Der Kreistag beschloss einstimmig, dass für den
Forderungseinzug im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) durch das
Jobcenter die Wertgrenzen nach der Bundeshaushaltsordnung herangezogen werden.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/17/357 vor.