Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Der Jugendhilfeausschuss beschloss bei 5 Ja-Stimmen  und 4 Nein-Stimmen dem Kreistag zu empfehlen, dem Betreuungsverein Cloppenburg e. V.  für die Jahre 2010 und 2011 einen jährlichen Zuschuss von 16.000,00 € zu gewähren.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/10/021 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling  verwies darauf, dass der Betreuungsverein Cloppenburg e. V. eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg übernommen habe. Das Land Niedersachsen habe seine Zahlungen lediglich verschoben, indem der Festbetrag gesenkt und die Fallpauschale für die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer erhöht worden sei. Sollte der Betreuungsverein nicht ausreichend ehrenamtliche Betreuer gewinnen, könne der Verein seine Kosten nicht mehr decken.

 

Erster Kreisrat Frische lobte die sehr gute Arbeit des Betreuungsvereins. Der Verein sei in all den Jahren mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln ausgekommen.

 

Nach Auffassung von Frau Dr. Kannen sei dem Aufbau der Beschlussvorlage der Wunsch der Verwaltung zu entnehmen, den Antrag des Betreuungsvereins abzulehnen. Sie halte es für keine kluge Strategie, einem gut arbeitenden Verein die Mittel für die Arbeit zu kürzen.

 

Erster Kreisrat  Frische entgegnete, die Vorlage sei ergebnisoffen gefasst. Nach der Vereinbarung mit dem Betreuungsverein beteilige sich der Landkreis an den Personal- und Sachkosten zur Erfüllung der Querschnittsaufgaben in derselben Höhe wie das Land Niedersachsen. Wenn sodann das Land den Zuschussbetrag zur Erfüllung der Querschnittsaufgaben von 16.000,00 € auf 12.000,00 € verringere, könne auch der Landkreis Cloppenburg aufgrund der Vereinbarung nur einen Zuschuss von 12.000,00 € gewähren. Somit habe im Haushalt 2011 ein Betrag in Höhe von 12.000,00 € eingeplant werden müssen. Im übrigen habe zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2011 der Antrag des Betreuungsvereins noch nicht vorgelegen.

 

Kreistagsabgeordnete Fugel merkte an, dass der Landkreis Cloppenburg sich verpflichtet habe, im Falle einer Unterfinanzierung die ungedeckten Kosten zu übernehmen. Zudem errechneten sich aufgrund der Fallpauschalen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 keine Fehlbeträge, so dass für einen Zuschussbetrag von 16.000,00 € keine Notwendigkeit zu erkennen sei.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling beantragte sodann, über den Antrag des Betreuungsvereins Cloppenburg e. V. auf Gewährung eines Zuschusses von 16.000,00 € für die Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 abzustimmen.