Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.


Kreisbaurat Raue trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/16/145 vor.

Er verwies auf die Zuständigkeit des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) und informierte die Anwesenden über den bisherigen Verlauf und Sachstand der Verfahren.

Hinsichtlich der geplanten 380 kV- Höchstspannungsleitung verwies er darauf, dass inzwischen vom ArL festgelegt worden sei, dass neben den Trassen A, B, und C die Autobahnvariante F als neue Trassenvariante ebenfalls vertieft zu untersuchen sei. Dies beinhalte auch mögliche Standorte für Umspannwerke und Konverterstationen. Die Varianten D und E seien dagegen aufgegeben worden. Der Landkreis Osnabrück habe darüber hinaus eine vertiefende Untersuchung der Fortführung der Autobahntrasse Richtung Süden gefordert (F bis D1/ D2). Auch der Landkreis Cloppenburg habe sich wegen der vorurteilsfreien Untersuchung aller sich aufdrängenden Trassenalternativen auch für die Untersuchung dieser Variante eingesetzt. Diese Trasse stelle eine Bündelung mit der dort vorhandenen Infrastruktur (Autobahn, 380 kV-Freileitung) dar. Die Lage der Varianten ergibt sich aus der beigefügten Karte (Anlage 1).

Die in der Untersuchung befindlichen Trassenkorridore für die Hochspannungs- Gleichstrom- Übertragungs-(HGÜ)-Systeme ergeben sich aus der Anlage 2. Hierzu erklärte Kreisbaurat Raue, dass es zu dieser Trasse bereits in 2012 eine Antragskonferenz gegeben habe. Das Verfahren sei seinerzeit zurückgestellt worden und werde auf Antrag von TenneT nun weitergeführt. Beide Varianten dieser Trassenkorridore endeten im Bereich Cloppenburg in bereits grob skizzierten Suchräumen für Konverterstationen (Anlage 3). Da eine Anbindung an eine 380 kV- Leitung erforderlich sei, fehlten bei dieser Planung Suchräume für Konverter bzw. Umspannstationen im Bereich der neu zu untersuchenden Autobahntrasse F, um hier eine offene und gerechte Abwägung der Trassenvarianten durchführen zu können. Dies solle im laufenden Verfahren geltend gemacht worden. Ein Planungsmoratorium sei bereits gefordert worden.

Auf Rückfrage ergänzte er, dass für die geplante HGÜ- Leitung nur diese zwei Trassenvarianten in der Abwägung seien.

 

Weiterhin informierte er über die Arbeit des Arbeitskreises Stromtrassen der Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg, in den wunschgemäß inzwischen zwei Vertreter der Bürgerinitiativen aufgenommen worden seien. Auch im Dialogforum Conneforde – Cloppenburg – Merzen seien die Vertreter der Bürgerinitiativen nun Teilnehmer.

Im Übrigen verwies er auf die Internetseite des Landkreises, auf der weitere Informationen zum Netzausbau Strom enthalten seien.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich nach der Situation für die Gemeinde Barßel. So wie sie es sehe, lägen die Leitungstrassen in den letzten freien Suchräumen für eine zukünftige wirtschaftliche oder städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet. Diese Entwicklungsmöglichkeiten müssten für die Gemeinde erhalten bleiben. Sie sprach sich dafür aus, dass der Landkreis in den Arbeitskreisen hier auch die Interessen der Gemeinden vertrete.

 

Kreisbaurat Raue erläuterte, die 380 kV- Leitungen seien in der Regel Hochspannungsfreileitungen, könnten aber in bestimmten Fällen auch als Erdkabel verlegt werden. Die HGÜ- Leitungen seien als Gleichstromleitungen regelmäßig Erdkabel. Bisher gebe es nur grobe Planungen, die keine genaue Qualität und Lage der Leitungstrassen beinhalteten. Erst in den kommenden Planfeststellungsverfahren würde die Lage der Leitungen räumlich konkretisiert. Hinsichtlich der Verlegung sei das erdverkabelte HGÜ- Kabel nach seiner Kenntnis aber weitaus flexibler als die 380kV- Freileitung. In den Verfahren würden die Trassenverläufe gegeneinander abgewogen, wobei unter anderem Abstände, Belange von Natur und Landschaft sowie die Lage von Siedlungs- und Gewerbegebieten berücksichtigt und bewertet würden. Bestehende Raumwiderstände sollten in jedem Fall dargestellt werden. Allen Städten und Gemeinden seien die Unterlagen zugesandt worden. Er appelliere an die Kommunen, sich damit zu befassen und ggfls. dem ArL und dem Landkreis konkrete entgegenstehende Belange mitzuteilen und ihre Bedenken geltend zu machen.

Weiterhin ergänzte er, seines Wissens gebe es keine Abstandsregelungen für Erdkabelleitungen. In der Gemeinde Raesfeld habe man derartige Anlagen angesehen. Äußerlich seien dort keine Eingriffe mehr zu entdecken. Nach Aussage des dortigen Bürgermeisters verursache der Leitungsbau aber große Eingriffe während der Bauzeit.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass in den gezeigten Karten lediglich eine HGÜ- Leitung dargestellt sei. In den bisher noch nicht beschlossenen Netzentwicklungsplänen für spätere Jahre seien aber weitere HGÜ- Leitungen dargestellt, die nördlich der Kreisgrenze gebündelt und dann innerhalb der beiden dargestellten Trassenvarianten durch den Landkreis Cloppenburg geführt werden sollten. Es bestehe somit Bedarf für mindestens drei Leitungen. Er halte es für unabdingbar, dass alle Beteiligten sich dafür einsetzten, dass die auch erforderlichen Umspannwerke und Konverterstationen dort errichtet würden, wo der Strom benötigt werde, und zwar in den Lastzentren. Diese lägen außerhalb des Landkreises.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Kalvelage betonte Kreisbaurat Raue abschließend, dass seitens der Kreisverwaltung gefordert werde, dass alle 4 Trassenvarianten der 380 kV-Höchstspannungsleitung von Conneforde nach Merzen, also auch die Autobahnvariante, gleichrangig nebeneinander untersucht würden. Der Landkreis stehe für die Lösung, die die Bürger im Kreis am wenigsten belaste. Entscheiden werde letztendlich das Amt für regionale Landesentwicklung mit seiner Landesplanerischen Feststellung. Er gehe davon aus, dass die gewählte Vorzugsvariante frühestens Ende 2016 vorgestellt werde.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: