Nächster Termin Sitzung Jugendhilfeausschuss

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den 18.12.2014 terminiert sei.

 

Interessenbekundung für das ESF-Modellprogramm „Jugend stärken im Quartier“

 

Sie berichtete weiter, dass der Bund mit dem bundesweiten Modellprogramm „Jugend stärken im Quartier“ Kommunen bei der Förderung benachteiligter junger Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf stärken wolle. Es sollen junge Menschen i.S.d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschl. 26 Jahren unterstützt werden, die aufgrund individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen seien. Hierzu gehörten u. a. auch schulverweigernde junge Menschen, Schulabbrecher sowie Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher. Der Landkreis Cloppenburg habe sein Interesse landkreisweit für diesen Personenkreis als Nachfolgeprojekt für das Projekt „Schulverweigerer – die 2. Chance“ bekundet. Eine Entscheidung darüber stehe noch aus. Sollte diese positiv ausfallen, müsse politisch entschieden werden, ob der Landkreis einen entsprechenden Förderantrag stelle. Es sei zunächst die Höchstfördersumme in Höhe von jährlich 150.000 € zuzüglich 50.000 € für ein Mikroprojekt beantragt worden. Das Projekt müsse zu 50 % durch den Landkreis Cloppenburg kofinanziert werden. Vorgesehen sei eine Laufzeit von 4 Jahren (2015 bis 2018).

 

Landesfinanzierung für Drittkräfte in Krippengruppen

 

Das Land Niedersachsen habe beschlossen, zum 01.01.2015 den Personalschlüssel in Krippengruppen durch die Finanzierung der sog. „Drittkraft“ zu verbessern.

 

Gewährt werden solle eine Pauschale für den Einsatz von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Lt. Stufenplan des Landes solle ab 01.01.2015 eine durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von 20 Stunden finanziert werden. Ab August 2016 sollen jährlich aufsteigend jedes Jahr weitere 3 Stunden bis August 2020 hinzukommen. Sodann wolle das Land die Finanzhilfepauschale vollständig, unabhängig von der Betreuungszeit der Krippengruppen, übernehmen. Fraglich sei, wie und ob eine Finanzierung vom Land erfolge, wenn die derzeit bereits beschäftigten Drittkräfte eine andere Qualifizierung (Tagespflegeperson, Kinderkrankenschwester) hätten.

Vertreter des Städte- und Gemeindebundes setzten sich derzeit dafür ein, dass sich die finanzielle Unterstützung des Landes nicht nur auf Sozialassistenten beschränke. Bis Dezember 2014 solle es eine Durchführungsverordnung zum Finanzierungskonzept des Landes geben, in der dann auch die erforderliche Qualifizierung der Drittkraft festgelegt werden solle.

Mit der Landesfinanzierung der Drittkraft in Krippen werde auch die Pauschale, die der Landkreis Cloppenburg an die Städte und Gemeinden zahle, angepasst werden müssen.

Derzeit bezuschusse der Landkreis Cloppenburg den Einsatz von Drittkräften wie folgt:

Halbtagskrippenplatz  115 Euro/mtl./Kind = 20.700 Euro jährlich pro Krippengruppe

Ganztagskrippenplatz 212 Euro/mtl./Kind = 38.160 Euro jährlich pro Krippengruppe

 

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreisjugendamt und den Schulen im Landkreis Cloppenburg

 

Ein Ziel der Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes sei eine engere Zusammenarbeit zwischen den Schulen und dem Jugendamt. Es sei daher beabsichtigt, eine Kooperationsvereinbarung im Kinderschutz zwischen den Schulen und dem Jugendamt abzuschließen.

Zielgruppe der Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz seien alle Kinder und Jugendlichen in den öffentlichen und privaten Schulen des Landkreises Cloppenburg bis zur Volljährigkeit.

 

Mit dem neuen Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) kämen neue Herausforderungen auf die Schulen zu. Das Bundeskinderschutzgesetz präzisiere nun auch für Lehrkräfte verbindliche Verfahrensschritte bei der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen.

Dabei könnten sie Beratung in Anspruch nehmen, die das Kreisjugendamt Cloppenburg sicherzustellen habe.

Die Inhalte des Vertrages bezögen sich auf die Zielgruppe, die Rahmenbedingungen, die Definition von Kindeswohlgefährdung, die zu ergreifenden Maßnahmen, den Verfahrensablauf, die Einbeziehung der Eltern/Personensorgeberechtigten und der Kinder, die Dokumentation, den Datenschutz sowie auf die Evaluation der Kooperationserfahrungen.

Die Landesschulbehörde werde im Vorfeld über die Kooperationsvereinbarung in Kenntnis gesetzt und um Unterstützung in der Umsetzung gebeten.

 

Die Beratung der Berufsgeheimnisträger bei der Abklärung einer Kindeswohlgefährdung sei der Psychologischen Beratungsstelle im Landkreis Cloppenburg übertragen worden, die mit entsprechenden Kapazitäten vom Landkreis ausgestattet worden sei.