Vorsitzender Eilers führte einleitend aus, dass sich dieser Tagesordnungspunkt durch die Beratung und den Beschluss zum TOP 8 weitgehend erledigt habe.

 

Dr. Neumann, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), nahm zum Schreiben der Gruppe GRÜNE/UWG vom 13.08.2017 (Vorlagen-Nr.: V-SOZ/17/068) wie folgt Stellung: 

 

Zu 1.

Welche Gespräche hat die Kreisverwaltung nach dem Kreistagsbeschluss in der genannten Sache wann und mit wem geführt?

 

Am 01.03.2017 fand ein Gespräch des Ersten Kreisrates Herrn Frische, Frau Thesing von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe im Hause und Frau Dr. Neumann mit den Mitarbeiter_innen der „Beratungsstelle für mobile Beschäftigte in Niedersachsen“ mit Sitz in Oldenburg (Frau Reim, Frau Kromova und Herrn Bischof)statt.

Ein weiteres Gespräch folgte am 21.04.2017. Daran nahmen Herr Frische, Frau Thesing, Frau Dr. Neumann und Herr Fangmann vom Landescaritas-Verband Oldenburg teil.

In gleicher Konstellation fand ein weiteres Gespräch am 05.07.2017 statt.

Am 24. August 2017 folgten 15 Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsstellen im Landkreis Cloppenburg, die in ihrem Arbeitsalltag Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer beraten, einer Einladung der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe zu einem Austausch.

 

Zu 2.

Welche Fortschritte wurden bisher erzielt? Was ist der aktuelle Sachstand?

 

Das Konzept des Landescaritas-Verbandes „Niedrigschwelliges (Rechts-) Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigrantinnen und -migranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ wurde unter TOP 8 dieser Sozialausschusssitzung beraten.

 

Zu 3.

Wie stellt sich nach Kenntnis der Kreisverwaltung der aktuelle Sachstand des in der Sitzung des Sozialausschusses am 04.05.2017 thematisierten Projektes des Landescaritasverbandes dar.

 

Siehe TOP 8

 

Zu 4.

Teilt die Kreisverwaltung die Auffassung, dass insbesondere eine Beratungsstelle sinnvoll wäre, die den Werkvertragsarbeiter_innen eine arbeitsrechtliche Erstberatung bietet und zur klageweisen Geltendmachung von Forderungen mit Rechtsanwält_innen aus der Region zusammenarbeitet?

 

Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung zu TOP 8

 

 

Zu 5.

Hat die Kreisverwaltung im Hinblick auf die Ausweitung der Beratungsangebote bereits eigene Konzeptpapiere entwickelt oder liegen der Kreisverwaltung diesbezüglich Konzeptpapiere von Dritten vor?

 

Nein, die Kreisverwaltung hat keine eigenen Konzeptpapiere entwickelt, da in den konstruktiven Besprechungen mit dem Landescaritas-Verband Oldenburg die Vorstellungen des Landkreises in das vorliegende Konzept mit einfließen konnten. Konzeptpapiere Dritter liegen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: