Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss anschließend einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal erhalten ab dem Haushaltsjahr 2017 eine jährliche Zuwendung des Landkreises, die sich jeweils aus einem Sockelbetrag in Höhe von 20.000 € und einem pro Einwohner Betrag in Höhe von 0,60 € zusammensetzt. Für das Erholungsbiet Barßel-Saterland beträgt der Zuschuss 35.530 € und für das Hasetal 39.976 .

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte Kreisoberamtsrätin Deeben den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/16/143 den Anwesenden.

 

Sie ergänzte, dass der Tourismusverband Zweckverband Thülsfelder Talsperre (ETT) hier außen vor sei, da er zum einen auch Maßnahmen für Natur und Landschaft erfülle und zum anderen der Landkreis dort zahlendes Mitglied sei. Es gehe im Übrigen bei dieser Förderung auch nicht um die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen. Dies sei Sache der Kommunen.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling sprach sich für die Variante B aus und befürwortete die Anträge der beiden Erholungsgebiete. Aufgrund der inzwischen gestiegenen Aufgaben und der zusätzlichen Kosten für das Marketing seien die Beträge gerechtfertigt.

 

Kreistagsabgeordneter Götting sprach sich im Namen der CDU-Fraktion ebenfalls für die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse aus. Die Kürzung in 2010 sei den Abgeordneten nicht leicht gefallen, aber in der knappen Haushaltslage begründet gewesen. Der nun vorgeschlagenen Erhöhung nach dem Modell B könne zugestimmt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: