Sitzung: 16.12.2014 Sozialausschuss
Kreisoberamtsrätin
Schröder erläuterte die wesentlichen Bereiche des Entwurfes des Teilhaushaltes
des Sozialamtes.
Einleitend verwies sie darauf, dass der Sozialhaushalt 2014 – isoliert betrachtet - wegen der starken finanziellen Veränderungen einen Nachtrag benötigt hätte. Darauf konnte verzichtet werden, weil durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in anderen Teilhaushalten der Kreisverwaltung der Mehrbedarf im sozialen Bereich aufgefangen wurde.
Der Vergleich von 2014 zu 2015 zeige im Ergebnishaushalt eine Schlechterstellung um rd. 6,75 Mio. Euro auf. Darin enthalten seien auch Personal- und Sachkosten, die nicht über das Sozialamt bewirtschaftet werden. Ein Vergleich der absehbaren „Ist“-Zahlen des Jahres 2014 und Planwerte für 2015 ergebe ein realistischeres Bild, mit erheblich geringeren Abweichungen.
Eingliederungshilfe: 2,22 Mio. € Schlechterstellung Ist 2014 – Plan
2015
Zu den vorgenannten Abweichungen erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Steigerung in der Eingliederungshilfe im Wesentlichen auf Mehrausgaben durch den Anstieg der Fallzahlen, mehrere teure Einzelfälle sowie auf eine Steigerung der Ausgaben für den Bereich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wegen Inklusion/Integrationshilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben/Bildung begründet sei. Auch im Bereich der ambulanten Wohnbetreuung und de Wohnheime habe es Kostensteigerungen gegeben. Auf der Einnahmeseite werde eine Rückforderung des Landes in Höhe von rd. 900.000 € erwartet.
Asyl: 0,95 Mio. € Schlechterstellung Ist 2014 – Plan 2015
Der Asylbereich sei
in 2014 geprägt von einem starken Zustrom von Asylbewerbern, so Kreisoberamtsrätin
Schröder weiter. In 2014 habe sich die Anzahl der hier lebenden Asylbewerber
verdoppelt. Zu den im Dezember 2014 registrierten rd. 850 Asylbewerbern würden
in 2015 geschätzt über 400 Personen hinzukommen (Anm.: Voraussichtlich über 600 lt. MI-Erlass v. 16.12.2014).
Die vom Land ab 01.01.2015 pro Leistungsbezieher gezahlte Pauschale von 6.195 € pro Jahr– werde auf der Basis der Anzahl der Asylbewerber aus dem Vorvorjahr (also für 2015 auf der Basis 2013) berechnet. Da in 2013 nur rd. 280 Leistungsbezieher verzeichnet waren, in 2015 geschätzt aber 1.200 bis 1.300 Asylbewerber tatsächlich Leistungen beziehen, müsse der Landkreis erheblich in Vorleistung gehen.
Der Bund stelle den Kommunen in 2015 für den Asylbereich 500 Mio. € zur Verfügung. Nach eigener Hochrechnung entfallen davon rd. 800.000 € auf den LK Cloppenburg. Dies wurde im Haushaltsplan 2015 bereits eingeplant.
Jobcenter: 1,42 Mio. € Schlechterstellung Ist 2014 – Plan
2015
Zum Jobcenter
erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass im Herbst 2013 für das
Haushaltsjahr 2014 aufgrund der guten Konjunktur erwartet worden war, dass ALG
II- Bezieher vermehrt aus dem Leistungsbezug ausscheiden. Dies habe sich nicht
eingestellt, vielmehr sei die Zahl unterjährig sogar angestiegen. Das Jobcenter
verweise dazu darauf, dass für sein Klientel geeignete Arbeitsplätze vermehrt
mit EU-Osteuropäern besetzt würden. Eine grundlegende Senkung der Anzahl der
Leistungsbezieher SGB II für 2015 sei nicht zu erwarten. Hinzu kommen
Mehrausgaben aufgrund der angehobenen Mietrichtwerte, sowie ein zusätzlicher
Monatsabschlag für Januar 2016.
Zu den Erstattungen
für die Unterkunftskosten des Jobcenters erläuterte Kreisoberamtsrätin
Schröder, dass der Bund zur allgemeinen finanziellen Entlastung der Kommunen in
2015 rd. 1 Mrd. € zur Verfügung stelle. Hälftig solle diese Mrd. über eine
Anhebung der Erstattung für die Unterkunftskosten erfolgen. Diese wurde im
Haushalt 2015 mit 640.000 € Mehreinnahmen eingestellt.
Hilfe zur Pflege: 18.500 € Schlechterstellung Ist 2014 –
Plan 2015
Im Bereich der
stationären Hilfe zur Pflege sei in 2014 eine Steigerung im normalen Umfang
eingetreten. Zu beachten sei, dass der Senioren- und Pflegestützpunkt
hinsichtlich der Personal- und Sachkosten hier nicht enthalten sei. Dies werde
bei den Personalkosten ausgewiesen. Die Einnahme werde aber hier verbucht.
Hilfe zum
Lebensunterhalt: 460.000 € Schlechterstellung Ist 2014 – Plan 2015
Die Steigerung der
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt betreffe den örtlichen und
überörtlichen Träger und sei auf verschiedene Faktoren wie gestiegene
Regelsätze, Unterkunftskosten usw. zurückzuführen.
Sonstiges:
Ergänzend zur obigen
Auflistung erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass der Bereich
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für den Kreishaushalt
kostenneutral sei, da der Bund 100 % erstatte. Etwaige Abweichungen in der
Jahresrechnung lägen an den Abrechnungsmodalitäten und würden im Folgejahr
ausgeglichen.
Des Weiteren
erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass auch das Bildungspaket dem Grunde
nach kostenneutral sei, weil die Ausgaben im Folgejahr spitz abgerechnet
würden.
Da die Berechnung
der monatlichen Abschläge vom Land im Dez. 2013 umgestellt wurde, habe sich
hier in 2014 ein Defizit von rd. 1,3 Mio. Euro ergeben. In 2015 erfolge eine
Nachzahlung in dieser Höhe. Zum Bildungspaket sei festzustellen, dass die
Umsetzung sehr gut laufe. Die Bewilligungszahlen hätten in 2014 leicht
gesteigert werden können, so Kreisoberamtsrätin Schröder abschließend.
Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, erläuterte Kreisoberamtsrätin
Schröder, dass prozentuale Lohnsteigerungen nicht gesondert eingerechnet
würden. Dies gelte auch hinsichtlich des Mindestlohnes ab 2015. Berücksichtigt
würde die absehbare Entwicklung der Fallzahlen sowie der Pflegesätze. Erster
Kreisrat Frische ergänzte, dass der Kreis bei den Pflegesätzen auch von den
Entscheidungen des Landes abhängig sei.
Auf weitere Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder zum Bildungspaket, dass die überschüssigen Mittel aus den Jahren 2011/12 genutzt wurden, um die Schulsozialarbeit nach dem Auslaufen der Bundesmittel in 2013, im Jahre 2014 zu finanzieren.