Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Der § 5 Abs. 1 der
„Vereinbarung gemäß § 44 Abs. 2 SGB II über den Standort, die nähere
Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung zwischen der Agentur
für Arbeit Vechta und dem Landkreis Cloppenburg vom 22.12.2010“ erhält folgende
Fassung:
„Zur Beratung der
gemeinsamen Einrichtung hinsichtlich Auswahl und Gestaltung der
Eingliederungsinstrumente wird nach § 18d Sozialgesetzbuch Zweites Buch ein
örtlicher Beirat gebildet.“
Die Änderung tritt
unverzüglich nach Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.
Sozialausschuss am 22.09.2015
Kreisausschuss am 06.10.2015
Kreistagsabgeordneter Möller, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/15/051 vor.