Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Hans Eveslage gab zunächst einen detaillierten chronologischen Überblick über die bisherigen Aktivitäten des Landkreises im Zusammenhang mit der Übernahme und Ertüchtigung der Schleuse Osterhausen. Im wesentlichen führte er aus, dass bereits im Juni 2012 erste Gespräche im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium zum Erhalt der Schleuse geführt worden seien mit dem Ergebnis, dass die Klärung der Wasserstraßenklassifizierung abgewartet werden müsse und das Land kein Bundeseigentum fördern könne. Weitere Förderrecherchen bei der EDR, dem LEADER Fehngebiet und dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege hätten ergeben, dass keine Mittel mehr aus der auslaufenden Förderperiode zur Verfügung standen und ein Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014 noch nicht gegeben werden konnte. Im weiteren Verlauf seien diverse Förderanträge an Stiftungen und Einrichtungen u. a. auch nach dem Denkmalschutzsonderprogramm des Kulturstaatsministeriums gestellt worden. In allen Fällen habe sich das fehlende Eigentum an der Schleuse als Förderhindernis herausgestellt. Dieses sei Anlass für ein Abstimmungsgespräch mit dem Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium im April 2013 über ein Modell zur Übernahme der Schleuse durch den Landkreis und Finanzierung der Maßnahme durch den Bund und den Landkreis bzw. Fördermittelgeber gewesen.

Im Juli 2013 sei dieses Vorhaben mit der Abteilungsleitung Wasserwirtschaft und Schifffahrt im Bundesverkehrsministerium erörtert worden und ein Angebot zur Übernahme und Unterhaltung der Schleuse Osterhausen sowie zum Betrieb der vier Schleusen im Elisabethfehnkanal unterbreitet worden. Der Landkreis habe in diesem Zusammenhang auf den Bedarf an einer Beteiligung des Bundes in Höhe von rd. 1,5 Mio. € deutlich hingewiesen. Das Ministerium habe eine Unterstützung in Abhängigkeit von einer haushaltsmäßigen Absicherung signalisiert. Die Verhandlungen mit dem Bund seien durch eine gegenseitige Absichtserklärung besiegelt worden.

Auf dieser Grundlage und der seinerzeit vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplanung habe der Kreistag des Landkreises Cloppenburg im August 2013 eine Beteiligung des Landkreises in Höhe von 70.000 € beschlossen.

 

Finanzierungsplan Stand August 2013

 

Gesamtkosten ca. 2 Mio. € gemäß Planung der WSD

 

Mittelgeber

Euro

Stand

Land/EU (ZILE)

 

  100.000,-

in Aussicht gestellt

BKM, Sonderprogramm Denkmalpflege

 

  300.000,-

beantragt

Stiftungen und

OL Landschaft

 

  110.000,-

In Aussicht gestellt

LK CLP

    70.000,-

 

 

3 Gemeinden

    30.000,-

 

 

Wirtschaft und Vereine

    50.000,-

 

 

   660.000,-

 

 

BM VBS

1.340.000,-

 

 

Die Umsetzung der Maßnahme sei für Oktober 2013 – Mai 2014 vorgesehen gewesen, jedoch mangels Eigentum sei eine Realisierung nicht möglich gewesen. Bedingt durch die fehlende haushaltsmäßige Absicherung des Bundeszuschusses durfte die Schleuse nicht auf den Landkreis übertragen werden; ebenso sei einem beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht zugestimmt worden – mit der Folge, dass bestimmte Fördermittel (Sonderprogramm Denkmalschutz) wegen ihrer zeitlichen Beschränkung und Bindung an den Eigentumsnachweis nicht gewährt werden konnten.

 

Der Projektstillstand sei seitens des Landkreises genutzt worden, um weitere Fördergelder einzuwerben und um die ursprünglich vom NLWKN geschätzten Investitionskosten von rd. 2.000.000 € durch ein unabhängiges Ingenieurbüro prüfen zu lassen. Danach sei nun von einem Kostenvolumen von 1.771.000 € (einschl. Planungskosten) auszugehen.

