Der Verkehrsausschuss
hat mehrheitlich mit einer Gegenstimme beschlossen, dem Kreistag folgende
Beschlussfassung zu empfehlen:
Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG gemäß § 56 NKomVG – Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Cloppenburg vom 02.11.2017 wird abgelehnt.
Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann führte in die Thematik des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Cloppenburg ein und erläuterte, aus welchen Gründen nunmehr der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG gestellt werde, obwohl derzeit ein Rufbuskonzept erstellt werde.
Sodann ging er auf die einzeln aufgeführten Positionen des Antrages vom 02.11.2017 ein und gab zu der im Antrag dargestellten Begründung weitergehende Erläuterungen. Insbesondere zu den Punkten 10. bis 12. merkte er an, dass die Einrichtung von landesbedeutsamen Buslinien erstrebenswert sei, da hier eine Förderung durch das Land erfolgen könne, die man nicht ausschlagen solle. Ferner sprach er sich dafür aus, eine Änderung der Struktur von eigenwirtschaftlichen Verkehren zu Linienbündelungskonzepten anzusteuern. Dies sei jedoch auch abhängig von der Laufzeit der erteilten Konzessionen, die ihm nicht bekannt sei. Wenn eine Änderung der Struktur erfolgen solle, müsse eine Einarbeitung im Nahverkehrsplan bereits jetzt erfolgen, um rechtzeitig eine Änderung zu erwirken.
Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte zunächst, dass es der Kreisverwaltung aus zeitlichen Gründen noch nicht möglich gewesen sei, sich nachhaltig mit der inhaltlichen Fragestellung des Antrages auseinander zu setzen. Diverse im Antrag aufgeführte Punkte würden aber bereits im in der Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan (NVP) abgearbeitet werden. Der NVP werde nach der bisherigen Planung zu Beginn des Jahres 2018 in die gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsphase gehen.
Im Dezember 2016 sei für das ÖPNV-Optimierungskonzept (Rufbussystem) das Grobkonzept vom Kreistag beschlossen worden. Derzeit laufe die Feinkonzeptionierung auf Hochtouren. Dessen Eckpunkte sollen im Kreisausschuss am 14.12.2017 vorgestellt werden. Anfang Januar 2018 sei hier die vergaberechtlich wichtige Vorabbekanntmachung vorgesehen.
Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des NVP werde auch ein Linienbündelungskonzept erstellt. Hierfür müsse vorab eine Harmonisierung der Linienbündel erfolgen.
Um alleine die in dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG geforderte stündliche Taktung für eine landesbedeutsame Buslinie Friesoythe – Cloppenburg zu erlangen, sei eine Verdoppelung der bestehenden Taktung vorzunehmen. Bei einer hypothetischen Erlösquote von 20 % müssten – abzüglich einer Förderung durch das Land – zusätzliche Kosten in Höhe von 160.000,- € bis 180.000,- € vom Landkreis aufgebracht werden.
Hinsichtlich der Forderung nach barrierefreien Haltestellen verwies Herr Kreisrat Varnhorn auf die Regelungen im Personenbeförderungsgesetz, wonach eine Umsetzung bis 2022 erfolgen müsse, sofern keine Ausnahmen im Nahverkehrsplan festgelegt seien.
Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann sprach sich dafür aus, auch für den Südkreis eine solche Linie zu erarbeiten und die Aufnahme im Nahverkehrsplan noch vor Beschluss desselben vorzunehmen. Er erkundigte sich zudem nach dem Zeithorizont für eine Umsetzung des Linienbündelungskonzepts.
Eine Umsetzung des Linienbündelungskonzepts könne erst nach Ablauf aller erteilten Konzessionen in dem jeweiligen Linienbündel erfolgen. Diese würden in der Regel für einen Zeitraum von 10 Jahren von der Landesnahverkehrsgesellschaft erteilt, so dass längstens ein Zeitraum von 10 Jahren angenommen werden könne.
Die Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Bothe, ob mit dem Optimierungskonzept des ÖPNV auch eine Erweiterung des ZVBN-Gebietes verbunden sei, wurde von Herrn Kreisrat Varnhorn verneint.
Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier merkte an, dass er seitens der Gruppe GRÜNE/UWG innovative Vorschläge, z. B. Einführung der Elektromobilität, erwartet habe. Für die beantragten Maßnahmen sei noch keine Kalkulation vorgelegt worden. Diese würden zu Kosten führen, die den Rahmen sprengen würden. Er halte die Vorschläge für zu teuer und könne den Antrag nicht unterstützen.
Bei den im Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vorgeschlagenen Maßnahmen handele es sich teilweise um gute Ansätze, so Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus. Der Großteil lese sich jedoch wie eine Wunschliste. Es müsse aber auch die Wirtschaftlichkeit bewertet werden, was nicht erfolgt sei. Daher sei es nicht realistisch, einen positiven Beschluss des Antrages zu erlangen. Er sprach sich dafür aus, zunächst den Nahverkehrsplan aufzustellen und das Rufbuskonzept umzusetzen, um dann Schritt für Schritt weitere Verbesserungen vorzunehmen. Eine Abstimmung über die einzelnen Vorschläge hielt er nicht für sinnvoll.
Auf den Einwand von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier gab Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann zu bedenken, dass die Einführung der Elektromobilität zu teuer sei. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handele es sich auch nicht um einen Wunschzettel. Einige Linien seien gut getaktet, aber verbesserungswürdig. Es ginge darum, Mindeststandards festzulegen und den Öffentlichen Personennahverkehr zu gestalten. Die Einführung des Rufbuskonzepts abzuwarten, um dann die gewünschten Änderungen einzuführen, dauere seines Erachtens zu lange. Hinsichtlich der Kosten sei eine pauschale Schätzung nicht möglich. Er halte die Umsetzung der beantragten Maßnahmen jedoch für bezahlbar.
Herr Kreistagsabgeordneter Götting erinnerte daran, dass bereits ein Versuch unternommen worden sei, eine Linienbusverbindung zwischen Cloppenburg über den ecopark und dem Landkreis Vechta einzurichten, was jedoch gescheitert sei. Er gehe von einer Finanzierung in Millionenhöhe für die beantragten Maßnahmen aus, was nicht umzusetzen sei. Ferner halte er einen stündlichen Busverkehr aus Umweltgründen auch nicht für sinnvoll.
Auch Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier hielt eine Finanzierung der beantragten Maßnahmen für nicht realisierbar. Er gehe davon aus, dass der Öffentliche Personennahverkehr auch durch konventionelle Busverkehre durchgeführt werden könne. Dennoch sei es wichtig, sich Gedanken über alternative Konzepte, den Einsatz von kleineren Bussen, etc. zu machen, auch wenn die Erfahrungen nicht immer positiv seien.
Es handele sich nicht um Maßnahmen, die in den leeren Raum gingen, erwiderte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann. Für die Buslinie Friesoythe – Cloppenburg sei eine Auslastung von 35 % gegeben. Auch die Kategorie der Busse sei diskutierbar. Der ÖPNV werde jedoch nicht genutzt, wenn keine Flexibilität vorliege, so wie bei der Buslinie des ecoparks.
Herr Kreistagsabgeordneter Stoffers merkte an, dass er die Diskussion für verfrüht halte. Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG könne jedoch als Arbeitsgrundlage dienen und die Diskussion verschoben werden.
Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG sei im Detail gewürdigt worden, erklärte Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier. Daher beantrage er, über den Gesamtantrag zu beschließen.
Auch er halte es nicht für sinnvoll, über jeden einzelnen Punkt zu beschließen, sagte Herr Kreisrat Varnhorn. Es sei zu bedenken, das bei unterschiedlichen Einzelbeschlüssen die Gefahr bestünde, dass das Gesamtergebnis evtl. keinen Sinn mehr ergebe.
Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, teilte mit, dass die Entscheidung über Einzel- oder Gesamtbeschluss beim Antragsteller liege und bat Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann um Mitteilung, wie über den Antrag abgestimmt werden solle.
Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte sich damit einverstanden, über den Gesamtantrag beschließen zu lassen.