Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeit gültige Schülerbeförderungssatzung bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses und mit Gültigkeit zum Schuljahresbeginn 2017/2018 zu überarbeiten. Dabei soll allen im Bereich des Landkreises wohnenden und anspruchsberechtigten Vollzeitschülerinnen und –schülern des Sekundarbereichs II, die nicht ohnehin einen Anspruch aus § 114 Abs. 1 NSchG haben, ab einer Schulwegmindestentfernung von 2 km wie im Sekundarbereich I ein genereller Beförderungsanspruch ohne Eigenbeteiligung eingeräumt werden. Gleichzeitig soll die bisherige Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung im Kfz-Individualverkehr innerhalb des Kreisgebietes wegfallen.

 

 


Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/17/099 vor und wies auf die dazu noch eingegangenen und im Informationssystem zur Verfügung gestellten Anträge der SPD-Fraktion vom 15.02.2017 und der CDU-Fraktion vom 24.02.2017 hin.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer wies auf den bereits in 2012 durch die SPD-Fraktion gestellten und seinerzeit abgelehnten Antrag zur freien Schülerbeförderung für den Sekundarbereich II hin. Es handele sich um eine angebrachte freiwillige Leistung, so dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg wies darauf hin, dass der Landkreis Cloppenburg schon jetzt und mit einer entsprechenden Ausweitung des Beförderungsanspruchs erst Recht eine Vorrangstellung im Weser-Ems-Gebiet haben werde. Die CDU-Fraktion unterstütze den Vorschlag der Verwaltung, möchte aber den Beförderungsanspruch  entsprechend ihrem Antrag vom 24.02.2017 dahingehend erweitern, dass für den Sekundarbereich II, wie im Sekundarbereich I, ein Beförderungsanspruch ab einer Schulwegmindestentfernung von 2 km gegeben sein soll.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion auf einen Beförderungsanspruch für den Sekundarbereich II ab einer Schulwegmindestentfernung von 2 km selbstverständlich unterstütze und zustimmen werde.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée erklärte, dass auch die Gruppe Grüne/UWG dem Vorschlag der Verwaltung in Form des Antrages der CDU-Fraktion auf eine Ausweitung des Beförderungsanspruches für den Sekundarbereich II  zustimmen werde. Ihres Erachtens sei aber zusätzlich eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Cloppenburg dahingehend erforderlich, dass die Fahrpläne auf die Stundenpläne abzustimmen seien.

 

Kreisrat Varnhorn erklärte dazu, dass dies grundsätzlich nicht möglich ist, da die Schülerbeförderung im Rahmen des ÖPNV stattfindet.

 

Herr Romey als Vertreter der Eltern der allgemeinbildenden Schulen begrüßte ausdrücklich die Ausweitung des Beförderungsanspruchs für den Sekundarbereich II, kündigte aber eine weitere Diskussion zum Thema Anpassung der Fahrpläne an die Stundenpläne an.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.