 

Zwischenzeitlich habe der Haushaltsausschuss des Bundestages am 05.06.2014 den Bundeszuschuss zur Schleuse durch Haushaltsvermerk festgelegt und damit den Weg für den Eigentumsübergang geebnet. Am 27. Juni 2014 habe der Bundestag den Haushalt beschlossen. Abweichend von den Landkreisforderungen sei jedoch nur ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% zu den Investitionskosten festgelegt worden – und zwar für eine Reihe von denkmalgeschützten Wasserbauwerken in Deutschland gleichermaßen. Anstelle der bisher eingeplanten 1,3 Mio. € werde der Bund nur einen Anteil von max. 885.000 € übernehmen. Vor diesem Hintergrund und der zwischenzeitlich gewährten bzw. in Aussicht gestellten Zuschüsse des LGLN (200.000 € nach der ZILE- Richtlinie – Bindungsfrist Ende 1. Quartal 2015), der Nieders. Sparkassenstiftung, der Nds. Bingo-Umweltstiftung, der Oldenburgischen Landschaft (insgesamt 105.000 €), des OVE (10.000 €) sowie den Zuschüssen der drei betroffenen kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises stelle sich die Gesamtfinanzierung nun wie folgt dar:

 

Finanzierungsplanung Stand Juli 2014

 

Gesamtkosten lt. Ingenieurbüro 1.771.000,-Euro

 

Mittelgeber

Euro

Stand

Land/EU (ZILE)

 

   200.000,-

bewilligt bis Ende 2014

Stiftungen und

OL Landschaft

 

   105.000,-

bewilligt/in Aussicht gestellt

LK CLP

    70.000,-

 

bewilligt

3 Gemeinden

     30.000,-

 

bewilligt

OVE

     10.000,-

bewilligt

 

   415.000,-

 

 

BM VBS (bis zu 50%)

   885.000,-

 

 

1.300.000,-

 

Unterdeckung

   471.000,-

 

 

Sodann erklärte Landrat Hans Eveslage, dass zur Behebung der Unterdeckung folgendes Vorgehen geplant sei:

a)      Man werde erneut Mittel aus dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes in Höhe von 300.000 € beantragen. (Der Bund habe im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse erneut ein Denkmalschutzsonderprogramm angekündigt). Eine Antragstellung werde jedoch frühestens im Herbst 2014 möglich sein.

b)      Bedingt durch die zeitlichen Verzögerungen bei der Genehmigung des Bundeshaushaltes sei eine Umsetzung des Schleusenneubaus bis zum Ende des 1. Quartals 2015 nicht realisierbar, so dass die bewilligten ZILE- Mittel nicht abgerufen werden könnten. Vor diesem Hintergrund werde mit dem Amt für Regionalentwicklung in Oldenburg eine erneute Antragstellung (ebenfalls über 200.000 €) mit Beginn der kommenden Förderperiode - voraussichtlich Ende 2014 – erörtert werden.

c)      Für die verbleibende Unterdeckung würden Lösungen mit dem Land diskutiert.

d)      D alle Fördermittel weiterhin an den Übergang des Schleuseneigentums auf den Landkreis gebunden seien, solle der Eigentumserwerb forciert werden. Dazu beabsichtige der Landkreis kurzfristig einen Übernahmevertrag vorzubereiten und den Bund um Zustimmung zu bitten.

 

Abschließend erklärte Landrat Hans Eveslage, dass alle beteiligten öffentlichen Stellen dem Landkreis in seinem Anliegen, die Schleuse mit Betrieb zu erhalten, wohl gesonnen seien. Er bedanke sich daher bei allen Beteiligten für ihr Bemühen in der Sache.

 

Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling bedankte sich für die geleistete Arbeit zum Erhalt der Schleuse. Sie fragte, ob auch in 2015 mit einem Zuschuss in Höhe von 200.000 € aus dem Programm ZILE gerechnet werden könne.

 

Hierauf entgegnete Landrat Hans Eveslage, dass der Antrag wohl so gestellt werde, er aber keine feste Zusage gebe, da auch andere Antragsteller sich um diese Mittel bewerben würden.

Für die übrigen bereits bewilligten Zuschüsse (Kommunen, Landkreis, Private) gelte ebenfalls, dass hier ggfls. höhere Mittel eingeworben werden könnten. Auch eine zusätzliche Beteiligung Privater oder Vereine, die den Kanal nutzen würden, sei denkbar. Die Förderzusage des OVE sei ein sehr positives Signal (10.000 €)-

 

Im Namen der CDU-Fraktion bedankte sich Kreistagsabgeordneter Hackstedt für den Einsatz zum Erhalt der Schleuse.