Sitzung: 26.01.2010 Sozialausschuss
Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte den Entwurf des Teilhaushaltes
2010 des Sozialamtes. Sie verwies darauf, dass auf Seite 99 ein falscher Text
abgedruckt sei. Den Sitzungsteilnehmern wurde daher als Tischvorlage der
Teilhaushalt des Sozialamtes mit Berichtigung der Seite 99 ausgehändigt. Der
Tischvorlage war des Weiteren eine Auflistung der kameralistischen
Unterabschnitte mit Darstellung der Besser- bzw. Schlechterstellung der
Planzahlen 2010 im Vergleich zu 2009 beigefügt (Anlage 2).
Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte zunächst die drei „wesentlichen
Produkte“ des Sozialamtes.
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
(P1. 311300):
Bei einem Gesamtzuschussbedarf von 33.450.000 € liege der kalkulierte
Zuschussbedarf für diesen Bereich in 2010 „nur“ um 116.000 € über dem
Zuschussbedarf von 2009.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (P1.311600):
Die hier erfassten Aufwendungen und Erträge umfassen einen Gesamtzuschussbedarf
von rd. 5,2 Mio. €. Änderungen im Vergleich zum Zuschussbedarf des Vorjahres,
habe es keine gegeben. Die Fallzahlen würden seit Jahren relativ konstant bei
rd. 1.100 Leistungsbeziehern außerhalb von Einrichtungen liegen.
- Leistungen für Unterkunft und Heizung (P1.312100):
Die in diesem Produkt enthaltenen Aufwendungen und Erträge umfassen 2010 –
bezogen auf das Sozialamt - einen Zuschussbedarf von 11.650.000 €. Tatsächlich
sei der Zuschussbedarf geringer, da hier eine Landeszuwendung in Höhe von rd.
2,8 Mio. € nicht eingeflossen sei. Diese Zuwendung werde im Teilhaushalt der
Kämmerei verbucht – wie vorher im dortigen Unterabschnitt – und fließe nicht
unmittelbar als Ertrag in den Sozialhaushalt ein. Der Zuschussbedarf für den
Bereich der Unterkunftskosten liege also tatsächlich bei rd. 8,8 Mio. €.
Während die Ausgaben im Vergleich zu 2009 nahezu gleich kalkuliert worden
seien, würden die Einnahmen wegen einer (voraussichtlichen) bundesgesetzlichen
Regelung sinken. Die prozentuale Bundeserstattung werde voraussichtlich von
25,4 % auf 23,0 % gesenkt werden. Dies
mache für den Landkreis Cloppenburg in 2010 Mindereinnahmen von 360.000 € aus.
Des Weiteren erörterte Kreisamtsrätin Schröder den Teilergebnishaushalt
(Weitere Produkte / S. 103). Sie verwies
dazu auf die letzte Seite der Tischvorlage.
Im Vergleich zum Vorjahr würden voraussichtlich alle Aufwendungen
(Ausgaben) in der Summe insgesamt um rd. 170.000 € sinken.
Trotzdem sei insgesamt im Sozialhaushalt eine Schlechterstellung von rd. 1,0
Mio. € zu verzeichnen. Ursachen seien die wegbrechenden Einnahmen in einer
Größenordnung von rd. 1,2 Mio. €.
Die Verringerung der Einnahmen ergebe sich im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
- Die Abrechnung mit dem Land nach dem Quotalen System, weise Mindereinnahmen
von rd. 0,5 Mio. € aus.
- Wie bereits beim Produkt „Kosten der Unterkunft“ ersichtlich, werde es aufgrund
der Reduzierung der Bundeserstattung Mindereinnahmen von rd. 360.000 € geben.
- Ferner falle die Erstattung des Landes für Asylbewerber um rd. 70.000 €
geringer aus.
- Letztendlich reduzierten sich die Wohngeldeinnahmen um rd. 120.000 €, weil
die Nachzahlungen für Leistungsberechtigte in Einrichtungen mittlerweile
abgeschlossen seien.
Abschließend erläuterte Kreisamtsrätin Schröder anhand der Auflistung der
kameralistischen Unterabschnitte, die Unterabschnitte, die eine Abweichung von
über 50.000 € aufweisen.
Die von der Kreistagsabgeordneten
Lüdders per Mail vorab eingereichten Fragen zum Sozialhaushalt, hier
insbesondere zum Teilhaushalt des Gesundheitsamtes, wurden von Kreisamtfrau
Krogmann beantwortet (siehe Anlage 3).
Kreisoberamtsrätin Schröder ergänzte, dass für die Schuldnerberatungsstellen
ein Betrag von 77.000 € eingeplant sei.