Sitzung: 18.05.2016 Ausschuss für Planung und Umwelt
Vorlage: V-PLA/16/138
Zu Beginn des
Tagesordnungspunktes begrüßte der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter
Middendorf, die beiden Sachverständigen des Landkreises, Herrn Prof. Dr. Ing.
Karsten Runge sowie Herrn Prof. Dr. Ing. Christian Becker.
Kreisbaurat Raue
erläuterte, dass im Rahmen der letzten Ausschusssitzung Arbeitsaufträge an die
Verwaltung mitgenommen worden seien, die man abgearbeitet habe. Zum einen habe
Herr Prof. Dr. Becker ein Gutachten zur Evaluierung des Bedarfs für das Projekt
erarbeitet, zum anderen seien in der letzten Sitzung des Ausschusses viele
Fragen an die TenneT offen geblieben. Diese seien von Herrn Prof. Dr. Runge
aufgearbeitet, von der TenneT beantwortet und anschließend von Herrn Prof. Dr.
Runge geprüft und bewertet worden. Um das gesamte Verfahren zum Netzausbau für
alle Bürger transparent und offen zu gestalten, seien bereits im Vorfeld der
Sitzung beide Berichte im Internet auf der Seite des Landkreises verfügbar
gewesen. In der heutigen Sitzung könnten sich darüber hinaus Betroffene weiter
informieren. Nach den Vorträgen der beiden Referenten bestehe Gelegenheit, Fragen
zu stellen.
Sodann trug Herr
Prof. Dr. Becker die Ergebnisse seines Gutachtens zur „Technischen Evaluierung
des Projektes P21 Conneforde – Cloppenburg - Merzen gemäß Netzentwicklungsplan“
vor.
Ziel seiner
Untersuchung sei die Prüfung des Bedarfs für die beiden geplanten Maßnahmen.
Zum einen gehe es um den Ausbau der
bestehenden Trasse Conneforde – Cloppenburg (M51a), deren Gegenstand die
Netzverstärkung auf 380 kV sei, und zum anderen sei der Neubau der Trasse Cloppenburg-
Merzen (M51b) untersucht worden.
Die Berechnungen
und Argumentationen der Bundesnetzagentur seien dafür überprüft und bewertet
worden. Ferner seien Plausibilitäts- und Kontrollberechnungen durchgeführt
worden.
Er verwies
darauf, dass das deutsche Höchstspannungsnetz ein sogenanntes vermaschtes Netz
sei. Das bedeute, dass Veränderungen wie z. B. Ausfälle an einer Stelle des
Netzes sich auf das Gefüge des ganzen Netzes auswirken könnten. Das deutsche
Netz sei ein Transportnetz zur weiträumigen Verteilung elektrischer Energie und
diene auch dem Energietausch mit anderen Ländern. Ausgangspunkt der Analyse sei
das sogenannte Startnetz, welches aus dem heutigen Bestandsnetz mit allen
vorhandenen Leitungen bestehe sowie aus allen bis 2024 genehmigten Maßnahmen.
Anhand dieser Zahlen seien verschiedene Lastflussrechnungen durchgeführt
worden, d.h. die Netzauslastung für verschiedene Szenarien sei berechnet worden
durch die Bundesnetzagentur. Von dort aus sei die N-1 - Maxime beachtet worden,
was bedeute, dass alle Leitungen so ausgelegt sein müssten, dass im gesamten
Netz eine Leitung ausfallen dürfe, ohne dass es zu Netzengpässen komme. Die
geprüften Lastflussberechnungen für die Maßnahmen M51a und M51b erschienen
vollständig und nachvollziehbar und lieferten eine zufriedenstellende Begründung
für die Aussage der Bundesnetzagentur, dass die in Rede stehende Leitung
Conneforde -Merzen zur Netzentlastung beitragen könne. Dies gelte mit und ohne
die Offshore- Windeinspeisung in Cloppenburg. Alternative Maßnahmen seien nach
den vorgelegten Unterlagen ebenfalls ausreichend geprüft worden. Hierzu zähle
insbesondere das NOVA- Prinzip, wonach zunächst die Optimierung des vorhandenen
Netzbetriebes verfolgt werden müsse, bevor eine Verstärkung vorhandener
Leitungen oder sogar der Ausbau des Netzes und der Bau neuer Leitungen in Frage
käme. Auch wenn keine vollständige Prüfung aller zeitlichen Szenarien möglich
sei, bestünden aufgrund der vorgelegten Unterlagen keine Anhaltspunkte, die
Vorgehensweise und das Prüfungsergebnis der Bundesnetzagentur anzuzweifeln. Die
Berechnung sei systematisch durchdacht, sinnvoll und nachvollziehbar.
Die Präsentation
von Herrn Prof. Dr. Becker ist der Niederschrift beigefügt.
Anschließend
berichtete Herr Prof. Dr. Runge zu den Konsultationen und zur Beantwortung des
Fragenkataloges des Landkreises durch die TenneT.
(Anmerkung zu
Konsultation: Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind beauftragt,
einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan (NEP) und einen Offshore
-Netzentwicklungsplan (O-NEP) zu erstellen. Grundlage von NEP und O-NEP ist ein
von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigter Szenariorahmen. Der
Szenariorahmen und beide Netzentwicklungspläne werden öffentlich mehrmals
konsultiert. Dadurch können alle interessierten Bürger, Experten und
Institutionen ihre Perspektiven und ihr Wissen in den Prozess der
Netzentwicklungsplanung einbringen; aus: Netzentwicklungsplan Strom).
Herr Prof. Dr.
Runge führte aus, dass der Landkreis zu verschiedenen Konsultationsverfahren im
Zusammenhang mit Netzentwicklungsplänen und Raumordnungsverfahren für
Stromleitungen Stellungnahmen abgegeben habe. Mit diesen Stellungnahmen würde
3-4 Planungsebenen gleichzeitig bedient. Nach der Behandlung der Angelegenheit
im Planungsausschuss am 19.11.2015 habe die TenneT im Februar 2016 die Fragen
der Kreisverwaltung beantwortet. Diese seien nun von ihm geprüft worden.
(A) Die
Antworten hinsichtlich der übergreifenden Fragestellungen zur gesamten 380 kV-
Trasse Conneforde - Cloppenburg - Merzen
seien insgesamt schlüssig beantwortet worden entsprechend dem Stand des
Verfahrens.
(B) Anders sehe
es bei dem Raumordnungsverfahren für die 380 kV- Ausbauleitung Conneforde -
Cloppenburg aus. Es sei aus den eingereichten Unterlagen nicht erkennbar, was
hier örtlich zusammenfließe, von welchen Raumwiderständen ausgegangen werde und
wie deren Gewichtung vorgenommen worden sei. Durchgehend weich beantwortet
werde der beabsichtigte Umgang mit Siedlungsannäherungen und den 400m bzw.
200m- Schwellenwerten für eine Erdverkabelung. Die TenneT verweise hier auf das
folgende Planfeststellungsverfahren. Dieses Thema sollte unbedingt jetzt im
vorgezogenen Verfahren diskutiert werden, solange der Trassenverlauf noch nicht
feststehe und nicht später in dem zeitlich sehr engen
Planfeststellungsverfahren. Hier solle die TenneT auf die von ihr beworbene
Transparenz im Verfahren hingewiesen werden.
(C) Hinsichtlich
der Netzverknüpfungspunkte seien viele Unterlagen von der TenneT nachgereicht
worden. Die nunmehr getroffene Feststellung, man benötige 2 Umspannwerke, sei
nur schwach begründet und nicht näher erläutert worden. Weder er noch Herr
Prof. Dr. Becker hätten die Notwendigkeit bisher nachvollziehen können. Hier
bestehe weiterer Klärungsbedarf, ebenso zur Frage des Einsatzes von
gasisolierten Umspannwerken.
(D) Zum
Raumordnungsverfahren Cloppenburg – Merzen seien die Aussagen der TenneT zum
Umgang mit der Siedlungsannäherung wiederum ausweichend und nicht abschließend.
Auch hier seien Nachbesserungen erforderlich.
(E) Hinsichtlich
der Offshore- Anbindungen seien die Antworten vor dem Hintergrund der
bestehenden Prognoseunsicherheiten nachvollziehbar.
Abschließend sei
festzuhalten, dass die TenneT nochmals zu Fragen der Siedlungsannäherung und
der Erdverkabelung kontaktiert werden solle. Die Positionierung hierzu sei
nicht zufriedenstellend. Weiterhin sei die Frage der Erforderlichkeit der 2
Umspannwerke nicht hinreichend
beantwortet worden, ebenso wenig die Frage, woher die Flächen hierfür kommen
sollten. Ferner fehlten Aussagen zu gasisolierten Umspannwerken.
Auch diese
Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Der Vorsitzende,
Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für die Vorträge und bat um Fragen
seitens der Abgeordneten.
Kreistagsabgeordneter
Brinker erkundigte sich nach der erforderlichen Größe der Umspannwerke.
Prof. Dr. Becker
erklärte hierzu, derzeit seien 26-30 ha pro Umspannwerk erforderlich. Die
TenneT habe aber im bisherigen Verfahren keine
genaue Größe genannt.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt führte aus, die Darstellungen seien sicherlich überwiegend
nachvollziehbar. Seiner Meinung nach sei das Schutzgut Mensch höher zu bewerten
bei der Abwägung als die reine Wirtschaftlichkeit.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen bat darum zu erläutern, wie die TenneT den Begriff „Widerstand“
definiere, wie sich Wirtschaftlichkeit beziffere und wie der Aspekt „Einfluss
auf die Gesundheit“ in die Wirtschaftlichkeit eingehe.
Prof. Dr. Runge
erklärte, für den Begriff der Wirtschaftlichkeit gebe es kein allgemeines Maß.
Jeder Landkreis und jede Gemeinde habe ihre eigenen Interessen und vertrete sie
anders. Die TenneT werde die unterschiedlichen Sichtweisen nicht öffentlich
machen. Im Fachjargon spreche man von Raumwiderständen. Dies sei ein
Oberbegriff für alles, was einer erfolgreichen Planung im Wege stehe. Der
grundsätzliche Ansatz einer Planung sei es, eine Leitungstrasse zu finden, bei
der die wenigsten Raumwiderstände zu erwarten seien. Hierbei unterscheide man
harte Raumwiderstände, die zwingend zu beachten seien, und weiche
Raumwiderstände, die gewichtet und ggfls. abgewogen werden könnten. Auch dies
wäre ein Gesprächsansatz mit der TenneT, wie mit bestimmten Raumwiderständen
umgegangen werde.
Zur Frage der
möglichen Verlegung der Konverterstationen Richtung Merzen oder Conneforde
erklärte Prof. Dr. Becker, dass dies schwierig sei. Selbst wenn in Cloppenburg
kein Offshore- Strom eingespeist würde, wäre eine derartige Leitung sinnvoll,
da die Windeinspeisung an der Küste dauerhaft nicht N-1 sicher sei. Die Planung
von 2 Umspannwerken sei nachvollziehbar. Falle das eine Umspannwerk aus, müsse
ganz Europa dies ausgleichen. Bei zwei Umspannwerken werde die Last innerhalb
der Leitung besser verteilt.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung gemäß § 10
Absatz 1 Ziffer f der Geschäftsordnung zu unterbrechen, um den anwesenden
Bürgern Gelegenheit zu geben, ebenfalls Fragen an die beiden Sachverständigen
stellen zu können.
Der Antrag wurde
vom Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig angenommen und die Sitzung sodann
unterbrochen.
Herr Röckmann
von der Bürgerinitiative Falkenberg erklärte, es gebe die Nachfrage nach dem
zweiten Umspannwerk bereits seit November letzten Jahres vom Netzbetreiber
Avacon. Grund sei die steigende Netzeinspeisung von im Landkreis Cloppenburg
erzeugtem Windstrom. Da dieser Trend ungebrochen sei, könne bezogen auf das
Jahr 2025 von einem noch größeren Bedarf an Umspannwerken ausgegangen werden.
Pro Konverter würden 5 Hektar benötigt, pro Umspannwerk 10-15 Hektar. Ihre
Verteilung im Raum sei von der Lage der 380kV- und 110kV-Leitungen abhängig.
Beide Spannungsebenen müssten durch Umspannwerke verknüpft werden. Der
dargestellte Bedarf sei grundsätzlich nachvollziehbar, aber es fehlten
technische Alternativen bei der Realisierung der Anlagen und die besondere
Betrachtung von Mensch und Natur bei der Standortwahl. Hier sei deutlich mehr
Druck auf die Netzbetreiber auszuüben, um verträgliche Lösungen zu erreichen.
Er trug die Bitte vor, dass die Bürgerinitiativen in den gebildeten
Arbeitskreis mit aufgenommen würden, um ihre Sichtweisen mit einbringen zu
können.
Hierauf
antwortete Herr Kreisbaurat Raue, er werde im Arbeitskreis mit den Städten und
Gemeinden die Beteiligung der Bürgerinitiativen ansprechen. Im Übrigen sei
darauf hinzuweisen, dass das Raumordnungsverfahren zum Netzausbau zwischen
Conneforde über Cloppenburg nach Merzen der Rechtslage entspreche. Die
Einflussnahme sei daher beschränkt.
Herr Prof. Dr.
Runge erklärte, die Ausführung von Herrn Röckmann stärke seine Ansicht, das der
Fokus der kommunalen Anstrengungen auf die Umspannwerke gerichtet werden müsse.
Herr Prof. Dr.
