Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig,
dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
wird um die stationären Über-
wachungsanlagen im Zuge der B 213 in
Stapelfeld vor der Kreuzung B 213 /
B 68 / Jümmestrasse in Fahrtrichtung Löningen
und im Zuge der B 213 in Bork-
horn vor der Kreuzung B 213 / Haselünner
Strasse / Alte Dorfstrasse in Fahr-
richtung Haselünne sowie einer Kamera-Einheit
erweitert. Die Ausgabemittel
in Höhe von ca. 120.000,00 € sind ggfs. im
Nachtragshaushalt 2016 bzw. im
Haushalt 2017 bereit zu stellen.
Die Kreisverwaltung ermittelt die Kosten
einer stationären Einrichtung zur Überwachung von Rotlichtverstößen.
Herr Kreisoberamtsrat Westendorf trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage
V-VERK/16104 vor.
Frau Kreistagsabgeordnete Hollah erkundigte sich, ob mit der zusätzlichen stationären Anlage im Zuge der B 213 in Borkhorn auch die Rotlichtverstöße der dort installierten Lichtzeichenanlage überwacht werden könnten. Dies sehe sie als Anreiz für LKW-Fahrer an, hier langsam zu fahren.
Dies sei, so Herr Kreisoberamtsrat Westendorf mit der stationären Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung technisch nicht möglich.
Herr Haberland ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass dies mit einer weiteren separat zu installierenden Anlage hinter dem signalisierten Kreuzungsbereich möglich sei.
Frau Kreistagsabgeordnete Hollah beantragte im Namen der CDU-Fraktion, seitens der Kreisverwaltung die Kosten einer stationären Anlage zur Überwachung von Rotlichtverstößen zu ermitteln.
Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bat sowohl um Abstimmung zur Erweiterung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung als auch zum Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.