Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bemängelte, dass zum Tagesordnungspunkt 6 - Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes - weder ein Beschlussvorschlag noch eine Beratungsfolge in der Vorlage angegeben sei. Im Antrag der Gruppe Grüne/ UWG sei die Beratung im nächsten Kreisausschuss

und Kreistag beantragt worden.

 

Seitens der Verwaltung wurde hierzu ausgeführt, dass aufgrund der Kürze der Zeit –Abgabefrist der Vorlagen ist 14 Tage vor der Sitzung –noch keine Meinungsbildung der Verwaltung zur Erstellung eines Konzeptes erfolgt sei. Dementsprechend sei eine Beratungsfolge nicht eingestellt worden.

 

Kreisbaurat Raue erklärte, durch die Rückverweisung des Antrages in die Fraktionen sei sichergestellt, dass eine erneute Beratung stattfinden werde.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Das Antragsrecht der Fraktionen und Gruppen wird gewahrt. Gemäß § 10 der Geschäftsordnung hat jedes Kreistagsmitglied das Recht, während der Sitzung Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Anträge auf Absetzen von der Tagesordnung. Der Antrag des Abgeordneten Götting auf Rückverweisung des Antrages in die Fraktionen ist als solcher anzusehen. Gemäß § 14 der Geschäftsordnung haben Anträge zur Geschäftsordnung Vorrang. Mit der Absetzung von der Tagesordnung ist eine weitere Beratung in den folgenden Kreistagsgremien obsolet.

Der Tagesordnungspunkt wird nach der Beratung in den Fraktionen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planung und Umwelt erneut auf die Tagesordnung mit entsprechender Beratungsfolge gestellt. Derzeit ist eine abschließende Beratung des Antrages im Ausschuss für Planung und Umwelt noch nicht erfolgt.)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: