Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Der § 5 Abs. 1 der „Vereinbarung gemäß § 44 Abs. 2 SGB II über den Standort, die nähere Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Vechta und dem Landkreis Cloppenburg vom 22.12.2010“ erhält folgende Fassung:

 

„Zur Beratung der gemeinsamen Einrichtung hinsichtlich Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente wird nach § 18d Sozialgesetzbuch Zweites Buch ein örtlicher Beirat gebildet.“

 

Die Änderung tritt unverzüglich nach Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.


Sozialausschuss am 22.09.2015

Kreisausschuss am 06.10.2015

 

Kreistagsabgeordneter Möller, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/15/051 vor.