Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig:

Eine Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung  verschoben. Zunächst soll noch eine Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten in der Sitzung am 31.08.2016 erfolgen.

 

 


 

Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/16/086 vor.

 

Herr Nienaber wies ergänzend darauf hin, dass nach einem Erlass in Niedersachsen die Schulen und die Polizei die Verpflichtung zu einer Zusammenarbeit haben. So habe die Schule z. B. bei Diebstahl- oder Körperverletzungsdelikten eine Meldepflicht an die Polizei. Oftmals sei eine Regelung ohne förmliches Verfahren zielführender. Dies setzte eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeitern voraus. Dafür sei eine Kontinuität in der Arbeit sehr wichtig. Ebenso sei der Schulsozialarbeiter ein festes Bindeglied für die präventive Arbeit der Polizei.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg stellte fest, dass das Land seine Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit anerkannt habe. Allerdings stünden den meisten Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg nunmehr weniger Mittel zur Verfügung als bislang. So sei eine Förderung der Schulsozialarbeit an Grund- und Halbtagsschulen derzeit nicht vorgesehen. Um das bisherige Niveau bei der Schulsozialarbeit halten zu können, seien weitere finanzielle Mittel notwendig.

 

Herr Kuszak wies darauf hin, dass nur durch die landesrechtliche Neuregelung die Schulsozialarbeit an den Schulen nicht gesichert sein müsse. So könne er aus eigener Sicht berichten, dass seiner Schule gem. Erlasslage ausreichend Schulsozialarbeiter zustehen würden. Jedoch würden diese Stellen nicht besetzt werden. An der Soeste-Schule seien derzeit lediglich 30% der möglichen Sozialarbeiterstellen besetzt. Bei einer Entscheidung über die Weiterführung der Schulsozialarbeit müsse der Landkreis auch den Fokus darauf haben, wieviel Stellen denn auch tatsächlich besetzt werden würden.

 

Nach Auffassung von Herrn Karnbrock sei positiv zu bemerken, dass die Stellen für die Schulsozialarbeit durch das Land ausgeschrieben worden seien. Nach seiner Auffassung sei das Ergebnis für die Praxis jedoch fatal. Zwar wolle das Land die bisherigen Stelleninhaber nach dem Hauptschulprofilierungsprogramm bei der Bewerberauswahl vorrangig berücksichtigen, jedoch seien die Stellen nach TVöD EG 8/9 ausgeschrieben. Ebenso sei noch unklar, ob die Vorerfahrung bei der Eingruppierung Berücksichtigung finden werde. Die Stellenbewerber müssten von einem Einkommensverlust von ca. 200 € bis 300 € monatlich ausgehen.

Zudem seien die Stellen in der Regel mit einem Stundenumfang von 29,85 Stunden ausgeschrieben. Viele der beim Caritas-Sozialwerk beschäftigen Sozialarbeiter hätten hingegen zur Zeit eine Vollzeitstelle. Trotzdem seien alle in der Schulsozialarbeit tätigen Mitarbeiter gebeten worden, sich auf die vom Land ausgeschriebenen Stellen zu bewerben.