Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, ab dem 01.01.2018 jährlich finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 90.500,00 Euro für die Einrichtung eines „Niedrigschwelligen (Rechts-) Beratungsangebotes im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ zur Verfügung zu stellen.


Dr. Neumann, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/17/067 vor.

Sie ergänzte ihren Vortrag dahingehend, dass das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta angekündigt habe, einen 10%igen Zuschuss zu den Kosten der Beratungsstelle zu bewilligen. Demnach könne die Formulierung des Beschlussvorschlages wie folgt geändert werden: „…. in Höhe von bis zu 90.500 € Euro…“.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée erläuterte, dass eine Beratungsstelle für kostenlose Rechtsberatung für Werkvertragsarbeiter/innen dringend notwendig sei.

 

Ein professionelles und koordiniertes Vorgehen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen im Oldenburger Münsterland sei dringend erforderlich. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass dieser menschenunwürdigen Ausbeutung nur mühsam und mit aller Kraft Einhalt zu gebieten sei.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée begrüßte daher den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausdrücklich, jährlich rund 90.000 Euro für die Beratungsstelle zur Verfügung zu stellen. Damit würde die Beratungsstelle in greifbare Nähe rücken.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée führte weiter aus, dass sie Kontakt mit Frau Brinkhus-Saltys aufgenommen habe. Frau Brinkhus-Saltys sei an der Erstellung des vorliegenden Konzepts beteiligt gewesen und habe bereits eine ehrenamtliche Rechtsberatungsstelle organisiert.

 

Ergebnis der Besprechung mit Frau Brinkhus-Saltys sei, dass noch eine wichtige Verbesserungsmöglichkeit gesehen werde. Der Landescaritasverband Oldenburg sehe als eine mögliche Option, dass die Beratungsstelle nicht mit einer Volljuristin / einem Volljuristen besetzt werde. Eine Rechtsberatung ohne Juristen hielt Kreistagsabgeordnete Thomée für falsch. Gemeinsam mit Frau Brinkhus-Saltys ginge sie davon aus, dass die Beratungsstelle nur dann effektiv arbeiten könne, wenn sie mit mindestens einer Volljuristin / einem Volljuristen besetzt sei.

 

Der Vorlage der Verwaltung sei zwar zu entnehmen, dass von den zwei zu schaffenden Vollzeitstellen eine mit einer Volljuristin / einem Volljuristen besetzt werden solle. Sie begrüße dies ausdrücklich, da das der richtige Weg sei. Dies bringe aber noch nicht die erforderliche Sicherheit.

 

Um die Besetzung mit einer Volljuristin / einem Volljuristen zu sichern, schlug Kreistagsabgeordnete Thomée vor, dies explizit in den Beschluss aufzunehmen. Sie beantragte daher, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz ergänzen:

„Von den zwei zu schaffenden Vollzeitstellen ist mindestens eine Stelle mit einer Volljuristin/einem Volljuristen zu besetzen.“ Sie bat hierfür um Zustimmung der übrigen Ausschussmitglieder.

 

Abschließend merkte Kreistagsabgeordnete Thomée an, dass nach ihrer Einschätzung der Erfolg der Beratungsstelle davon abhängen werde, dass nicht nur auf Fälle und Anfragen gewartet, sondern aktiv auf die Werkvertragsarbeiter/innen zugegangen würde. Sie bat zudem um einen regelmäßigen Bericht im Ausschuss.

 

Beratendes Mitglied Fangmann betonte, dass der Landescaritasverband ausdrücklich die Einstellung einer Volljuristin / einem Volljuristen anstrebe. Er gab aber zu bedenken, dass es schwierig werden könne, eine/einen passende/n Bewerber/in für die Stelle zu finden. Wenn dies Bedingung werde, könne es ein Problem sein, die Beratungsstelle pünktlich zu starten. Für den Fall, dass die Stellenbesetzung mit einer Volljuristin / einem Volljuristen nicht termingerecht möglich sei, schlug beratendes Mitglied Fangmann vor, zumindest mit zwei Sozialarbeiter/innen zu beginnen. Zur juristischen Unterstützung stehe im Hintergrund ein Jurist des Landescaritasverbandes zur Verfügung.

 

Kreistagsabgeordneter Stratmann erklärte, dass die CDU-Fraktion das Konzept eingehend geprüft habe und die Einrichtung der Beratungsstelle unterstütze. Er schlug vor, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau zeigte Verständnis für die Forderung nach der Besetzung der Stelle mit einer Volljuristin / einem Volljuristen. Für den Fall, dass dies aber nicht sofort möglich sei, schlug er vor, die Beratungsstelle zu starten und einen Juristen auf einem anderen Weg einzubinden.

Vorsitzender Eilers fasste das Ergebnis der nachfolgenden Diskussionsrunde dahingehend zusammen, dass der Start der Beratungsstelle Vorrang habe und Kreistagsabgeordnete Thomée ihren Ergänzungsantrag nicht aufrechthalte, da seitens des Landescaritasverbandes eine ausreichende juristische Unterstützung gesichert werde. Diese juristische Kooperation gelte aber nur solange, wie das Ziel der Besetzung mit einer Volljuristin / einem Volljuristen nicht erreicht sei.

 

Vorsitzender Eilers stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Stratmann zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: