Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Kreistag nahm die Mitteilung der öffentlichen Ehrenämter und Anzeige bei Wahrnehmung der Nebentätigkeiten des Landrates Johann Wimberg zur Kenntnis. Landrat Wimberg kann für die Ausübung seiner mitgeteilten öffentlichen Ehrenämter und angezeigten Nebentätigkeiten die Einrichtungen, das Personal und die Materialien des Landkreises unentgeltlich in Anspruch nehmen.

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KT/15/035 vor.