Baudirektor Viets trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/16/140 vor. Er erläuterte den Stand der FFH- Schutzgebietsausweisungen und verwies auf die beiden nunmehr fertiggestellten Gebietsentwürfe für den Bereich der Lahe und für das Glittenberger Moor. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und ggfls. Einarbeitung der Anregungen und Bedenken würden die Entwürfe der Verordnungen dem Ausschuss für Planung und Umwelt zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung erneut vorgelegt werden.

Für das FFH-Gebiet „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“, für dessen Ausweisung der Landkreis Vechta zuständig sei, habe der Entwurf bereits öffentlich ausgelegen. Beim Landkreis Cloppenburg seien in der Auslegungszeit keine Bedenken geäußert worden, auch habe niemand in dieser Zeit eine Einsichtnahme gewünscht.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass bei der Lahe nach der vorgelegten Verordnung das Flussneunauge und der Flusslauf als solches geschützt werden sollten. Er bat um Auskunft, ob dies Auswirkungen auf die Unterhaltung des Gewässers haben werde.

 

Hierauf antwortete Baudirektor Viets, dass das Gewässer in seinem gegenwärtigen Zustand zu erhalten sei. Bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen wie z. B. eine Sohlräumung seien zukünftig abstimmungsbedürftig. Der vorliegende Entwurf sei daher vor dem Auslegungsverfahren bereits mit dem zuständigen Unterhaltungsverband, der Friesoyther Wasseracht, besprochen worden. Außer dem Flusslauf der Lahe wurden die Grundstücke privater Eigentümer nur dann mit in das Schutzgebiet einbezogen, wenn es sich um im Grundbuch als solche eingetragene oder durch die Flurbereinigung festgesetzte Gewässerrandstreifen handelt.

Auf Rückfrage erklärte er weiterhin, dass bei Zugrundelegung einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft keine Auswirkungen für die hier wirtschaftenden Landwirte zu erwarten seien.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.