Zuschussbedarf von 11.650.000 €. Tatsächlich sei der Zuschussbedarf geringer, da hier eine Landeszuwendung in Höhe von rd. 2,8 Mio. € nicht eingeflossen sei. Diese Zuwendung werde im Teilhaushalt der Kämmerei verbucht – wie vorher im dortigen Unterabschnitt – und fließe nicht unmittelbar als Ertrag in den Sozialhaushalt ein. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Unterkunftskosten liege also tatsächlich bei rd. 8,8 Mio. €.

Während die Ausgaben im Vergleich zu 2009 nahezu gleich kalkuliert worden seien, würden die Einnahmen wegen einer (voraussichtlichen) bundesgesetzlichen Regelung sinken. Die prozentuale Bundeserstattung werde voraussichtlich von 25,4 % auf 23,0 % gesenkt werden.  Dies mache für den Landkreis Cloppenburg in 2010 Mindereinnahmen von 360.000 € aus.


Des Weiteren erörterte Kreisamtsrätin Schröder den Teilergebnishaushalt (Weitere Produkte  / S. 103). Sie verwies dazu auf die letzte Seite der Tischvorlage.

Im Vergleich zum Vorjahr würden voraussichtlich alle Aufwendungen (Ausgaben) in der Summe insgesamt um rd. 170.000 € sinken.

Trotzdem sei insgesamt im Sozialhaushalt eine Schlechterstellung von rd. 1,0 Mio. € zu verzeichnen. Ursachen seien die wegbrechenden Einnahmen in einer Größenordnung von rd. 1,2 Mio. €.

Die Verringerung der Einnahmen ergebe sich im Wesentlichen  aus folgenden Gründen:
- Die Abrechnung mit dem Land nach dem Quotalen System, weise Mindereinnahmen von rd. 0,5 Mio. € aus.
- Wie bereits beim Produkt „Kosten der Unterkunft“ ersichtlich, werde es aufgrund der Reduzierung der Bundeserstattung Mindereinnahmen von rd. 360.000 € geben.
- Ferner falle die Erstattung des Landes für Asylbewerber um rd. 70.000 € geringer aus.
- Letztendlich reduzierten sich die Wohngeldeinnahmen um rd. 120.000 €, weil die Nachzahlungen für Leistungsberechtigte in Einrichtungen mittlerweile abgeschlossen seien.

Abschließend erläuterte Kreisamtsrätin Schröder anhand der Auflistung der kameralistischen Unterabschnitte, die Unterabschnitte, die eine Abweichung von über 50.000 € aufweisen.


Die von  der Kreistagsabgeordneten Lüdders per Mail vorab eingereichten Fragen zum Sozialhaushalt, hier insbesondere zum Teilhaushalt des Gesundheitsamtes, wurden von Kreisamtfrau Krogmann beantwortet (siehe Anlage 3).

Kreisoberamtsrätin Schröder ergänzte, dass für die Schuldnerberatungsstellen ein Betrag von 77.000 € eingeplant sei.