Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich nach dem Sachstand in Bezug auf die Schleuse in Osterhausen. Der Landkreis habe im vergangenen Jahr die Schleuse gekauft und die Bürger vor Ort erwarteten weitere Informationen, wie es denn nun weitergehen solle. Der weitere zeitliche Ablauf sei nicht eindeutig.

 

Landrat Johann Wimberg erklärte hierzu, die Stabsstelle Wirtschaftsförderung arbeite derzeit daran, die Bewirtschaftung und den Schleusenbetrieb zu organisieren. Die Schleuse funktioniere noch und es bestehe die Erwartung des Kreistages, dass sich diejenigen, die sich in den vergangenen Jahren für den Erhalt eingesetzt hätten, einbringen würden. Ein moderiertes Verfahren sei geplant. Ausgangspunkt für weiteres Handeln sei der inzwischen ja abgeschlossene Kaufvertrag und die bindenden Fördervoraussetzungen, insbesondere für Denkmalschutzmittel, die eingeworben werden sollten. Dies müsse zunächst geklärt werden.

Der Niederschrift werde der Sachstand beigefügt.

 

Sachstand Schleuse Osterhausen - Stellungnahme der Stabsstelle Wirtschaftsförderung:

Erst nachdem der Kaufvertrag über die Schleuse Osterhausen Ende November 2015 zum Abschluss gebracht werden konnte und Zuwendungen zu den meisten Förderanträgen eingeworben waren, konnten seitens des Landkreises die noch ausstehenden folgenden Förder- und Organisationsthemen in Angriff genommen werden:

1.  Die in die Gesamtfinanzierung einbezogene Zuwendung über 300.000 € nach dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes wurde (da nicht früher möglich) Ende Januar bei der Staatsministerin für Kultur und Medien eingereicht. Zur Unterstützung dieses Antrages wurde - wie im Förderverfahren vorgeschrieben - das Nieders. Kultusministerium gebeten, den Antrag mit Priorität zu belegen.

Eine verbindliche Förderaussage kann leider frühestens nach Befassung im Haushaltsausschuss des Bundes - voraussichtlich im Juni 2016 - erwartet werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist erst danach zugelassen.

2. Parallel wurde das Nieders. Umweltministerium – Minister Wenzel – gebeten, die Kosten für die notwendigen Planungs- und Prüfungsleistungen (Detailplanung und Prüfstatik, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung und örtliche Bauüberwachung, Beweissicherung) durch Beauftragung des NLWKN Aurich zu übernehmen. Eine Antwort steht noch aus.

3. Vorbereitet wurde in den vergangenen Wochen ferner ein Workshop (mit externer Moderation), der am 03. März 2016 stattfindet und zu dem die an der Bedienung der Schleusen und Brücken interessierten Einrichtungen und/oder Personen eingeladen wurden. Inhaltlich wird es um Grundsatzangelegenheiten, Verpflichtungen aus den Verträgen mit dem Bund, um die detaillierte Festlegung der Aufgaben, um Anforderungen an das Personal, um die Potenziale vor Ort, Interessensabfragen, Verbindlichkeiten, Ehrenamtlichkeit, Kosten sowie um Übergangsregelungen bis zum Baubeginn, etc. gehen.

Das Ergebnis des geplanten Workshops soll letztlich zu einem verbindlichen Konzept für die Bedienung der Schleusen und Brücken führen. Ein Betriebskonzept ist u.a. Bedingung diverser bereits eingeworbener Fördermittel.