Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Betreuungsverein für die Durchführung der Querschnittsarbeit jeweils einen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro als Festbetrag für die Jahre 2018 bis 2020 zu gewähren.

 


Medizinaldirektor Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/17/066 vor. Zur Ergänzung der Personalkostenberechnung verwies Medizinaldirektor Dr. Tabeling auf eine Tischvorlage (Anlage 2).

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau dankte dem Betreuungsverein für seine Tätigkeit in den vergangenen Jahren. Er verwies darauf, dass der Betreuungsverein seine Rücklagen abgeschmolzen habe und nun die Refinanzierung gesichert werden müsse. Kreistagsabgeordneter Arkenau schlug daher vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen und den Zuschuss für 3 Jahre zu bewilligen.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock machte deutlich, dass der Betreuungsverein eine wichtige Aufgabe erfülle und sprach ihm seinen Dank aus. Es sei bedauerlich, dass der Bund eine sichere Finanzierung noch nicht gewährleiste. Er stellte ebenfalls den Antrag, den Zuschuss als Festbetrag für 3 Jahre zu bewilligen.

 

Vorsitzender Eilers stellte die gleichlautenden Anträge der Kreistagsabgeordneten Arkenau und Karnbrock zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: