Beschluss: einstimmig beschlossen

Im folgenden empfahl der Ausschuss für Planung und Umwelt dem Kreistag einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadt Cloppenburg wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes 52 f „Gewerbe Brookweg/ Stadtgrenze sowie weiterer Gewerbeflächen“ in Höhe von 25%, max. 540.875,00 Euro gewährt.

 

 


Kreisoberamtsrätin Deeben stellte die geplante Maßnahme der Stadt Cloppenburg entsprechend der Vorlage V-PLA/16/134 vor.

Sie erläuterte die Zusammensetzung der hohen Erschließungskosten und verwies darauf,  dass es sich um verschiedene Maßnahmen handele: die Verlängerung des Brookweges in östliche Richtung (Maßnahme a), die Ertüchtigung des Brookweges nach Süden (Maßnahme b), die Verlängerung der Boschstraße als Baustellenzufahrt (Maßnahme c), die Verlegung des Genossenschaftsweges (Maßnahme d) und der Bau eines Regenrückhaltebeckens.

Von der Bezuschussung ausgeschlossen seien die Errichtung der Baustrasse, weil diese keine dauerhafte Erschließungsfunktion habe, und der Anteil der Fa. Lidl an der Verlegung des Genossenschaftsweges.

Sofern der Förderung zugestimmt werde, seien die Wirtschaftsförderungsmittel für 2016 restlos vergeben. Ein Defizit in Höhe von 20.000 Euro müsse aus dem Haushalt 2017 gezahlt werden. Dies sei unproblematisch, da bei Anträgen auf Wirtschaftsförderungsmittel immer ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen werde.

Eventuelle weitere Anträge in 2016 könnten allerdings nur mit Mitteln des Haushaltsjahres 2017 bewilligt werden. Derzeit lägen aber keine weiteren Anträge auf Förderung vor.

Kreisoberamtsrätin Deeben empfahl den Anwesenden, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde sprach sich für die Förderung aus. Es handele sich um eine große Ansiedlungsfläche und das Lidl Zentrallager sei mit seinem hohen LKW-Aufkommen dort richtig plaziert. Allerdings halte er den Ausbau des Brookweges mit 5,50 m für zu schmal. Hier sollte die sonst auch übliche Breite von 6 m gewählt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Loots sprach sich ebenfalls für die Förderung aus. Auch er halte die Breite von 6 m für erforderlich.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Haak erklärte, die Breite von 6 m sei notwendig.

 

Kreistagsabgeordneter Tholen befürwortete im Namen der CDU - Fraktion den Antrag auf Förderung.

 

Ergänzend hierzu schlug Kreistagsabgeordneter Hackstedt vor, es solle die Empfehlung mit aufgenommen werden, die Straße auf 6 m Breite auszubauen.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf wies darauf hin, dass die Bauausführung in die Planungshoheit der Stadt Cloppenburg falle und hierüber seitens des Ausschusses nicht zu entscheiden sei. Dies sei ein Antragsverfahren, es könne somit nur über den vorliegenden Antrag beschlossen werden.

 

Dem stimmte Landrat Johann Wimberg zu. Es solle nur der vorliegende Antrag entschieden werden.

 

Kreistagsabgeordneter Bothe erklärte, als Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Cloppenburg werde er im zuständigen Gremium der Stadt die Anregung zur breiteren Bauausführung vorbringen.

 

Kreistagsabgeordneter Vorwerk wies darauf hin, dass im vorliegenden Falle hohe Fördermittel beantragt würden, letztendlich aber nur wenig neue Arbeitsplätze durch die Ansiedlung entstehen würden. Die Stadt Cloppenburg sei darüber hinaus finanzstark. Er spreche sich dafür aus, die Förderung an die Zahl der Arbeitsplätze zu koppeln, damit auch die kleineren Kommunen im Landkreis eine Chance auf Förderung hätten.

 

Landrat Johann Wimberg erklärte hierzu, diese Grundsatzdiskussion sei bereits in den Vorjahren geführt worden. Die Kopplung der Förderung an die Wirtschaftskraft der jeweiligen Kommune sei seinerzeit einvernehmlich von allen kreisangehörigen Kommunen abgelehnt worden. Man wolle eine Solidargemeinschaft, in der alle gleich behandelt würden.

 

Kreisoberamtsrätin Deeben ergänzte, da alle Kommunen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt bekämen und mit ihren Vorhaben schon vor der Entscheidung über die Förderung beginnen könnten, seien bisher auch alle Anträge bedient worden. Die Abrechnung der Maßnahmen, mit der der Zuschuss ausgezahlt werde, dauere in der Regel immer mindestens so lange, bis die Fördermittel im Haushalt des Landkreises auch bereit stünden – es könne also zeitnah ausgezahlt werden. Da aktuell keine weiteren Anträge vorlägen, seien keine Engpässe erkennbar.