Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe Grüne/ UWG gemäß § 56 NKomVG vom 28.04.2017 – Wegerandstreifen als Strukturelemente in der Landschaft auf Beschlussfassung des folgenden Beschlussvorschlages:

 

„Der Kreistag stellt fest, dass auch im Landkreis Cloppenburg überpflügte Wegerandstreifen ein Problem für den Natur- und Landschaftsschutz darstellen.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen ‚Runden Tisch' zu initiieren, der sich dieser Problematik annehmen und spätestens innerhalb eines Jahres eine Lösung im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes für den Landkreis Cloppenburg erarbeiten soll. An diesem ‚Runden Tisch' unter Federführung der Kreisverwaltung sollen insbesondere die Gemeinden und Städte im Landkreis Cloppenburg, die Naturschutzverbände, die Interessenvertretungen der Landwirtschaft (Landvolk, BDM, AbL), die Landwirtschaftskammer, die Jägerschaft, ggf. zusätzliche Vertreter_innen von Wegegenossenschaften sowie Vertreter_innen der Kreistagsfraktionen beteiligt werden." 

 

wird mehrheitlich bei 1 – Ja-Stimme und 1 Enthaltung abgelehnt.

 


Kreistagsabgeordneter Wesselmann stellte zu Beginn den Antrag der Fraktion vor. Er betonte, dass es hier nicht darum gehe, Vorwürfe zu erheben. Vielmehr solle erreicht werden, dass die derzeit umgepflügten Wegerandstreifen für Natur und Landschaft von Nutzen seien. Daher werden die Einrichtung eines ‚Runden Tisches‘ vorgeschlagen.

Er würde sich freuen, wenn hier ein gemeinsamer Weg beschritten werden könne.

 

Baudirektor Viets erklärte, gerade die untere Naturschutzbehörde des Landkreises unterstütze die Herausnahme der Wegeseitenstreifen aus der Nutzung uneingeschränkt. Die Städte und Gemeinden im Landkreis, die als Grundstückseigentümer hier gefordert seien, gingen die Thematik unterschiedlich an. Die Kommunen Löningen, Essen, Lastrup und Lindern versuchten derzeit, in diesen Bereichen Blühstreifen anzulegen. Die praktische Umsetzung sei dabei sehr unterschiedlich.

Er halte die Einrichtung eines ‚Runden Tisches‘ auf Kreisebene für schwierig umsetzbar. Die Thematik sei auf der letzten Besprechung der Hauptverwaltungsbeamten nochmals diskutiert worden. Dort sei ein ‚Runder Tisch‘ nicht für erforderlich gehalten worden. Jede Kommune möchte die Thematik in ihrem Einzugsbereich selbst regeln.

 

Dem widersprach Kreistagsabgeordneter Wesselmann. Der Wunsch nach einem ‚Runden Tisch‘ bestehe durchaus bei den Gemeindeverwaltungen. Die im Herbst von seiner Gruppe für Januar angesetzte Veranstaltung dazu sei aber leider abgesagt worden. (Anmerkung: Die vorstehende Änderung ist aufgrund der Protokollgenehmigung vom 07.09.2017 vorgenommen worden.) Er begrüße den gemeindlichen Vorstoß zur Anlage von Blühstreifen, aber diese würden leider nicht dauerhaft angelegt. Demgegenüber könnten die Wegerandstreifen als dauerhafte Biotope einen Beitrag zu Natur und Landschaft leisten.

Auch das Vorhaben der Stadt Löningen, brach liegende Gewerbeflächen als Wildblumenwiese einzusäen, sei lobenswert, aber nicht nachhaltig. Da vermutlich alle Randstreifen auszumessen seien, sei hier ein gemeinsames Vorgehen der Kommunen auch aus Kostengründen sinnvoll. Außerdem habe die Vergangenheit gezeigt, dass die meisten Kommunen dies nicht nachhaltig und konsequent umsetzten.

 

Kreistagsabgeordneter Götting verwies darauf, dass es sich eindeutig um eine Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen handele.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erklärte, ihre Fraktion befürworte grundsätzlich die Herausnahme der Wegeseitenstreifen aus der Nutzung, halte aber auch die Gemeinden hier für zuständig. Daher werde die Fraktion den Antrag ablehnen.