Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Kreisoberamtsrat Günster erläuterte den Hintergrund zur Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes gemäß Vorlage V-PLA/17/159 und verwies auf die Möglichkeit, zinslose Darlehen für 20 Jahre für den Bau von Wohnungen mit Mietobergrenzen zu erhalten. Das nun erstellte Wohnraumversorgungskonzept ermögliche diese Darlehen nun auch im Landkreis Cloppenburg.

 

Herr Daniel Hofmann trug danach das Wohnraumversorgungskonzept für den Landkreis Cloppenburg vor.

Herr Hofmann ist Mitgeschäftsführer der Firma GEWOS, die als unabhängiges Beratungs- und Forschungsinstitut private und öffentliche Auftraggeber der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft berät und begleitet.

Er erläuterte, dass die niedersächsischen Städte und Landkreise für die Bewilligung von Mitteln aus der sozialen Wohnraumförderung ein Wohnraumversorgungskonzept mit einer Bestandsaufnahme und einer Bedarfsprognose für ihr Gebiet benötigten. Für die Erstellung des Konzeptes habe die Firma GEWOS die Stärken und Herausforderungen der Region herausgearbeitet, Personen in der Region interviewt, eine Untersuchung des bestehenden Immobilienmarktes vorgenommen und so Angebot und Nachfrage ermittelt.

Danach gebe es Leerstände in dezentralen Bereichen. Das Interesse an gebrauchten Immobilien sei deutlich geringer als das an Neubauten. Kleine Wohnungen würden häufiger nachgefragt als große Einheiten. Familien suchten klassischerweise Einfamilienhäuser, während ältere Paare eher auf kleinere, ebenerdige  Bungalows reflektierten.

Die nachgefragte Miete läge zwischen 280 € bei 1-Personenhaushalten bis zu 504 € bei 4-Personenhaushalten. Diese Mietwünsche entsprächen allerdings häufig nicht der Realität; oft würden höhere Beträge gezahlt.

Im Ergebnis sei festzuhalten, dass nach der Modellrechnung im gesamten Kreisgebiet 410 Wohnungen für 1-Personenhaushalte und 200 Wohnungen für 2-Personenhaushalte fehlen würden. Für größere Haushalte sei der Bedarf derzeit gedeckt. Der Mangel an kleinen, bezahlbaren Wohnungen bestehe in allen kreisangehörigen Gemeinden.

Das Konzept gehe bis 2030 von einem Anstieg der Bevölkerung um 7,4 % und von einer Steigerung der Anzahl der Haushalte um 10,1% aus. Daraus resultiere ein hoher Neubaubedarf an Wohnungen, insbesondere in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Das Konzept komme weiterhin zu dem Ergebnis, dass aufgrund des Trends hin zum Wohnen in der Stadt der Abriss und der Neubau in höherer Dichte ebenso zu prüfen sei wie ein Baulückenprogramm. Bei der Flächenentwicklung seien interkommunale Abstimmungen wichtig. Der Aufbau einer Beratungsstelle für Modernisierungen werde als sinnvoll angesehen, wobei diese nicht beim Landkreis angesiedelt sein müsse. Aufgrund des Generationenwechsels solle bei mehrgeschossigen Bauten barrierearm gebaut werden. Barrierefreier Wohnraum sei in der Regel in ausreichender Anzahl vorhanden bzw. würde bei Bedarf gebaut. Bei Bestandsanpassungen sollten Beratungsangebote genutzt werden, KfW- Förderungen seien möglich.

Ältere Menschen würden die Kernorte zum Wohnen zunehmend vorziehen, da Mobilität bei ihnen eine große Rolle spiele, aber auch junge Haushalte würden gern im Innenbereich wohnen.

Für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum seien verschiedene Modelle denkbar, je nachdem, wer den Wohnraum schaffen solle. Privatpersonen könnten in der Regel allerdings nur über wirtschaftliche Anreize zum sozialen Wohnungsbau animiert werden.

Abschließend führte Herr Hofmann aus, dass dem Erhalt des Angebots von preisgünstigem Wohnraum neben dem Neubau eine hohe Bedeutung zukomme. Hier gelte es, die Wohnungen, die vor Jahren bereits gefördert worden seien, zu modernisieren. Es sei kostengünstiger, diese Wohnungen zu erhalten als Neubauten zu errichten. Leider seien diese Wohnungen oft nicht barrierearm eingerichtet.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Dr. Steenken ergänzte er, dass das Konzept grundsätzlich verbindlich sei. Abweichungen seien im Wege von Begutachtungen zu klären. Ergäben diese keinen Bedarf, gäbe es auch keine Förderung.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich danach, wann das Konzept beschlossen worden sei und welche Konsequenzen die Kreisverwaltung aus dem Konzept ziehe.

 

Hierauf entgegnete Kreisamtsrat Günster, dass sich das Programm zur sozialen Wohnraumförderung an private Investoren wende. Diese könnten zinslose Darlehen erhalten, wenn es ein Wohnraumversorgungskonzept gebe und für 20 Jahre nur an Mieter mit geringem Einkommen bei festgeschriebenen Miethöhen vermietet werde. Darlehensanträge könnten beim Landkreis gestellt werden und würden dann an die NBank weitergegeben.

Die geplante Vergabe der Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes sei im vergangenen Jahr im Kreisausschuss vorgestellt worden.

 

Kreisbaurat Raue ergänzte, dass die Vergabe des Auftrages für das Wohnraumversorgungskonzept als Geschäft der laufenden Verwaltung (unter 50.000 €) anzusehen sei, der einer Beschlussfassung des Kreisausschusses oder Kreistages nicht bedürfe. Die Mitteilung im Kreisausschuss sei ausreichend.

 

Kreistagsabgeordneter J. Meyer erklärte, die Erstellung des Konzeptes sei wichtig, um zu sehen, wo Bedarf an preisgünstigen Wohnungen bestehe. Man habe seinerzeit im Kreisausschuss entschieden, dass es erstellt werden solle, um Investoren die Möglichkeit der Inanspruchnahme zu geben. Investor könne dabei auch die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises sein.

 

Landrat Johann Wimberg stimmte dem zu. Das Konzept solle alle kreisangehörigen Kommunen in die Lage versetzen, auch danach zukünftige Planentscheidungen für ihr Gemeindegebiet zu treffen. Ziel des Konzeptes sei es, allen potentiellen Investoren die Gelegenheit zu geben, auf dieser Basis mit Erfolgsaussicht einen Antrag auf Förderung stellen zu können. Ob sich neben privaten Investoren auch Kommunen engagieren würden, sei deren Entscheidung.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann begrüßte ausdrücklich die Erstellung des Konzeptes, bemängelte aber die fehlende politische Beschlussfassung.

 

Landrat Johann Wimberg entgegnete, die vorherige politische Abstimmung im Kreisausschuss reiche hier aus.

 

Kreistagsabgeordneter Hoffschroer unterstützte die Vorgehensweise und begrüßte ausdrücklich die schnelle Realisierung des Konzeptes.

 

Dem schloss sich Kreistagsabgeordneter Hackstedt an.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Riesenbeck begrüßte das Konzept.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: