Herr Massmann, Leiter der Psychologischen Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle, berichtete über die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle. Er verwies insbesondere auf die Entwicklung der Anmeldezahlen der schweren Symptomatiken sowie die Inanspruchnahme nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und § 8b SGB VIII (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen). Die Fallzahlen bei den schweren Symptomatiken hätten sich wie folgt entwickelt:

 

 

2013

2014

Gesamtanmeldungen

969

1034

 

 

 

Emotionaler Bereich

349

425

Psychosomatischer Bereich

142

169

Kindesmisshadlung/
phys. u. psychische Gewalt

76

102

Sexueller Missbrauch

37

47

Schutzauftrag nach
§§ 8a /8b SGB VIII

36

65

 

Bis zum 15.06.2015 seien 463 Neuanmeldungen sowie aktuell weitere 25 Beratungsfälle gem. §§ 8a und 8b SGB VIII erfolgt.

 

Mit der Zunahme der Schwere der Symptomatik sei auch die Beratungsdauer angestiegen.

 

Die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sei aufgrund  des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahre 2013 zu den Aufgaben der Beratungsstelle hinzugekommen. Während man zu Beginn gedacht habe, die Aufgabe gut in die Arbeit integrieren zu können, sei man doch über die Fallentwicklung erstaunt gewesen. In 2015 seien bereits für weitere 25 Fälle Anfragen gestellt worden. Alle Fälle hätten ernstzunehmenden Charakter und könnten nicht aufgeschoben werden. Die Beratung sei sehr intensiv und verantwortungsvoll.

 

Der Ablauf der Beratung gestalte sich wie folgt:

Sobald sich ein Berufsgeheimnisträger wie z. B. Lehrer, Erzieher oder Arzt an die Beratungsstelle wende, werde in der Regel am folgenden Tag, längstens nach 3 Tagen, ein Beratungstermin vereinbart. Andere Termine würden verschoben werden. Die Beratungsstelle treffe eine erste Einschätzung. Für die weitere Abklärung, Diagnostik, Erstellung und Überprüfung der Einhaltung eines Schutzplan seien mehrere Termine notwendig. Etwa 2/3 aller Fälle würden nach Erstellung eines Schutzplanes in der Beratungsstelle weitergeführt. In jährlich ca. 15 Fällen müsse das Jugendamt informiert und das Kind in Obhut genommen werden.

 

Beratungen in Fällen wie „Mein Kind nässt ein, was soll ich tun?“ könnten kaum noch erfolgen.

 

Während in der Vergangenheit die Beratungen von Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren im Vordergrund standen, habe sich dies nunmehr zu den 12 bis 18-jährigen verschoben. Die Gründe seien überwiegend Ess-, Schul- und Durchschlafstörungen, Anforderungsstress sowie somatische Auffälligkeiten.

 

Ebenso habe die Fallzahl der vom Gericht oder dem Jugendamt vermittelten hochstrittigen Scheidungsverfahren zugenommen, in denen Kinder instrumentalisiert würden.

 

Den weiteren Anstieg der Beratungen führte Herr Massmann u. a. auf die exponierte Lage der Beratungsstelle sowie auf die Internetpräsenz zurück, die den Zugang zur Beratungsstelle erleichterten.

 

Im Nordkreis, in den Beratungsstellen in Barßel und Sedelsberg, seien aufgrund einer Steigerungsrate von ca. 30 % seit 3 Monaten 4 statt bisher 2 Mitarbeiter tätig. Dadurch seien ebenfalls die Fahrtkosten angestiegen.

 

Die Erziehungsberatungsstelle beschäftige 9 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit mit insgesamt 227 Wochenstunden. Um Planungssicherheit zu haben, sei beabsichtigt einen Zuschussantrag für die nächsten 3 Jahre zu stellen. Insbesondere aufgrund des Anstiegs der Beratungen nach §§ 8a und 8b SGB VIII sei eine weitere Stelle mit 19,5 Wochenstunden erforderlich.