Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen, den Antrag der SPD-Fraktion betreffend der Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Cloppenburg m.b.H. abzulehnen.

 


Kreisausschuss am 21.07.2015

 

Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage

V-KA/15/263 vor und führte ergänzend an, dass der Kreisausschuss in seiner heutigen Sitzung die Empfehlung aussprach, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck führte in Ergänzung zum Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2015 Folgendes an:

 

„Wir haben uns schon auf mehreren Sitzungen mit der Not vieler Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises befasst, die für ihre schwierigen Einkommensverhältnisse keinen bezahlbaren Wohnraum finden.

Steigende Bevölkerungszahlen und wachsende Wirtschaftsleistung finden auch im hiesigen Wohnungsmarkt ihren Niederschlag.

Es wird gebaut und gebaut, aber die Mieten für diese neuen Wohnungen sind für Menschen mit niedrigem Einkommen unerschwinglich.

Eine Entspannung auf dem Immobilienmarkt für einfache Wohnungen mit niedrigem Mietzins ist nicht abzusehen.

Der Landkreis Cloppenburg hat bereits darauf reagiert und notgedrungen die Mietpreisobergrenzen für ALG II - und Grundsicherungsempfänger heraufgesetzt, was aber nur geringe Effekte für die Wohnungssuchenden hat.

Wir sind uns einig, dass der Landkreis Cloppenburg nicht selber als Bauherr und Vermieter von Wohnraum agieren sollte.

Das einzige Instrument, mit dem der Landkreis Cloppenburg aber auch seine Kommunen die Neuschaffung von preiswerten Wohnraum beeinflussen können, ohne selber als Investor, Förderer oder Zuschussgeber aufzutreten, ist derzeit die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Cloppenburg m.b.H.. 70 % der Gesellschaftsanteile halten der Landkreis Cloppenburg und unsere Kommunen.

Mit dem fünfjährigen Verzicht auf die Ausschüttung der jährlichen Dividende in Höhe von etwa 120.000,-- € erhält die Wohnungsbaugesellschaft innerhalb von 5 Jahren 600.000,-- € mehr Kapital, welches sie einsetzen kann, um die Kapitalkosten von zusätzlichem Wohnraum zu senken und so noch mehr Wohnungen mit Mieten von 5,-- € bis 6,-- € pro qm für einkommensschwache Personen und Familien anbieten zu können.

Mit diesem Schritt wird das Wohnungsproblem sicherlich nicht gelöst, aber jede Familie, jeder Behinderte, jeder alte Mensch, der dadurch würdevoll und angemessen wohnen kann, ist ein Erfolg für diesen relativ kleinen Verzicht der Gesellschafter.

 

Deshalb beantragt die SPD-Fraktion:

„Der Landkreis Cloppenburg stellt auf der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft für den Landkreis Cloppenburg m.b.H. den Antrag, in den kommenden 5 Jahren auf die Ausschüttung einer Dividende an die Gesellschafter zu verzichten. Die Wohnungsbaugesellschaft nutzt dieses Kapital um weiteren preiswerten Wohnraum für Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein zu schaffen.““

 

 

Kreistagsabgeordneter Schröer teilte mit, dass Kreistagsabgeordneter Riesenbeck die Situation auf dem Wohnungsmarkt nach seiner persönlichen Ansicht dargestellt habe. Hier sei aber die Frage zu stellen, ob man den gewählten Entsandten bei der Wohnungsbaugesellschaft Vorschriften für deren Handeln machen solle und ob man den beteiligten Städten und Gemeinden Vorgaben machen könne. Die CDU-Fraktion sei sich darüber einig, dass diese Vorgaben nicht sinnvoll seien. Man vertraue den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft und es solle deshalb keine Weisung durch den Kreistag des Landkreises Cloppenburg erteilt sowie dem SPD-Antrag nicht gefolgt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer räumte ein, dieser Antrag der SPD-Fraktion solle nicht als Weisung an die Vertreter des Landkreises Cloppenburg bei der Wohnungsbaugesellschaft durch den Kreistag verstanden werden, sondern als Bitte dem Antrag entsprechend zu handeln.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen schloss sich ihren Vorrednern der SPD-Fraktion an. Sie empfände es als sinnvoll, den Willen des Kreistages den Vertretern in den Gremien der Wohnungsbaugesellschaft bei deren Entscheidungsfindung mit auf den Weg zu geben. Diese Vorgehensweise sollte ihrer Meinung nach auch bei anderen Gremien, in denen der Landkreis Cloppenburg vertreten sei, überdacht werden, da deren Handeln nicht immer mit dem Willen des Kreistages übereinstimme.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer gab zu bedenken, dass Vertreter in Gremien, wenn der Kreistag Entscheidungsvorgaben mache, keine Alternativen der Entscheidungsfindung mehr hätten; diese hätten dann entsprechend der Kreistagsvorgaben zu beschließen.

 

Kreistagsabgeordneter Rosenbaum stellte klar, dass es sich bei der Wohnungsbaugesellschaft um eine transparente Gesellschaft für den Landkreis Cloppenburg handele, welche von Nord bis Süd gut aufgestellt sei. Die Gewinne dieser Gesellschaft sollten nicht als Zielscheibe genutzt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck teilte abschließend mit, dass in den Sitzungen des Sozialausschusses immer wieder festgestellt worden sei, dass bezahlbarer Wohnraum im Landkreis Cloppenburg fehle.

 

 

Änderungsnotiz:

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bat in der Sitzung des Kreistages am 15.10.2015 um Änderung des Protokolls der Sitzung des Kreistages vom 21.07.2015 zum Tagesordnungspunkt

9. „Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2015 betreffend der Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Cloppenburg m.b.H.“. Sie bat darum, ihre Wortmeldung (Seite 8) wie folgt zu formulieren:

Diese Vorgehensweise sollte ihrer Meinung nach auch bei anderen Gremien, in denen der Landkreis Cloppenburg vertreten sei, überdacht werden, da deren Handeln oft für die Mitglieder des Kreistages nicht transparent sei.