Sitzung: 04.05.2017 Sozialausschuss
Vorlage: V-SOZ/17/064
Der
Sozialausschuss lehnte es in der ersten Abstimmung mit 1 Ja-Stimme, 1
Enthaltung und 6 Nein-Stimmen ab, dem Kreistag zu empfehlen, dem Antrag der
Gruppe Grüne/UWG vom 02.02.2017 zu folgen.
Anmerkung: Der
Kreistagsabgeordnete von Klitzing verfügt nur über ein Grundmandat und ist
nicht stimmberechtigt. Sein Handzeichen konnte daher nicht gezählt werden.
Der Sozialausschuss beschloss in einer zweiten Abstimmung einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, weitere Gespräche hinsichtlich eines zusätzlichen Beratungsangebotes für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer zu führen..
Dr. Neumann, Leiterin der Stabsstelle
Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), trug den Sachverhalt
entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/17/064 vor.
Stellv.
Vorsitzender Dr. Vaske dankte für die Ausführungen und bat um Wortmeldungen.
Kreistagsabgeordnete
Thomee führte aus, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung in die richtige
Richtung gehe. Es fehle aber die Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung des
Landkreises an den Kosten für zusätzliche Beratungsangebote. Ohne eine
Erklärung zur finanziellen Beteiligung sei es wahrscheinlich, dass zwar
Gespräche geführt würden, diese aber ohne konkrete Ergebnisse blieben. Sie
forderte, nun endlich handfeste Ergebnisse zu liefern.
Allein
schon aus Gründen der Menschlichkeit sei ein deutliches Signal gegen die
Ausbeutung von Menschen durch Missbrauch der Werkvertrags- und Leiharbeit
notwendig.
Kreistagsabgeordnete
Thomee forderte, den betroffenen Menschen über die Beratungsstelle die
Möglichkeit zu geben, arbeitsrechtlich beraten und vertreten zu werden. Es
gelte, ein menschenunwürdiges System zu bekämpfen, dass nicht zu den
Wertvorstellungen einer sozialen Marktwirtschaft passe.
Abschließend
verwies Kreistagsabgeordnete Thomee darauf, dass der Vorschlag der Gruppe
Grüne/UWG vom 02.02.2017 unbedingt notwendig sei, weil dieser weitergehe als
die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Sie schlug vor, über den mit Schreiben
vom 02.02.2017 gestellten Antrag abzustimmen.
Kreistagsabgeordneter
von Klitzing bat um nähere Erläuterung zur Erhebung der Personenzahlen.
Erster
Kreisrat Frische erläuterte, dass in der Vorlage die Daten der Meldeämter zum
Aufenthalt von Personen aus EU-Osteuropa aufgelistet wurden. Inwieweit diese
Zahlen verlässlich seien, könne er nicht angeben. Nach den Erfahrungen der
Meldebehörden meldeten sich ausländische Bürger in der Regel wohl an, bei der
Abmeldung würden aber nicht selten Versäumnisse festgestellt.
Schon
vor rd. 2 Jahren habe der Landkreis versucht, belastbare Zahlen zu den
Werkvertragsarbeitern bei den Firmen abzufragen. Dies habe aber nicht zu einem
zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Daher seien in der Vorlage die
Auswertungen der Meldeämter dargestellt.
Des
Weiteren – so Erster Kreisrat Frische weiter - sei zu bedenken, dass in vielen
Fällen auch oder vorrangig Beratung zu allgemeinen Fragen und Problemen
notwendig sei, wie z.B. Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch. Problematisch
werde die Beratung, wenn Probleme zum Arbeitsvertragsrecht angesprochen würden.
Hierbei sei darauf zu achten, dass keine Rechtsberatung in dem Sinne erfolge,
die den Anwälten vorbehalten sei.
Erster
Kreisrat Frische verwies darauf, dass der Landescaritasverband zurzeit an einem
Projekt arbeite, das Lösungen für eine beschäftigungsbezogene Beratung von
Werkvertragsarbeiterinnen und -arbeitern aufzeigen solle.
Auf
Frage des Kreistagsabgeordneten von Klitzing erläuterte Erster Kreisrat
Frische, dass die Meldepflicht dem einzelnen Bürger obliege. Die Firmen seien
hierbei nicht in der Pflicht und könnten auch nicht mit Sanktionen belegt
werden.
