Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, auf der Basis der vorherigen schulpolitischen Entscheidung der Schulträger im Landkreis Cloppenburg  über einen Schulstandort die dafür dann schulisch notwendigen Maßnahmen aus der Kreisschulbaukasse zu bezuschussen.

 

Die jeweilige Einzelentscheidung darüber kann durch die politischen Gremien des Landkreises Cloppenburg erst nach der Entscheidung des Schulträgers und dem Einreichen eines prüffähigen konkreten Antrages erfolgen.

 

 


Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/17/103 vor und verwies auf die auch in der Presse stattgefundene Diskussion zur Standortfrage der Grundschule Sevelten/Elsten.

 

Anschließend erläuterte Kreisrat Varnhorn den Standpunkt der Kreisverwaltung. Als Schulträger für den Primarbereich liegen die Bereitstellung und die Organisation des erforderlichen Schulangebots  in der Zuständigkeit der Gemeinde Cappeln. Für die dafür erforderlichen schulisch notwendigen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten erhält die Gemeinde Zuschüsse in Höhe von einem Drittel aus der Kreisschulbaukasse. Eine Entscheidung des Landkreises über eine konkrete Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse kann und sollte deshalb erst dann getroffen werden, wenn der zuständige Schulträger eine schulpolitische Entscheidung über den Schulstandort einschließlich der Einrichtung von Ganztagsschulen getroffen und einen prüffähigen Antrag eingereicht hat.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer erklärte, dass der Antrag der Gemeinde Cappeln aus Sicht der SPD-Fraktion nachvollziehbar sei. Vor einer schulpolitischen Entscheidung über die Standortfrage verbunden mit der Einrichtung von Ganztagsschulen sei es verständlicherweise für die Gemeinde wichtig, den Anteil der Finanzierung aus der Kreisschulbaukasse sichergestellt zu wissen.

 

Lt. Kreistagsabgeordneten Ahrens sei der Beschlussvorschlag der Verwaltung aus Sicht der CDU-Fraktion genau dahingehend zu verstehen. Durch einen entsprechenden Beschluss sei die Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen schulpolitischen Entscheidung der Gemeinde als Schulträger sichergestellt.