Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Schulausschuss beschloss bei 6 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich, den Antrag der SPD-Fraktion auf die Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitschülern in der Erweiterung des Beförderungsanspruches nach § 9 der Schülerbeförderungssatzung abzulehnen.

 


Der Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordneter Schulte  verwies auf den Antrag der SPD-Fraktion in der letzten Sitzung des Schulausschusses , für den erweiterten Beförderungsanspruch nicht zwischen Vollzeitschüler/innen und Teilzeitschüler/innen zu unterscheiden. Die Beratung des Antrages wurde auf die jetzige Sitzung des Schulausschusses vertagt.

 

Kreisrat Varnhorn trug dann den Sachverhalt entsprechend der Vorlage Nr.: V-SCHUL/17/104 vor. Insbesondere die zusätzlichen hohen angenommenen Kosten von ca. 1 Mio Euro führen nach Ansicht der Verwaltung insbesondere auch unter Berücksichtigung der oft nicht unerheblichen Ausbildungsvergütung dazu, die Erweiterung des Beförderungsanspruches auf die Teilzeitschüler/innen des Sekundarbereichs II abzulehnen.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg erklärte, dass die CDU-Fraktion die Argumente der Verwaltung gegen eine Erweiterung des Beförderungsanspruchs auf die Teilzeitschüler/innen des Sekundarbereichs II gut nachvollziehen könne und deshalb auch die Ablehnung unterstütze. Es bestehe aufgrund der Ausbildungsvergütung ein deutlicher Unterschied zwischen den Vollzeitschüler/innen und den Teilzeitschüler/innen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass es sich bereits bei dem erweiterten Beförderungsanspruch für die Vollzeitschüler/innen um eine freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg handele. Bereits deren Rücknahme sei bei einer evtl. Verschlechterung der Haushaltslage des Landkreises schwierig.

 

Kreistagsabgeordneter Stoffers stellte dar, dass der Antrag auf eine Gleichstellung der Teilzeitschüler/innen mit den Vollzeitschüler/innen seitens der SPD-Fraktion eingebracht worden sei, um die Ausbildung insbesondere auch gegenüber dem weiteren Schulbesuch attraktiver zu machen. Außerdem sei aus Sicht der SPD-Fraktion eine Gleichstellung der Teilzeitschüler/innen mit den Vollzeitschüler/innen angebracht, zumal die Ausbildungsvergütung in vielen Berufen auch nur gering sei und auch dann eine tatsächliche Unterstützung durch die Eltern erfolgen müsse. Kreistagsabgeordneter Stoffers appellierte daran, dass der Landkreis mehr leisten könne und bat darum, zumindest vor dem nächsten Schuljahr 2018/2019 nochmals über die Gleichstellung der Teilzeitschüler/innen mit den Vollzeitschüler/innen neu zu beraten.

 

Der Vertreter der Arbeitgeberverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen, Herr Ringerink wünscht sich zur Stärkung der beruflichen Ausbildung ebenfalls eine Gleichstellung der Teilzeitschüler/innen mit den Vollzeitschüler/innen. Er schlug vor, über eine Erweiterung des Beförderungsanspruchs der Teilzeitschüler/innen in Abhängigkeit vom jeweiligen Einkommen nachzudenken.

 

Kreistagsabgeordneter Middendorf stellte nochmals dar, dass aus Sicht der CDU-Fraktion derzeit keine Erweiterung des Beförderungsanspruchs auf die Teilzeitschüler/innen des Sekundarbereichs II erfolgen sollte, insbesondere auch, um weiter Kosten zu sparen.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée erklärte, dass sie die Ablehnung der Verwaltung auf Erweiterung des Beförderungsanspruches auf die Teilzeitschüler/innen nachvollziehen könne, wies aber nochmals auf bestehende Mängel in der derzeitigen Schülerbeförderung, z.B. auf überfüllte Busse hin. Kreisrat Varnhorn verwies dazu auf die Beschlüsse in der Sitzung des Schulausschusses am 30.05.2017 und kündigte zur aktuellen Situation in der Schülerbeförderung eine Mitteilung am Ende der Sitzung mit.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer stellte im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, statt über die Ablehnung der Erweiterung des Beförderungsanspruchs auf die Teilzeitschüler/innen des Sekundarbereichs II über eine Gleichstellung der Teilzeitschüler/innen mit den Vollzeitschüler/innen im Sekundarbereich II zu beschließen. 

 

Der Ausschussvorsitzende Schulte ließ sodann über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, die Teilzeitschüler/innen mit den Vollzeitschüler/innen im Sekundarbereich II hinsichtlich der Erweiterung des Beförderungsanspruchs nach § 9 der Schülerbeförderungssatzung gleichzusetzen.