Sitzung: 25.08.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: V-JHA/16/086
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig:
Eine Beschlussfassung wird auf die nächste
Sitzung verschoben. Zunächst soll noch
eine Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten in der Sitzung am 31.08.2016
erfolgen.
Kreisoberamtsrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/16/086 vor.
Herr
Nienaber wies ergänzend darauf hin, dass nach einem Erlass in Niedersachsen die
Schulen und die Polizei die Verpflichtung zu einer Zusammenarbeit haben. So
habe die Schule z. B. bei Diebstahl- oder Körperverletzungsdelikten eine
Meldepflicht an die Polizei. Oftmals sei eine Regelung ohne förmliches
Verfahren zielführender. Dies setzte eine gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeitern voraus. Dafür sei eine Kontinuität
in der Arbeit sehr wichtig. Ebenso sei der Schulsozialarbeiter ein festes
Bindeglied für die präventive Arbeit der Polizei.
Kreistagsabgeordneter
Cloppenburg stellte fest, dass das Land seine Zuständigkeit für die
Schulsozialarbeit anerkannt habe. Allerdings stünden den meisten Städten und
Gemeinden im Landkreis Cloppenburg nunmehr weniger Mittel zur Verfügung als
bislang. So sei eine Förderung der Schulsozialarbeit an Grund- und
Halbtagsschulen derzeit nicht vorgesehen. Um das bisherige Niveau bei der
Schulsozialarbeit halten zu können, seien weitere finanzielle Mittel notwendig.
Herr
Kuszak wies darauf hin, dass nur durch die landesrechtliche Neuregelung die
Schulsozialarbeit an den Schulen nicht gesichert sein müsse. So könne er aus
eigener Sicht berichten, dass seiner Schule gem. Erlasslage ausreichend
Schulsozialarbeiter zustehen würden. Jedoch würden diese Stellen nicht besetzt
werden. An der Soeste-Schule seien derzeit lediglich 30% der möglichen
Sozialarbeiterstellen besetzt. Bei einer Entscheidung über die Weiterführung
der Schulsozialarbeit müsse der Landkreis auch den Fokus darauf haben, wieviel
Stellen denn auch tatsächlich besetzt werden würden.
Nach
Auffassung von Herrn Karnbrock sei positiv zu bemerken, dass die Stellen für
die Schulsozialarbeit durch das Land ausgeschrieben worden seien. Nach seiner
Auffassung sei das Ergebnis für die Praxis jedoch fatal. Zwar wolle das Land
die bisherigen Stelleninhaber nach dem Hauptschulprofilierungsprogramm bei der
Bewerberauswahl vorrangig berücksichtigen, jedoch seien die Stellen nach TVöD
EG 8/9 ausgeschrieben. Ebenso sei noch unklar, ob die Vorerfahrung bei der
Eingruppierung Berücksichtigung finden werde. Die Stellenbewerber müssten von
einem Einkommensverlust von ca. 200 € bis 300 € monatlich ausgehen.
Zudem
seien die Stellen in der Regel mit einem Stundenumfang von 29,85 Stunden ausgeschrieben.
Viele der beim Caritas-Sozialwerk beschäftigen Sozialarbeiter hätten hingegen
zur Zeit eine Vollzeitstelle. Trotzdem seien alle in der Schulsozialarbeit
tätigen Mitarbeiter gebeten worden, sich auf die vom Land ausgeschriebenen
Stellen zu bewerben.