Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig bei 7 Stimmenthaltungen, Herrn Landrat a. D. Hans Eveslage die Ehrenbezeichnung „Ehrenlandrat“ zu verleihen.

 


Kreisausschuss am 08.12.2015

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KA/15/286 vor und erteilte Kreistagsabgeordneten Schröer das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer stellte den Antrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Gruppe UBF vom 03.12.2015 vor und machte zur Begründung folgende Ausführungen:

 

„Im Namen der CDU – Fraktion möchte ich mich bei der Gruppe UBF und der FDP Fraktion bedanken, dass sie mit uns den vorliegenden Antrag gestellt haben.

Bei allen Fraktionen und allen Kreistagsmitgliedern möchte ich mich für die grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung dieses Antrages ebenfalls bedanken.

Wir, die Gruppe UBF, die FDP und die CDU – Fraktionen im Kreistag möchten den Kreistag des Landkreises Cloppenburg bitten, heute den Beschluss zu fassen, dem Landrat a.D. Hans Eveslage die Ehrenbezeichnung „Ehrenlandrat“ durch den Kreistag zu verleihen.

Hans Eveslage wurde am 03.09.2001 zum Landrat für den Landkreis Cloppenburg gewählt.

Sowohl bei seiner Wahl 2001 und auch bei seiner Wiederwahl 2006, wurde Hans Eveslage von den Bürgerinnen und Bürgern jeweils mit dem besten Ergebnis in Niedersachsen gewählt

(2001: 73,83 % und 2006: 80,28 %).

Die Amtszeit von Hans Eveslage endete am 31.10.2014.

In der Zeit als Landrat hat sich Hans Eveslage mit großem Engagement und persönlichem Einsatz, für die Belange unseres Landkreises, unserer Region eingesetzt und hat darüber hinaus in vielen Gremien in führenden Positionen an der überaus guten Gesamtentwicklung unseres Landkreises, unserer Region, bedeutenden Anteil.

Wir alle, die wir als Kreistagsmitglieder mit Hans Eveslage zusammenarbeiten durften, wissen um seine Verdienste.

Dabei gab es bestimmt auch Situationen und auch Entscheidungen, die nicht für Jeden von uns akzeptiert werden konnten.

Es liegt in der Natur des Amtes, dass auch Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht jedem/jeder Meinung gerecht werden, auch nicht gerecht werden können.

Bei der Bewertung des vorliegenden Antrages sollte die Gesamtleistung einer 13-jährigen Dienstzeit von Hans Eveslage beurteilt werden und sich daran das Abstimmungsverhalten orientieren.

Die Gruppe UBF, die FDP und die CDU – Fraktion kommen zu dem Ergebnis, dass es angebracht ist, Herrn Landrat a.D. Hans Eveslage die Ehrenbezeichnung „Ehrenlandrat“ durch den Kreistag zu verleihen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Unterstützung des vorliegenden Antrages.“

 

Kreistagsabgeordneter Poppe erklärte für die FDP-Fraktion, diese könne sich nur den vorherigen Worten anschließen. Er persönlich habe den Tenor „Entschuldungslandrat“ geprägt. Die FDP-Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Loots sagte die Unterstützung des Antrages durch die Gruppe UBF zu.

 

Landrat Wimberg teilte mit, dass für die Amtszeit von Herrn Landrat a. D. Hans Eveslage der Titel „Entschuldungslandrat“ prägend gewesen sei. Insgesamt käme es auf die Gesamtleistung an. Herr Landrat a. D. Eveslage habe sich für den Landkreis Cloppenburg eingesetzt und richtige Signale zur richtigen Zeit gegeben. Er habe sich ohne Zweifel um den Landkreis Cloppenburg verdient gemacht.