Erster
Kreisrat Frische stellte die Frage in den Raum, was die Kommunen überhaupt in
dieser Thematik tun könnten. Für ihn sei es zunächst wichtig, dass die gesetzlichen
Möglichkeiten geändert werden müssten. Nach geltender Rechtslage müssten die
Beratungsstellen bei Fragen zum Arbeitsrecht die Ratsuchenden an einen Anwalt
verweisen.
Erster
Kreisrat Frische schlug vor, abzuwarten, wie sich die Projektidee des Landescaritasverbandes
entwickle. Zu gegebener Zeit könne sich der Landkreis ggf. daran beteiligen.
Kreistagsabgeordneter
Arkenau erklärte, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung
unterstütze. Er prangerte die vielfache Ausbeutung der Werkvertragsarbeiter an,
musste aber einräumen, dass der gesetzliche Rahmen dies noch zulasse. Er bat,
zu prüfen, wie weit sich der Landkreis einbringen könne. Des Weiteren schlug er
vor, die Praktiker_innen der Beratungsstellen einzuladen, um deren Erfahrung für
die weiteren Überlegungen zu nutzen.
Dr.
Neumann, Leiterin GDI, begrüßte den Vorschlag, mehrere Praktiker_innen der
Beratungsstellen im Landkreis zu diesem Thema einzuladen, um deren Kenntnisse
und Daten zusammenzubringen.
Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer kritisierte ebenfalls
den Missbrauch der rechtlichen Möglichkeiten zur Beschäftigung von
Werkvertragsarbeitern und unterstützte die Bemühungen des Landkreises, dagegen
vorzugehen. Der Werkvertrag sei dem Grunde nach eine erprobte arbeitsrechtliche
Möglichkeit. Es gelte nun aber, den Missbrauch zu bekämpfen. Der Bund habe
schon erste gesetzliche Schritte auf den Weg gebracht. Die CDU-Fraktion
unterstütze die Beschlussempfehlung der Vorlage, erklärte Kreistagsabgeordneter
Dr. Hoffschroer abschließend.
Beratendes Mitglied Fangmann nahm zum Projekt des
Landescaritasverbandes hinsichtlich der Beratung der Werkvertragsarbeiter
Stellung. Die Fäden der Projektidee würden bei ihm zusammenlaufen. In den
ersten Gesprächen werde erkundet, wie die Praktiker den Bedarf sehen. Die
Projektidee orientiere sich am Modell „Hausarztprinzip“. Dies bedeutet, dass
soweit wie möglich an die Fachdienste verwiesen werden solle. Die Beratung der
Werkvertragsarbeiter sei teils Sozialberatung, teils aber auch Rechtsberatung
zum Arbeitsverhältnis. Hier stelle sich dann die Frage, ob ein Anwalt zur
Verfügung stehen müsse. In Kürze würde die Arbeitsgruppe des
Landescaritasverbandes sich treffen. Danach werde der Landkreis informiert.
Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Nüdling erläuterte Dr.
Neumann, Leiterin GDI, dass es ausreichend Kapazitäten im Bereich der
Sozialberatung geben würde. Es gebe keine langen Wartezeiten. In der Gemeinde
Essen seien gesonderte Beratungsmöglichkeiten für den Personenkreis der
Werkvertragsarbeitenden vorhanden. Ansonsten seien die Beratungsstellen
dezentral im Landkreis organisiert, so dass sie allen Ratsuchenden zugänglich
seien.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock ergänzte, dass die
Flüchtlingssozialarbeiter auch für die Beratung zur Verfügung stehen würden. Er
bestätigte, dass bei den Werkvertragsarbeitern häufig allgemeine Sozialberatung
notwendig sei. Die rechtliche Beratung sei allerdings ausgenommen, dazu müsse
an einen Anwalt verwiesen werden. Abschließend äußerte er, dass die
CDU-Fraktion die Überprüfung der Unterkünfte durch die Verwaltung unterstütze.
Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske dankte für die Redebeiträge, schloss die Aussprache und stellte die vorliegenden Vorschläge, den Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 02.02.2017 sowie die von mehreren Kreistagsabgeordneten unterstützte Beschlussempfehlung der Verwaltung, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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