Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschloss einstimmig, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen:
Der Landkreis Cloppenburg
übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg
entsprechend der noch zu verabschiedenden Richtlinie die 10%ige Kofinanzierung
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 Euro jährlich pro Jugendwerkstatt.
Dies gilt zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis
31.03.2018.
Die Haushaltsmittel für die Zeit
vom 01.07.2015 bis 31.12.2016 werden im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung
gestellt, die weiteren Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr.
Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/15/071 vor.
Kreistagsabgeordneter Schute stellte die bisherige gute und notwendige Arbeit der Jugendwerkstätten heraus und beantragte, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.