Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu
empfehlen, über die Anträge der Stiftung Edith Stein auf Bewilligung von
Zuschüssen für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention im Landkreis
Cloppenburg wie folgt zu entscheiden:
a) Ablehnung der Erhöhung des Zuschusses für 2010 um 9.590 €,
b) Bewilligung eines Zuschuss im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 235.000,- € als
Festbetrag sowie
c) Aufforderung, Einsparmöglichkeiten zu prüfen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Trägerversammlung der
gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) gem.
§ 44 b SGB II ab 2011 die Suchtberatung, soweit sie Teil der kommunalen
Eingliederungsleistung nach § 16 a Nr. 2 SGB II neuer Fassung ist, auf den
Landkreis (zurück-) überträgt.
Medizinaldirektor Dr.
Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/006
vor.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff bat um Auskunft, wie die Ausführungen auf
Seite 2 vorletzter Absatz der Vorlage hinsichtlich der Überschussbeträge zu
verstehen seien.
Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass die Stiftung Edith Stein seit 2001
einen Überschussbetrag von rd. 9.000,- € erwirtschaftet habe.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff meinte daraufhin, dass ein zu hoher Zuschuss
bewilligt worden sei.
Beratendes Mitglied Wolking ergänzte, dass bei gemeinnützigen Betrieben der
Überschuss stets im nächsten Jahr einzusetzen sei. Der Gewinnvortrag sei in der
Bilanz darzustellen und müsse zeitnah verwendet werden. Zu bedenken sei ferner,
dass die Bilanz auch die übertragenen Urlaubstage ausweise.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck bezweifelte, ob der in der Bilanz dargestellte
Gewinn real vorhanden sei. Angesichts der gesamten Zuschusssumme habe die
Stiftung bei der Jahresrechnung eine „Punktlandung hingelegt“. Falls
Überschüsse vorhanden wären, empfahl er, diese in der Suchtberatung
einzusetzen.
Kreistagsabgeordneter Möller räumte ein, dass leichte Überschüsse entstanden
seien. Er führte des Weiteren aus, dass in der CDU-Fraktion auch die Steigerung
der Mietkosten erörtert worden sei. Die jetzigen Mietkosten seien durchaus
angemessen. Dem Grunde nach müssten die früheren Mieten als überaus günstig
bezeichnet werden.
Kreistagsabgeordneter Möller beantragte wegen des ausgewiesenen Überschusses,
den Zuschuss für 2010 nicht zu ändern und für 2011 einen Zuschuss von 235.000,-
€ zu bewilligen. Die Stiftung solle gebeten werden, Einsparmöglichkeiten zu
prüfen. In einem Jahr könne dann über die weitere Zuschussbewilligung
entschieden werden.
Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erläuterte
Medizinaldirektor Dr. Tabeling, dass bei
der Stiftung Edith Stein 7 Mitarbeiter/innen in der Suchtberatung eingesetzt
seien.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erkundigte sich ferner, ob eigene Gebäude der
Kreisverwaltung hätten genutzt werden können.
Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass z.B. eine Nutzung des ehemaligen
AOK-Gebäudes für die Suchtberatung nicht in Betracht gekommen wäre. Andere
freie Büroräume hätten nicht zur Verfügung gestanden.
Der Auszug der Suchtberatungsstelle aus dem Gebäude des Krankenhauses, so
Erster Kreisrat Frische weiter, sei unumgänglich gewesen. Der Mietpreis von
6,60 €/qm sei im Vergleich zu anderen gewerblichen Büroflächen als günstig zu
bezeichnen.
Vorsitzender Niehaus verwies darauf, dass auch zu bedenken sei, dass die
Edith Stein Stiftung eine eigenständige Institution sei.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff erklärte sich mit der Miethöhe einverstanden
und meinte, dass auch bei Nutzung von Kreisgebäuden eine kalkulatorische Miete
einberechnet werden müsse. Dem Grunde nach könne er den CDU-Vorschlag
unterstützen. Kreistagsabgeordneter Friedhoff war aber der Auffassung, dass
noch Einsparpotentiale bestünden. So seien die Telefonkosten angesichts der
Angebote der Telefongesellschaften zu hoch. Zudem schlug er die Vorlage einer
Bilanz vor.
Kreistagsabgeordneter Meyer äußerte, dass keine „Erbsenzählerei“ betrieben
werden solle, solche Diskussionen führten nicht weiter. Zudem läge der
Beschlussvorschlag unter den Wünschen der Einrichtung.
Vorsitzender Niehaus stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Möller zur
Abstimmung.