Der Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordneter Hannöver, belehrte Herrn Ulrich Bohlken über die ihm obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 20 NLO), zum Mitwirkungsverbot (§ 21 NLO) und zum Vertretungsverbot (§ 22 NLO) und verpflichtete ihn.

Eine Ausfertigung der aufgenommenen Niederschrift sowie ein Merkblatt über o. g. Bestimmungen wurden ihm ausgehändigt.