Becker wies darauf hin, dass die Bundesnetzagentur wahrscheinlich nicht alle
denkbaren Szenarien durchgerechnet habe. Er habe den Eindruck, dass es ein
wesentliches Ziel der Bundesnetzagentur sei, die alten 220 kV Leitungen durch
die zukunftsfähigeren 380 kV – Leitungen zu ersetzen. Er verwies darauf, dass
als theoretisch denkbare technische Alternative zwar der flächendeckende Ausbau
des Gleichspannungsnetzes in Frage käme. Dies sei heute aber im Gegensatz zu
Wechselstrom- und Drehstromleitungen technisch nicht als vermaschtes Netz
möglich. Insofern sei der Ansatz der Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht zu
beanstanden.
Hinsichtlich
eines denkbaren Ausbaus des Gleichspannungsnetzes wies Herr Prof. Dr. Runge
darauf hin, dass die rechtlichen Voraussetzungen für derartige Alternativen
nicht gegeben seien. Hierfür müsse das Bundesbedarfsplangesetz geändert werden.
Gewisse Erfolge, insbesondere hinsichtlich der teilweisen Erdverkabelung von
Hochspannungsdrehstromleitungen seien im Gesetzgebungsverfahren erzielt worden.
Gasisolierte Umspannwerke sollten verstärkt eingefordert werden. Weitere
Forderungen müssten von den Inhalten der sich ständig ändernden Netzentwicklungsplänen
abhängig gemacht werden.
Herr Fahrenholz
von der Bürgerinitiative Cloppenburg forderte die Politiker auf, sich
rechtzeitig zu positionieren. Herr Prof. Dr. Becker habe erklärt, das Projekt
P21 Conneforde - Cloppenburg – Merzen werde auch benötigt, wenn kein Offshore -
Strom eingespeist werde. Das sehe er anders. Ohne den Offshore – Strom benötige
man in der Region auch keine Umspannwerke.
Er verwies auf
ein Büro im Bereich Winsen/ Luhe, welches in Gehrde ein erheblich günstigeres
Verfahren für die Erdverkabelung vorgestellt habe. Dies solle man prüfen.
Hierzu erklärte
Herr Prof. Dr. Runge, seines Erachtens handele es sich dabei um einen
Projektansatz, dessen Praxistauglichkeit bisher nicht unter Beweis gestellt
worden sei und daher seiner Ansicht nach auch nicht eingefordert werden könne.
Aber auch bei
erprobten neuen Techniken sei das Vorgehen der TenneT in vielen Fällen gleich.
So werde die Umsetzung der gasisolierten Konverter in der Regel als nicht
möglich abgetan, obwohl nur rein wirtschaftliche Gründe dagegen sprächen. Sie
benötigen nur ein Drittel des Flächenbedarfs, seien aber doppelt so teuer wie
konventionelle Konverter. Es bleibe oft nur der Weg, erprobte neue Techniken
rechtlich durchzufechten.
Frau Marlock von
der Bürgerinitiative Raumwiderstand aus Gehrde erklärte, auch dort habe ein
Vertreter der Bundesnetzagentur die Frage nach Alternativen als
unwirtschaftlich abgetan. Das Artland sei dörflich strukturiert mit Höfen und
Hofgehölzen. Die Leitung werde mitten durch das Gebiet gehen. Es sei dort
erklärt worden, dass die 200m auch unterschritten werden könnten. Sie empfahl
dringend, darauf zu achten, dass die Vorgaben eingehalten würden.
Hierauf
entgegnete Herr Prof. Dr. Runge, das man davon ausgehen könne, dass nicht jeder
Hof mit einer Erdverkabelung umgangen werde. Es gebe für das Projekt keine
Trassenalternative, bei der nicht mindestens in 15 bis 20 Fällen die 200 m
unterschritten würden. Die TenneT liefere keine Angaben dazu, wie sie die 200 m einhalten wollen. Es bleibe nur die
Möglichkeit, die TenneT stärker zur
Zusammenarbeit zu bewegen. Wenn sie sich auf den rechtlichen Rahmen
zurückziehe, bleibe nur der 6-Wochen - Zeitraum des Beteiligungsverfahrens.
Positiv für die Betroffenen sei, dass die TenneT auch wisse, dass der Raumwiderstand
Mensch viel Zeit koste. Daher sei sie in der Regel gesprächsbereit, um im
Vorfeld der förmlichen Verfahren anstehende Probleme zu erörtern.
Kreisbaurat Raue
erklärte, der Landkreis Cloppenburg sei bei dem geplanten Projekt weit mehr
betroffen als andere Landkreise. Wenn die TenneT sich aber auf das rechtlich
vorgeschriebene Verfahren zurückziehe, habe der Landkreis nur begrenzte
Möglichkeiten der rechtlichen Einflussnahme. Daher sei es wichtig, im Gespräch
mit dem Netzbetreiber zu bleiben.
Anschließend
informierte er die Anwesenden darüber, dass die Netzbetreiber TenneT und
Amprion die betroffenen Landkreise zu einem Dialogforum Conneforde-
Cloppenburg- Merzen eingeladen hätten, in dem alle Aspekte der Planung erörtert
werden sollten. Vertreter der betroffenen Städte und Gemeinden seien ebenfalls
dazu geladen. Pro Landkreis seien max. 5 Vertreter (incl. der der Städte und
Gemeinden) zugelassen. Diese Foren sollten alle 1-2 Monate stattfinden. In der
letzten Woche habe die 1. Sitzung stattgefunden, in der alle Landkreise von
Conneforde bis Merzen vertreten gewesen seien. Zum Thema Erdverkabelung sei von
einem Vertreter des Landes Niedersachsen erklärt worden, dass auch bereits im
Raumordnungsverfahren der Einsatz dieser Technik berücksichtigt werden solle.
Weiterhin sei man darüber informiert worden, dass die bisherige den
Netzbetreibern aufgegebene grobe Untersuchung ergeben habe, dass die Trassen D
und E nicht weiter zu verfolgen seien. Die Trasse Autobahn (A 29 und A1) werde
dagegen weiter vertieft mit den anderen Varianten geprüft. Weitere Themen für
zukünftige Treffen seien u.a. die Siedlungsannäherung, die Umspannwerke und die
gasisolierte Technik. Die Foren sollten die Kommunikation in der Region
fördern, die Ergebnisse sollten dokumentiert und veröffentlicht werden. Seitens
des Landkreises sei vorgeschlagen worden, auch Vertreter der Bürgerinitiativen
in den Kreis der Teilnehmer mit aufzunehmen.
Zur Frage des
Umsetzungszeitpunktes erklärte Herr Prof. Dr. Becker, dass für die Realisierung
der Trasse das Jahr 2022 vorgesehen sei. Technisch sei dies hinsichtlich der
oberirdischen Leitungen ohne weiteres möglich. Die Erdverkabelung stehe zwar
noch am Anfang, aber da es bereits einzelne Leitungen gebe, sehe er auch hier
grundsätzlich keine Probleme.
Von den Zuhörern
wurde weiterhin vorgetragen, dass seitens der TenneT die Leitungstrasse an der
Autobahn unter anderem auch deswegen als unwirtschaftlich eingestuft werde, da
man die Leitung dann zum Umspannwerk nach Cloppenburg zurückführen müsse. Es
sei für sie unklar, ob die Möglichkeit, ein Umspannwerk im Bereich der Autobahn
zu bauen, überhaupt im Gutachten von Prof. Becker geprüft worden sei.
Hierauf
entgegnete Herr Prof. Dr. Becker, dass eine 110 kV- Leitung grundsätzlich eine
380 kV – Leitung nicht ersetzen könne. Je länger eine Leitung sei, desto höher
auch der Stromverlust. Ohne eine entsprechende Lastflussberechnung könne er
diese Frage nicht beurteilen. Weder er noch die Bundesnetzagentur hätten diese
Variante gerechnet.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen wies darauf hin, dass der Kreistag vor einem halben Jahr am
17.12.2015 Leitlinien für ein ausgewogenes, transparentes und nachvollziehbares
Verwaltungsverfahren verabschiedet habe.
Sie verstehe diese Leitlinien als Planungsgrundlage und bat um Auskunft,
ob die Leitlinien angewandt würden und welche Erfahrungen damit gemacht worden seien.
Kreisbaurat Raue
erklärte hierzu, dass die Leitlinien den Handlungsrahmen der Verwaltung bei
Fragen und Diskussionsforen darstellten und dementsprechend auch von besonderer
Bedeutung seien.
(Anmerkung: Die
Leitlinien sind inzwischen in der aktuellen Fassung auf der Homepage des
Landkreises eingestellt).
Auf Rückfrage
des Abgeordneten Brinker erklärte Herr Prof. Dr. Runge, dass es derzeit von der
TenneT keine Aussage dazu gebe, welche der untersuchten Trassen als die
wirtschaftlichste Variante angesehen werde.
Der Vorsitzende
des Ausschusses, Kreistagsabgeordneter Middendorf, bedankte sich bei den beiden
Vortragenden, den Vertretern der Bürgerinitiativen und allen Anwesenden für die
sachliche Diskussion.
Der Ausschuss
für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.