Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfahl dem Kreisausschuss anschließend entsprechend dem Antrag des Abgeordneten Götting einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Jägerschaft des Landkreises Cloppenburg e. V. erhält für die gemeinsame Maßnahme mit der Jägerschaft des Landkreises Vechta e. V. „Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn“ einen Zuschuss in Höhe von 270.000 €.

Die Mittel werden wie folgt eingeplant:

Nachtrag 2016: 135.000 €

Haushalt 2017: 135.000 €

Sofern für 2016 kein Nachtrag vorgesehen wird, erfolgt die Finanzierung vollständig über den Haushalt 2017.

Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Beteiligung des Landkreises Vechta gewährt.

 

 


Kreisoberamtsrat Westendorf trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/15/127 vor.

 

Im Anschluss daran erläuterte der Vorsitzende der Jägerschaft des Landkreises Cloppenburg e.V., Herr Dr. Thomas gr. Beilage den Antrag.

Zur Notwendigkeit des Schießstandes verwies er zunächst auf die herausragende Bedeutung der Niederwildjagd im Landkreis als kulturelles Erbe. Die regelmäßige Übung mit der Waffe sei Voraussetzung für einen sicheren Umgang mit der Waffe und zwingend notwendig für eine tierschutzgerechte Jagd. Eine Jagdteilnahme sei zukünftig abhängig vom regelmäßigen Schießstandbesuch des Jägers. Schon jetzt seien andere Schießstände im näheren Umkreis  überlastet, da es derzeit in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta keinen Wurfscheibenschießstand mehr gebe. Auch einige Schießprüfungen könnten nicht mehr abgehalten werden.

In den vergangenen 10 Jahren sei es gelungen, das ca. 11 ha große Grundstück der Standortschießanlage Ahlhorn zu erwerben, die in den 70er Jahren gebaut worden sei. 2006 sei die Baugenehmigung für den Schießstand beantragt worden, die nach einem Klageverfahren dann in 2015 rechtskräftig geworden sei. Aufgrund der bestehenden Bedenken gegen den Schießstand habe man mit Nachbarn, Politikern und Bürgern eine Studienfahrt zum Schießstand Garlstorf unternommen, um die Vorbehalte gegen die Anlage auszuräumen. Man strebe ein gutes, sachliches Miteinander mit den Betroffenen vor Ort an.

Nunmehr solle mit der Bauausführung begonnen werden, wenn die Finanzierung der Anlage gesichert sei.

Im Folgenden erläuterte Herr Dr. gr. Beilage die Funktionsweise des Schießstandes als kombinierten Trapp- und Skeetstand. Auch sportliches Schießen solle dort zukünftig möglich sein. Er verwies darauf, dass nur 49 dB als Lärmbelastung zulässig seien, was einen Lärmschutzwall erfordere. Wegen des auf dem Flugplatz stattfindenden Flugbetriebes müsse eine Höhenbegrenzung von 20 m eingehalten werden, was dazu führe ,dass der Schießstand 2m in die Erde verlegt werden müsse. Um diese Anforderungen zu erfüllen, seien 80.000 bis 150.000 m³ zusätzliche Bodenauffüllungen erforderlich. Dies verursache allein Kosten in Höhe von über 300.000 €.

Der Kostenplan sei nach der einschlägigen DIN- Norm kalkuliert worden. Man gehe davon aus, dass die veranschlagten Kosten für den Bau ausreichend seien. Konkrete Angebote lägen vor. Sollte die Maßnahme günstiger werden, werde die Jägerschaft das noch notwendige Clubhaus damit erstellen.

Die Jägerschaft habe sich entschieden, die Anlage nicht über Kredite zu finanzieren. Neben den Eigenmitteln der beiden Jägerschaften Cloppenburg und Vechta in Höhe von 1,1 Mio. €, die über Sonderzahlungen der Jäger aufgebracht werden sollten, gebe es inzwischen eine Zusage der Landesjägerschaft auf einen Zuschuss in Höhe von 200.000 € aus Jagdabgabemitteln.

Von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta werde ein Zuschuss von insgesamt 500.000 € erbeten. Die Aufteilung unter beiden Kreisen richte sich nach dem Verhältnis der Mitgliederzahlen. Schließlich wies Herr Dr. gr. Beilage darauf hin, dass die Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband für seine umfangreiche Arbeit für Natur und Umwelt bisher keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen habe. Alle bislang durchgeführten Maßnahmen seien mit eigenen Mitteln und aus eigener Kraft finanziert und umgesetzt worden. Hier seien exemplarisch die Wildwoche, die Beteiligung in Sachen Wolf, die Förderung des Naturverständnisses in Schulen (Rollende Waldschule) sowie die Fallwildentsorgung zu nennen. Er verwies darauf, dass der Landkreis im Übrigen erhebliche Einnahmen von jährlich 79.000 € durch die aus Sicht der Jägerschaft zu Unrecht erhobene Jagdsteuer erziele.

Abschließend bat er um wohlwollende Beurteilung des Antrages der Jägerschaft.

 

Die Präsentation des Vorsitzenden der Jägerschaft ist der Niederschrift beigefügt.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde von der SPD- Fraktion dankte für die Ausführungen und wies darauf hin, dass aus seiner Sicht drei Dinge entscheidend seien: die Anlage müsse notwendig sein, der Standort müsse richtig gewählt sein und die Kosten müssten in einem vernünftigen Rahmen stehen. Die Notwendigkeit des Schießstandes sei hinreichend erläutert worden und der Standort sei aufgrund der bereits vorhandenen Schließanlage sicherlich geeignet. Hinsichtlich der Kosten halte er die Vermengung mit der Jagdsteuererhebung des Kreises nicht für richtig, da der Landkreis in eigener Zuständigkeit über die Ziehung dieser Steuer entscheide. Grundsätzlich seien die Kosten der Anlage aber schlüssig dargelegt worden, so dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Götting sprach sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für die Bewilligung des Zuschusses aus. Die CDU- Fraktion beantrage aber, den Zuschuss auf 2 Jahre zu verteilen. Voraussetzung solle weiterhin sein, dass der Landkreis Vechta sich ebenfalls an der Anlage beteilige.

 

Kreistagsabgeordneter Loots bedankte sich für den lehrreichen Vortrag und erkundige sich nach den Möglichkeiten, den Schießstand für Ausbildungszwecke zu nutzen.

 

Hierzu erläuterte Herr Dr. gr. Beilage, dass zunächst geplant sei, die Anlage mit den Jägern der Jägerschaften Cloppenburg und Vechta, den beiden mitgliederstärksten Jägerschaften in Deutschland, zu nutzen. Darüber hinaus sei allerdings denkbar, die Anlage mit Sportschützen und der Polizei zu nutzen. Eine Entscheidung sei hierzu noch nicht getroffen worden.

 

Zur Beteiligung des Landkreises Vechta führte Landrat Johann Wimberg aus, dass dort noch keine Beschlussfassung erfolgt sei. Insofern könnten zur Höhe des dortigen Zuschusses auch noch keine Aussage gemacht werden. Er gehe aber davon aus, dass Vechta sich beteiligen werde.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Bothe stimmte dem Antrag der Jägerschaft zu.

 

Kreisrat Varnhorn wies darauf hin, dass in der Haushaltsplanung 2016 keine Mittel für diese Maßnahme vorgesehen seien. Er schlug vor, mit dem wahrscheinlich aufgrund der Flüchtlingsproblematik notwendig werdenden Nachtrag für 2016 die Hälfte des Zuschusses zu veranschlagen und für 2017 dann die Restzahlung vorzusehen. Sollte es keinen Nachtrag 2016 geben, solle die Auszahlung vollständig über den Haushalt 2017 erfolgen.