Der Verkehrsausschuss stimmte dem Deckensanierungsprogramm 2016, dem Radwegesanierungsprogramm 2016 und dem Brückensanierungsprogramm 2016 einstimmig zu.

 


Herr Opitz stellte das Deckensanierungsprogramm entsprechend der Vorlage 1 zu

V-VERK/15/099 und der Anlage 1 zu TOP 6 vor.

 

Ergänzend erläuterte er, dass die Maßnahme 9 im Zuge der K 356 aufgrund von Gewährleistungsmängeln zustande gekommen sei. Im Rahmen der Gewährleistung seien Mängel in der Deckschicht aufgetreten, die auch von dem bauausführenden Unternehmen beseitigt werden sollten. Dies hätte jedoch dazu geführt, dass der besagte Streckenabschnitt größtenteils mit Flickstellen versehen worden wäre. Daher habe die Kreisverwaltung gemeinsam mit der NLStBV, rGB Lingen, aus gesamtwirtschaftlicher Sicht hier eine Deckenerneuerung als sinnvoll erachtet, an der sich der Landkreis dann beteiligen müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Holthaus erklärte Herr Opitz, dass sich die Mängel auf dem in 2009 verbreiterten Abschnitt der K 356 befänden. Es gäbe verschiedenste Anhaltspunkte, die als Ursache hierfür in Frage kämen. Die genaue Ursache sei jedoch nicht eindeutig zu ermitteln. Zudem handele es sich hier um einen bisher noch nicht dagewesenen Einzelfall.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Vorwerk gab an, dass nach seinen Kenntnissen die richtige Temperatur beim Einbau des Mischgutes von großer Bedeutung sei und man daher eine entsprechende Bauüberwachung durchführen sollte.

 

Die NLStBV, rGB Lingen, sei stets daran interessiert, eine Qualitätsverbesserung zu erreichen und habe daher in der Vergangenheit verschiedenste Kontrollmaßnahmen durchgeführt, um beste Ergebnisse zu erreichen, erläuterte Herr Opitz. Hierzu gehöre u. a. auch, die Temperatur des Mischgutes vor und nach dem Einbau zu messen. Darüber hinaus seien auch andere Kontrollmaßnahmen zur Anwendung gekommen. Dies sei konsequent für die Dauer eines Jahres durchgeführt worden, was sich auch als dienlich erwiesen hätte. Da diese Verfahrensweise auf Dauer personell zu aufwendig gewesen sei, würden nunmehr stichprobenartig Kontrollen durchgeführt.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Haupt, ob die Gewährleistungslaufzeit nunmehr neu beginne, konnte Herr Opitz dies bejahen. Allerdings, so Herr Opitz, betrage die Laufzeit für diese Art der Maßnahme nur 2 Jahre. Im Gegensatz dazu betrage die Gewährleistungsfrist für die vorherige Maßnahme 4 Jahre.

 

Für ein gutes Ergebnis des Deckeneinbaus seien verschiedenste Parameter zu berücksichtigen, so Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier. Daher stelle sich die Frage, ob hier nicht ein externes Büro mit der Kontrollfunktion beauftragt werden könne.

 

Zwar sei dies eine Möglichkeit, erklärte Herr Opitz, aber der Auftragnehmer hätte auch eine Eigenüberwachungsaufgabe. Dieser müsse die entsprechenden Nachweise erbringen. Zudem sei die stichprobenartige Überprüfung durch die NLStBV, rGB Lingen gegeben.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier sprach sich dennoch für eine externe Bauüberwachung aus und regte eine entsprechende Kostenberechnung hierfür an.

 

Da es bisher keine derartigen Probleme gegeben hätte, so Herr Kreistagsabgeordneter Vorwerk, spreche er sich dafür aus, weiterhin stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

 

Herr Bauoberrat Ribinski ergänzte, dass es grundsätzlich ausreichend sei, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Im vorliegenden Fall vermute man, dass die Änderung eines Regelwerkes ursächlich für den Mangel gewesen sein könnte. Die Parameter für die Zusammensetzung des Mischgutes seien geändert worden. Die Werte des vom bauausführenden Unternehmen eingesetzten Mischguts hätten sich im Rahmen dieser geänderten Parameter befunden. Daher habe man sich für eine Einigung mit dem Unternehmen entschieden. Die angeführten Vorschriften seien nunmehr wieder geändert worden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Roder erkundigte sich, ob es nicht sinnvoll sei, die Maßnahmen 3 und 10 gemeinsam durchzuführen. Er sei an das Budget von 2 Mio. € für die Deckensanierungsmaßnahmen gebunden, erläuterte Herr Opitz und müsse sämtliche Kreisstraßen unter Berücksichtigung des jeweiligen Zustandes bei der Zusammenstellung des Bauprogrammes einbeziehen. Sofern sich jedoch ein gutes Ausschreibungsergebnis für die geplanten Maßnahmen ergebe, könnten beide Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Poppe, ob bei den Deckensanierungsarbeiten auch die parallel verlaufenden Radwege betrachtet würden, antwortete Herr Opitz, dass man auch die Radwege in der Betrachtung miteinbeziehe. Dies sei oft schon aufgrund der Neigungsverhältnisse zwischen Fahrbahn und Radweg erforderlich. Man versuche, diese Radwege dann auch im Radwegesanierungsprogramm zu berücksichtigen.

 

Herr Opitz trug dann das Radwegesanierungsprogramm 2016 entsprechend der Vorlage 2 zu

V-VERK/15/099 und der Anlage 2 zu TOP 6 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Loots machte darauf aufmerksam, dass die Randabbrüche bei den Radwegen oft durch Befahren derselben mit Kraftfahrzeugen verursacht würden. Die Radwege seien nicht dafür ausgelegt. Hierauf solle mehr geachtet werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Poppe zum Radweg an der K 173 von Cloppenburg nach Sevelten, erläuterte Herr Opitz, dass dieser Radweg bereits vor einigen Jahren saniert worden sei. Die dort vorhandenen Schäden seien durch Wurzelhebungen verursacht. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten der Straße würden die dortigen Schäden partiell mit entfernt.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Poppe gab zu bedenken, dass aufgrund des Verkehrs mit E-Bikes Geschwindigkeiten von 25 km/h und mehr gefahren würden und diesbezüglich auch eine Verantwortung bestünde.

 

Hierzu gab Herr Opitz an, dass die Radwege im Rahmen des Betriebsdienstes regelmäßig betrachtet und auftretende Schäden beseitigt würden. Bei größeren Schäden würde der Radweg mit einer entsprechenden Beschilderung gekennzeichnet.

 

Abschließend stellte Herr Opitz sodann das Brückensanierungsprogramm 2016 gemäß der Vorlage 3 zu V-VERK/15/099 und der Anlage 3 zu TOP 6 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Kreßmann merkte an, dass in den vergangenen Jahren eine große Anzahl an Straßenbaumaßnahmen durchgeführt worden sei. Durch diese Sanierungsmaßnahmen werde auch ein großer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. Der Zustand des Kreisstraßennetzes hätte sich dadurch erheblich verbessert. Dies sei auch aufgrund des Engagements der NLStBV, rGB Lingen, so möglich gewesen. Daher sollte dieser Weg zukünftig weiter beschritten werden. Er bedankte sich bei der NLStBV, rGB Lingen für die gute Zusammenarbeit.

 

Herr Kolde bedankte sich bei Herrn Opitz für seine Ausführungen.