Baudirektor Viets trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/17/175 für die Gebiete Baumweg und Lahe vor.

 

Er ergänzte, dass für den Bereich der Ahlhorner Fischteiche und das nördlich davon liegende Lethetal die Ausweisung des FFH- Gebietes in nationales Recht noch ausstehe. Für den Bereich der Ahlhorner Fischteiche habe das Land Niedersachsen bereits die Entscheidung getroffen, dass hier der Landkreis Oldenburg für die Ausweisung zuständig sei.

Für das nördliche angrenzende Lethetal sei bisher keine Entscheidung getroffen worden. In dem Bereich befänden sich 2 Landschaftsschutzgebiete - jeweils eines auf jeder Landkreisseite – und der Flusslauf der Lethe, der als FFH- Gebiet bis zur Einmündung in die Hunte der EU gemeldet worden sei.

Die beiden Landkreise hätten sich auf Verwaltungsebene geeinigt, dass der Flusslauf Lethe durch den Landkreis Oldenburg als NSG ausgewiesen werde, da der ganz überwiegende Teil des Flusslaufs im Landkreis Oldenburg liege. Die verbleibenden Landschaftsschutzgebiete werde jeder Landkreis eigenständig sichern. Eine Entscheidung des Landes Niedersachsen hinsichtlich der Zuständigkeit für das Lethetal stehe noch aus.

 

Die Kreisverwaltung beabsichtige nun, den Cloppenburger Bereich weiterhin als Landschaftsschutzgebiet ausweisen. Dies sei sinnvoll, da die wertbestimmenden Lebensraumtypen im Gebiet nur wenige Hektar groß seien und dies für den notwendigen Schutz ausreichend sei.

 

Die Abgrenzung des Gebietes ergibt sich aus der anliegenden Karte.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.