Sitzung: 29.11.2016 Ausschuss für Planung und Umwelt
Vorlage: V-PLA/16/155
Der Ausschuss
für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und war
damit einverstanden, dass
die
Beschlussfassung über
- die
Zuständigkeitsübertragung für die Sicherung des Flußlaufes Lethe mit
angrenzenden Gewässerrandstreifenbereichen auf den Landkreis Oldenburg und
- die Erarbeitung des erforderlichen Landschaftsschutzgebiets-entwurfes zur Sicherung des LSG „Lethetal“
auf den Kreisausschuss übertragen wird.
Baudirektor
Viets trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-PLA/16/155 vor.
Anhand
der Schutzgebietskarte erklärte er den Schutzstatus der Gebiete im Landkreis
und informierte die Anwesenden über den Verfahrensstand zur Sicherung der
Natura 2000-Schutzgebietskulisse. Zu den Gebieten „Bäken der Endeler und
Holzhauser Heide“ und „Glittenberger Moor“ ergänzte er, dass für diese Gebiete
bis auf die Veröffentlichung der Verordnungen die Sicherung abgeschlossen sei.
Zum
Schutzgebiet „Lahe“ wies er darauf hin, dass es hierzu diverse Anregungen und
Bedenken im Rahmen der Auslegung gegeben habe. Spezielle Einwendungen richteten
sich gegen die Unterhaltung, die mit dem Schutz des dort vorkommenden
Flussneunauges kompatibel sein müsse. Hier werde ggfls. eine erneute
Veröffentlichung erforderlich werden.
Er
wies darauf hin, dass für das Gebiet „Godensholter Tief“ nun die Öffentlichkeitsbeteiligung
anstehe.
Weiterhin
führte er aus, dass ein Beschluss zur Sicherung des FFH-Schutzgebietes 012
“Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe” bisher nicht gefasst worden sei.
Relevant sei für den Landkreis Cloppenburg nur der auf beiden Kreisgebieten
verlaufende Flusslauf im Lethetal mit angrenzenden Gewässerrandstreifen,
welcher als Naturschutzgebiet FFH-konform zu sichern sei, um die dort lebenden
wertbestimmenden Arten (Fluss- und Bachneunaugen) zu schützen. Ferner seien die
angrenzenden Landschaftsschutzgebiete auf Cloppenburger Seite (LSG Lethetal)
und Oldenburger Seite (LSG Lethetal und Staatsforst Tüdick) anzupassen.
Für
das FFH-Gebiet sei nun (nach Einladung zu dieser Sitzung des Ausschusses für
Planung und Umwelt) kurzfristig informell auf Verwaltungsebene zwischen den
beiden unteren Naturschutzbehörden des Landkreises Oldenburg und Cloppenburg
folgende Federführung abgestimmt worden:
Für
den Flusslauf Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen) sei durch das
Land Niedersachsen eine Zuständigkeitsübertragung auf den Landkreis Oldenburg
vorzunehmen. Für die Sicherung des LSG Lethetal auf Cloppenburger Seite als
FFH-Schutzgebiet durch Anpassung des LSG liege die Zuständigkeit beim Landkreis
Cloppenburg, auf Oldenburger Seite allein beim Landkreis Oldenburg. Der
Cloppenburger Teil solle erneut als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
Dies sei gerechtfertigt unter dem Gesichtspunkt, dass das gesamte
Landschaftsschutzgebiet „Lethetal“ 188 ha groß sei, hierin aber nur eine wertbestimmende
Lebensgemeinschaft vorkomme, die neu zu sichern sei. Die Fläche, auf der diese
sich befinde, sei nur 2 ha groß.
Auf
Rückfrage des Kreistagsabgeordneten Wesselmann erklärte Baudirektor Viets, dass
das Godensholter Tief bisher keine Schutzstatus habe und neu festgesetzt werden
müsse. Die Ausweisung habe keine Auswirkungen auf den Windpark Kammersand, da
dieser ausreichend weit entfernt liege. Ausschließlich wertbestimmende
Lebensgemeinschaften und Pflanzen würden im Gebiet geschützt. Auch gebe es
keine Auswirkungen auf den Loher Forst, der im Übrigen keinen Schutzstatus
habe.
Abschließend
wies Baudirektor Viets auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland hin, welches die EU wegen der fehlenden Überführung der
FFH- Gebiete in nationales Recht eingeleitet habe. Mit der zwischen dem Land
Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landkreistag vereinbarten verbindlichen
Ausweisung aller FFH- Gebiete in Niedersachsen bis Ende 2018 solle eine
Verurteilung in dem Verfahren abgewendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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