Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und war damit einverstanden, dass

die Beschlussfassung über

  • die Zuständigkeitsübertragung für die Sicherung des Flußlaufes Lethe mit angrenzenden Gewässerrandstreifenbereichen auf den Landkreis Oldenburg und
  • die Erarbeitung des erforderlichen Landschaftsschutzgebiets-entwurfes zur Sicherung des LSG „Lethetal“

auf den Kreisausschuss übertragen wird.


Baudirektor Viets trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-PLA/16/155 vor.

Anhand der Schutzgebietskarte erklärte er den Schutzstatus der Gebiete im Landkreis und informierte die Anwesenden über den Verfahrensstand zur Sicherung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse. Zu den Gebieten „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“ und „Glittenberger Moor“ ergänzte er, dass für diese Gebiete bis auf die Veröffentlichung der Verordnungen die Sicherung abgeschlossen sei.

Zum Schutzgebiet „Lahe“ wies er darauf hin, dass es hierzu diverse Anregungen und Bedenken im Rahmen der Auslegung gegeben habe. Spezielle Einwendungen richteten sich gegen die Unterhaltung, die mit dem Schutz des dort vorkommenden Flussneunauges kompatibel sein müsse. Hier werde ggfls. eine erneute Veröffentlichung erforderlich werden.

Er wies darauf hin, dass für das Gebiet „Godensholter Tief“ nun die Öffentlichkeitsbeteiligung anstehe.

Weiterhin führte er aus, dass ein Beschluss zur Sicherung des FFH-Schutzgebietes 012 “Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe” bisher nicht gefasst worden sei. Relevant sei für den Landkreis Cloppenburg nur der auf beiden Kreisgebieten verlaufende Flusslauf im Lethetal mit angrenzenden Gewässerrandstreifen, welcher als Naturschutzgebiet FFH-konform zu sichern sei, um die dort lebenden wertbestimmenden Arten (Fluss- und Bachneunaugen) zu schützen. Ferner seien die angrenzenden Landschaftsschutzgebiete auf Cloppenburger Seite (LSG Lethetal) und Oldenburger Seite (LSG Lethetal und Staatsforst Tüdick) anzupassen.

Für das FFH-Gebiet sei nun (nach Einladung zu dieser Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt) kurzfristig informell auf Verwaltungsebene zwischen den beiden unteren Naturschutzbehörden des Landkreises Oldenburg und Cloppenburg folgende Federführung abgestimmt worden:

Für den Flusslauf Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen) sei durch das Land Niedersachsen eine Zuständigkeitsübertragung auf den Landkreis Oldenburg vorzunehmen. Für die Sicherung des LSG Lethetal auf Cloppenburger Seite als FFH-Schutzgebiet durch Anpassung des LSG liege die Zuständigkeit beim Landkreis Cloppenburg, auf Oldenburger Seite allein beim Landkreis Oldenburg. Der Cloppenburger Teil solle erneut als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Dies sei gerechtfertigt unter dem Gesichtspunkt, dass das gesamte Landschaftsschutzgebiet „Lethetal“ 188 ha groß sei, hierin aber nur eine wertbestimmende Lebensgemeinschaft vorkomme, die neu zu sichern sei. Die Fläche, auf der diese sich befinde, sei nur 2 ha groß.

Auf Rückfrage des Kreistagsabgeordneten Wesselmann erklärte Baudirektor Viets, dass das Godensholter Tief bisher keine Schutzstatus habe und neu festgesetzt werden müsse. Die Ausweisung habe keine Auswirkungen auf den Windpark Kammersand, da dieser ausreichend weit entfernt liege. Ausschließlich wertbestimmende Lebensgemeinschaften und Pflanzen würden im Gebiet geschützt. Auch gebe es keine Auswirkungen auf den Loher Forst, der im Übrigen keinen Schutzstatus habe.

Abschließend wies Baudirektor Viets auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland hin, welches die EU wegen der fehlenden Überführung der FFH- Gebiete in nationales Recht eingeleitet habe. Mit der zwischen dem Land Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landkreistag vereinbarten verbindlichen Ausweisung aller FFH- Gebiete in Niedersachsen bis Ende 2018 solle eine Verurteilung in dem Verfahren abgewendet werden.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

Nein:

Enthaltung: