Zu Beginn des Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, die beiden Sachverständigen des Landkreises, Herrn Prof. Dr. Ing. Karsten Runge sowie Herrn Prof. Dr. Ing. Christian Becker. 

 

Kreisbaurat Raue erläuterte, dass im Rahmen der letzten Ausschusssitzung Arbeitsaufträge an die Verwaltung mitgenommen worden seien, die man abgearbeitet habe. Zum einen habe Herr Prof. Dr. Becker ein Gutachten zur Evaluierung des Bedarfs für das Projekt erarbeitet, zum anderen seien in der letzten Sitzung des Ausschusses viele Fragen an die TenneT offen geblieben. Diese seien von Herrn Prof. Dr. Runge aufgearbeitet, von der TenneT beantwortet und anschließend von Herrn Prof. Dr. Runge geprüft und bewertet worden. Um das gesamte Verfahren zum Netzausbau für alle Bürger transparent und offen zu gestalten, seien bereits im Vorfeld der Sitzung beide Berichte im Internet auf der Seite des Landkreises verfügbar gewesen. In der heutigen Sitzung könnten sich darüber hinaus Betroffene weiter informieren. Nach den Vorträgen der beiden Referenten bestehe Gelegenheit, Fragen zu stellen.

 

Sodann trug Herr Prof. Dr. Becker die Ergebnisse seines Gutachtens zur „Technischen Evaluierung des Projektes P21 Conneforde – Cloppenburg - Merzen gemäß Netzentwicklungsplan“ vor.

Ziel seiner Untersuchung sei die Prüfung des Bedarfs für die beiden geplanten Maßnahmen. Zum einen gehe es um den  Ausbau der bestehenden Trasse Conneforde – Cloppenburg (M51a), deren Gegenstand die Netzverstärkung auf 380 kV sei, und zum anderen sei der Neubau der Trasse Cloppenburg- Merzen (M51b) untersucht worden.

 

Die Berechnungen und Argumentationen der Bundesnetzagentur seien dafür überprüft und bewertet worden. Ferner seien Plausibilitäts- und Kontrollberechnungen durchgeführt worden.

Er verwies darauf, dass das deutsche Höchstspannungsnetz ein sogenanntes vermaschtes Netz sei. Das bedeute, dass Veränderungen wie z. B. Ausfälle an einer Stelle des Netzes sich auf das Gefüge des ganzen Netzes auswirken könnten. Das deutsche Netz sei ein Transportnetz zur weiträumigen Verteilung elektrischer Energie und diene auch dem Energietausch mit anderen Ländern. Ausgangspunkt der Analyse sei das sogenannte Startnetz, welches aus dem heutigen Bestandsnetz mit allen vorhandenen Leitungen bestehe sowie aus allen bis 2024 genehmigten Maßnahmen. Anhand dieser Zahlen seien verschiedene Lastflussrechnungen durchgeführt worden, d.h. die Netzauslastung für verschiedene Szenarien sei berechnet worden durch die Bundesnetzagentur. Von dort aus sei die N-1 - Maxime beachtet worden, was bedeute, dass alle Leitungen so ausgelegt sein müssten, dass im gesamten Netz eine Leitung ausfallen dürfe, ohne dass es zu Netzengpässen komme. Die geprüften Lastflussberechnungen für die Maßnahmen M51a und M51b erschienen vollständig und nachvollziehbar und lieferten eine zufriedenstellende Begründung für die Aussage der Bundesnetzagentur, dass die in Rede stehende Leitung Conneforde -Merzen zur Netzentlastung beitragen könne. Dies gelte mit und ohne die Offshore- Windeinspeisung in Cloppenburg. Alternative Maßnahmen seien nach den vorgelegten Unterlagen ebenfalls ausreichend geprüft worden. Hierzu zähle insbesondere das NOVA- Prinzip, wonach zunächst die Optimierung des vorhandenen Netzbetriebes verfolgt werden müsse, bevor eine Verstärkung vorhandener Leitungen oder sogar der Ausbau des Netzes und der Bau neuer Leitungen in Frage käme. Auch wenn keine vollständige Prüfung aller zeitlichen Szenarien möglich sei, bestünden aufgrund der vorgelegten Unterlagen keine Anhaltspunkte, die Vorgehensweise und das Prüfungsergebnis der Bundesnetzagentur anzuzweifeln. Die Berechnung sei systematisch durchdacht, sinnvoll und nachvollziehbar.

 

Die Präsentation von Herrn Prof. Dr. Becker ist der Niederschrift beigefügt.

 

Anschließend berichtete Herr Prof. Dr. Runge zu den Konsultationen und zur Beantwortung des Fragenkataloges des Landkreises durch die TenneT.

 

(Anmerkung zu Konsultation: Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind beauftragt, einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan (NEP) und einen Offshore -Netzentwicklungsplan (O-NEP) zu erstellen. Grundlage von NEP und O-NEP ist ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigter Szenariorahmen. Der Szenariorahmen und beide Netzentwicklungspläne werden öffentlich mehrmals konsultiert. Dadurch können alle interessierten Bürger, Experten und Institutionen ihre Perspektiven und ihr Wissen in den Prozess der Netzentwicklungsplanung einbringen; aus: Netzentwicklungsplan Strom).

 

Herr Prof. Dr. Runge führte aus, dass der Landkreis zu verschiedenen Konsultationsverfahren im Zusammenhang mit Netzentwicklungsplänen und Raumordnungsverfahren für Stromleitungen Stellungnahmen abgegeben habe. Mit diesen Stellungnahmen würde 3-4 Planungsebenen gleichzeitig bedient. Nach der Behandlung der Angelegenheit im Planungsausschuss am 19.11.2015 habe die TenneT im Februar 2016 die Fragen der Kreisverwaltung beantwortet. Diese seien nun von ihm geprüft worden.

(A) Die Antworten hinsichtlich der übergreifenden Fragestellungen zur gesamten 380 kV- Trasse Conneforde - Cloppenburg - Merzen  seien insgesamt schlüssig beantwortet worden entsprechend dem Stand des Verfahrens.

(B) Anders sehe es bei dem Raumordnungsverfahren für die 380 kV- Ausbauleitung Conneforde - Cloppenburg aus. Es sei aus den eingereichten Unterlagen nicht erkennbar, was hier örtlich zusammenfließe, von welchen Raumwiderständen ausgegangen werde und wie deren Gewichtung vorgenommen worden sei. Durchgehend weich beantwortet werde der beabsichtigte Umgang mit Siedlungsannäherungen und den 400m bzw. 200m- Schwellenwerten für eine Erdverkabelung. Die TenneT verweise hier auf das folgende Planfeststellungsverfahren. Dieses Thema sollte unbedingt jetzt im vorgezogenen Verfahren diskutiert werden, solange der Trassenverlauf noch nicht feststehe und nicht später in dem zeitlich sehr engen Planfeststellungsverfahren. Hier solle die TenneT auf die von ihr beworbene Transparenz im Verfahren hingewiesen werden.

(C) Hinsichtlich der Netzverknüpfungspunkte seien viele Unterlagen von der TenneT nachgereicht worden. Die nunmehr getroffene Feststellung, man benötige 2 Umspannwerke, sei nur schwach begründet und nicht näher erläutert worden. Weder er noch Herr Prof. Dr. Becker hätten die Notwendigkeit bisher nachvollziehen können. Hier bestehe weiterer Klärungsbedarf, ebenso zur Frage des Einsatzes von gasisolierten Umspannwerken.

(D) Zum Raumordnungsverfahren Cloppenburg – Merzen seien die Aussagen der TenneT zum Umgang mit der Siedlungsannäherung wiederum ausweichend und nicht abschließend. Auch hier seien Nachbesserungen erforderlich.

(E) Hinsichtlich der Offshore- Anbindungen seien die Antworten vor dem Hintergrund der bestehenden Prognoseunsicherheiten nachvollziehbar.

 

Abschließend sei festzuhalten, dass die TenneT nochmals zu Fragen der Siedlungsannäherung und der Erdverkabelung kontaktiert werden solle. Die Positionierung hierzu sei nicht zufriedenstellend. Weiterhin sei die Frage der Erforderlichkeit der 2 Umspannwerke nicht  hinreichend beantwortet worden, ebenso wenig die Frage, woher die Flächen hierfür kommen sollten. Ferner fehlten Aussagen zu gasisolierten Umspannwerken.

 

Auch diese Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für die Vorträge und bat um Fragen seitens der Abgeordneten. 

 

Kreistagsabgeordneter Brinker erkundigte sich nach der erforderlichen Größe der Umspannwerke.

 

Prof. Dr. Becker erklärte hierzu, derzeit seien 26-30 ha pro Umspannwerk erforderlich. Die TenneT habe aber im bisherigen Verfahren keine  genaue Größe genannt.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt führte aus, die Darstellungen seien sicherlich überwiegend nachvollziehbar. Seiner Meinung nach sei das Schutzgut Mensch höher zu bewerten bei der Abwägung als die reine Wirtschaftlichkeit.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bat darum zu erläutern, wie die TenneT den Begriff „Widerstand“ definiere, wie sich Wirtschaftlichkeit beziffere und wie der Aspekt „Einfluss auf die Gesundheit“ in die Wirtschaftlichkeit eingehe.

 

Prof. Dr. Runge erklärte, für den Begriff der Wirtschaftlichkeit gebe es kein allgemeines Maß. Jeder Landkreis und jede Gemeinde habe ihre eigenen Interessen und vertrete sie anders. Die TenneT werde die unterschiedlichen Sichtweisen nicht öffentlich machen. Im Fachjargon spreche man von Raumwiderständen. Dies sei ein Oberbegriff für alles, was einer erfolgreichen Planung im Wege stehe. Der grundsätzliche Ansatz einer Planung sei es, eine Leitungstrasse zu finden, bei der die wenigsten Raumwiderstände zu erwarten seien. Hierbei unterscheide man harte Raumwiderstände, die zwingend zu beachten seien, und weiche Raumwiderstände, die gewichtet und ggfls. abgewogen werden könnten. Auch dies wäre ein Gesprächsansatz mit der TenneT, wie mit bestimmten Raumwiderständen umgegangen werde.

 

Zur Frage der möglichen Verlegung der Konverterstationen Richtung Merzen oder Conneforde erklärte Prof. Dr. Becker, dass dies schwierig sei. Selbst wenn in Cloppenburg kein Offshore- Strom eingespeist würde, wäre eine derartige Leitung sinnvoll, da die Windeinspeisung an der Küste dauerhaft nicht N-1 sicher sei. Die Planung von 2 Umspannwerken sei nachvollziehbar. Falle das eine Umspannwerk aus, müsse ganz Europa dies ausgleichen. Bei zwei Umspannwerken werde die Last innerhalb der Leitung besser verteilt.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer f der Geschäftsordnung zu unterbrechen, um den anwesenden Bürgern Gelegenheit zu geben, ebenfalls Fragen an die beiden Sachverständigen stellen zu können.

 

Der Antrag wurde vom Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig angenommen und die Sitzung sodann unterbrochen.

 

Herr Röckmann von der Bürgerinitiative Falkenberg erklärte, es gebe die Nachfrage nach dem zweiten Umspannwerk bereits seit November letzten Jahres vom Netzbetreiber Avacon. Grund sei die steigende Netzeinspeisung von im Landkreis Cloppenburg erzeugtem Windstrom. Da dieser Trend ungebrochen sei, könne bezogen auf das Jahr 2025 von einem noch größeren Bedarf an Umspannwerken ausgegangen werden. Pro Konverter würden 5 Hektar benötigt, pro Umspannwerk 10-15 Hektar. Ihre Verteilung im Raum sei von der Lage der 380kV- und 110kV-Leitungen abhängig. Beide Spannungsebenen müssten durch Umspannwerke verknüpft werden. Der dargestellte Bedarf sei grundsätzlich nachvollziehbar, aber es fehlten technische Alternativen bei der Realisierung der Anlagen und die besondere Betrachtung von Mensch und Natur bei der Standortwahl. Hier sei deutlich mehr Druck auf die Netzbetreiber auszuüben, um verträgliche Lösungen zu erreichen. Er trug die Bitte vor, dass die Bürgerinitiativen in den gebildeten Arbeitskreis mit aufgenommen würden, um ihre Sichtweisen mit einbringen zu können.

 

Hierauf antwortete Herr Kreisbaurat Raue, er werde im Arbeitskreis mit den Städten und Gemeinden die Beteiligung der Bürgerinitiativen ansprechen. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass das Raumordnungsverfahren zum Netzausbau zwischen Conneforde über Cloppenburg nach Merzen der Rechtslage entspreche. Die Einflussnahme sei daher beschränkt.

 

Herr Prof. Dr. Runge erklärte, die Ausführung von Herrn Röckmann stärke seine Ansicht, das der Fokus der kommunalen Anstrengungen auf die Umspannwerke gerichtet werden müsse.

 

Herr Prof. Dr. Becker wies darauf hin, dass die Bundesnetzagentur wahrscheinlich nicht alle denkbaren Szenarien durchgerechnet habe. Er habe den Eindruck, dass es ein wesentliches Ziel der Bundesnetzagentur sei, die alten 220 kV Leitungen durch die zukunftsfähigeren 380 kV – Leitungen zu ersetzen. Er verwies darauf, dass als theoretisch denkbare technische Alternative zwar der flächendeckende Ausbau des Gleichspannungsnetzes in Frage käme. Dies sei heute aber im Gegensatz zu Wechselstrom- und Drehstromleitungen technisch nicht als vermaschtes Netz möglich. Insofern sei der Ansatz der Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht zu beanstanden.

 

Hinsichtlich eines denkbaren Ausbaus des Gleichspannungsnetzes wies Herr Prof. Dr. Runge darauf hin, dass die rechtlichen Voraussetzungen für derartige Alternativen nicht gegeben seien. Hierfür müsse das Bundesbedarfsplangesetz geändert werden. Gewisse Erfolge, insbesondere hinsichtlich der teilweisen Erdverkabelung von Hochspannungsdrehstromleitungen seien im Gesetzgebungsverfahren erzielt worden. Gasisolierte Umspannwerke sollten verstärkt eingefordert werden. Weitere Forderungen müssten von den Inhalten der sich ständig ändernden Netzentwicklungsplänen abhängig gemacht werden.

 

 

Herr Fahrenholz von der Bürgerinitiative Cloppenburg forderte die Politiker auf, sich rechtzeitig zu positionieren. Herr Prof. Dr. Becker habe erklärt, das Projekt P21 Conneforde - Cloppenburg – Merzen werde auch benötigt, wenn kein Offshore - Strom eingespeist werde. Das sehe er anders. Ohne den Offshore – Strom benötige man in der Region auch keine Umspannwerke.

Er verwies auf ein Büro im Bereich Winsen/ Luhe, welches in Gehrde ein erheblich günstigeres Verfahren für die Erdverkabelung vorgestellt habe. Dies solle man prüfen.

 

Hierzu erklärte Herr Prof. Dr. Runge, seines Erachtens handele es sich dabei um einen Projektansatz, dessen Praxistauglichkeit bisher nicht unter Beweis gestellt worden sei und daher seiner Ansicht nach auch nicht eingefordert werden könne.

Aber auch bei erprobten neuen Techniken sei das Vorgehen der TenneT in vielen Fällen gleich. So werde die Umsetzung der gasisolierten Konverter in der Regel als nicht möglich abgetan, obwohl nur rein wirtschaftliche Gründe dagegen sprächen. Sie benötigen nur ein Drittel des Flächenbedarfs, seien aber doppelt so teuer wie konventionelle Konverter. Es bleibe oft nur der Weg, erprobte neue Techniken rechtlich durchzufechten.

 

Frau Marlock von der Bürgerinitiative Raumwiderstand aus Gehrde erklärte, auch dort habe ein Vertreter der Bundesnetzagentur die Frage nach Alternativen als unwirtschaftlich abgetan. Das Artland sei dörflich strukturiert mit Höfen und Hofgehölzen. Die Leitung werde mitten durch das Gebiet gehen. Es sei dort erklärt worden, dass die 200m auch unterschritten werden könnten. Sie empfahl dringend, darauf zu achten, dass die Vorgaben eingehalten würden.

 

Hierauf entgegnete Herr Prof. Dr. Runge, das man davon ausgehen könne, dass nicht jeder Hof mit einer Erdverkabelung umgangen werde. Es gebe für das Projekt keine Trassenalternative, bei der nicht mindestens in 15 bis 20 Fällen die 200 m unterschritten würden. Die TenneT liefere keine  Angaben dazu, wie sie die 200 m einhalten wollen. Es bleibe nur die Möglichkeit, die TenneT  stärker zur Zusammenarbeit zu bewegen. Wenn sie sich auf den rechtlichen Rahmen zurückziehe, bleibe nur der 6-Wochen - Zeitraum des Beteiligungsverfahrens. Positiv für die Betroffenen sei, dass die TenneT auch wisse, dass der Raumwiderstand Mensch viel Zeit koste. Daher sei sie in der Regel gesprächsbereit, um im Vorfeld der förmlichen Verfahren anstehende Probleme zu erörtern.

 

Kreisbaurat Raue erklärte, der Landkreis Cloppenburg sei bei dem geplanten Projekt weit mehr betroffen als andere Landkreise. Wenn die TenneT sich aber auf das rechtlich vorgeschriebene Verfahren zurückziehe, habe der Landkreis nur begrenzte Möglichkeiten der rechtlichen Einflussnahme. Daher sei es wichtig, im Gespräch mit dem Netzbetreiber zu bleiben.

Anschließend informierte er die Anwesenden darüber, dass die Netzbetreiber TenneT und Amprion die betroffenen Landkreise zu einem Dialogforum Conneforde- Cloppenburg- Merzen eingeladen hätten, in dem alle Aspekte der Planung erörtert werden sollten. Vertreter der betroffenen Städte und Gemeinden seien ebenfalls dazu geladen. Pro Landkreis seien max. 5 Vertreter (incl. der der Städte und Gemeinden) zugelassen. Diese Foren sollten alle 1-2 Monate stattfinden. In der letzten Woche habe die 1. Sitzung stattgefunden, in der alle Landkreise von Conneforde bis Merzen vertreten gewesen seien. Zum Thema Erdverkabelung sei von einem Vertreter des Landes Niedersachsen erklärt worden, dass auch bereits im Raumordnungsverfahren der Einsatz dieser Technik berücksichtigt werden solle. Weiterhin sei man darüber informiert worden, dass die bisherige den Netzbetreibern aufgegebene grobe Untersuchung ergeben habe, dass die Trassen D und E nicht weiter zu verfolgen seien. Die Trasse Autobahn (A 29 und A1) werde dagegen weiter vertieft mit den anderen Varianten geprüft. Weitere Themen für zukünftige Treffen seien u.a. die Siedlungsannäherung, die Umspannwerke und die gasisolierte Technik. Die Foren sollten die Kommunikation in der Region fördern, die Ergebnisse sollten dokumentiert und veröffentlicht werden. Seitens des Landkreises sei vorgeschlagen worden, auch Vertreter der Bürgerinitiativen in den Kreis der Teilnehmer mit aufzunehmen.

 

Zur Frage des Umsetzungszeitpunktes erklärte Herr Prof. Dr. Becker, dass für die Realisierung der Trasse das Jahr 2022 vorgesehen sei. Technisch sei dies hinsichtlich der oberirdischen Leitungen ohne weiteres möglich. Die Erdverkabelung stehe zwar noch am Anfang, aber da es bereits einzelne Leitungen gebe, sehe er auch hier grundsätzlich keine Probleme.

 

Von den Zuhörern wurde weiterhin vorgetragen, dass seitens der TenneT die Leitungstrasse an der Autobahn unter anderem auch deswegen als unwirtschaftlich eingestuft werde, da man die Leitung dann zum Umspannwerk nach Cloppenburg zurückführen müsse. Es sei für sie unklar, ob die Möglichkeit, ein Umspannwerk im Bereich der Autobahn zu bauen, überhaupt im Gutachten von Prof. Becker geprüft worden sei.

 

Hierauf entgegnete Herr Prof. Dr. Becker, dass eine 110 kV- Leitung grundsätzlich eine 380 kV – Leitung nicht ersetzen könne. Je länger eine Leitung sei, desto höher auch der Stromverlust. Ohne eine entsprechende Lastflussberechnung könne er diese Frage nicht beurteilen. Weder er noch die Bundesnetzagentur hätten diese Variante gerechnet.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen wies darauf hin, dass der Kreistag vor einem halben Jahr am 17.12.2015 Leitlinien für ein ausgewogenes, transparentes und nachvollziehbares Verwaltungsverfahren verabschiedet habe.  Sie verstehe diese Leitlinien als Planungsgrundlage und bat um Auskunft, ob die Leitlinien angewandt würden und welche Erfahrungen damit gemacht  worden seien.

 

Kreisbaurat Raue erklärte hierzu, dass die Leitlinien den Handlungsrahmen der Verwaltung bei Fragen und Diskussionsforen darstellten und dementsprechend auch von besonderer Bedeutung seien.

 

(Anmerkung: Die Leitlinien sind inzwischen in der aktuellen Fassung auf der Homepage des Landkreises eingestellt).

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Brinker erklärte Herr Prof. Dr. Runge, dass es derzeit von der TenneT keine Aussage dazu gebe, welche der untersuchten Trassen als die wirtschaftlichste Variante angesehen werde.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Kreistagsabgeordneter Middendorf, bedankte sich bei den beiden Vortragenden, den Vertretern der Bürgerinitiativen und allen Anwesenden für die sachliche Diskussion.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.