Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig die der Vorlage anliegende Zusatzverwaltungsvereinbarung nach §44b Abs. 4 Satz 1 SGB II zur Dienstleistung 0.8 - Forderungseinzug – des Serviceportfolios zwischen der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter im Landkreis Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg rückwirkend zum 11.05.2017. Gleichzeitig wird der Landrat ermächtigt, ab 2018 eine anschließende Vereinbarung mit gleichem Sachinhalt ohne erneuten Kreistagsbeschluss abzuschließen.

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/17/376 vor.