Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 


§         Mitteilung zur Umsetzung von Natura 2000 – zeitnahe Sicherung der FFH - Gebiete im Landkreis Cloppenburg

 

Baudirektor Viets trug hierzu vor, dass aufgrund der Fauna – Flora –Habitat - Richtlinie das Land Niedersachsen sogenannte FFH-Gebiete an die EU gemeldet habe. Zweck der Gebietsmeldung sei der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.

Mit Erlass vom 03.06.2014 habe Staatssekretärin Kottwitz vom Niedersächsischen Umweltministerium den Landkreisen mitgeteilt, dass diese die vom Land Niedersachsen der EU gemeldeten FFH - Gebiete bis 2018 naturschutzrechtlich zu sichern hätten und bis 2020 die Planung der erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes abzuschließen seien.

Hintergrund dieses Erlasses sei ein gegen Deutschland gerichtetes sogenanntes „Pilotverfahren“ der EU wegen der bisher nicht bzw. nach Ansicht der EU nicht hinreichend erfolgten Sicherung der gemeldeten FFH - Gebiete. Da ein Pilotverfahren die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens sei, sähen Bund und Land keine Alternative zu der vorgesehenen zeitnahen Umsetzung der FFH - Gebiete in nationales Recht.

In der Vergangenheit habe das Land Niedersachsen den Schwerpunkt zur Umsetzung der Natura 2000 – Verpflichtungen im Vertragsnaturschutz gesehen. Dieser Linie folgend, habe der Landkreis Cloppenburg die Sicherung der Natura 2000 Gebiete durch Vertragsnaturschutz verfolgt. So werde z. B. seit 8 Jahren in der Süd- und Mittelraddeniederung gemeinsam mit ortsansässigen Landwirten erfolgreich ein Gelegeschutzprogramm für Wiesenvögel durchgeführt, um aktiv den Reproduktionserfolg zu verbessern. Um das bisher erreichte weitgehende Einvernehmen mit der Landwirtschaft nicht in Frage zu stellen, solle diese Maßnahme parallel zu dem von Bund und Land als unverzichtbar angesehenen naturschutzrechtlichen Schutz der Natura 2000 Gebiete weitergeführt werden.

Um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU zu verhindern, beabsichtige der Niedersächsische Landkreistag (NLT) mit dem Land Niedersachsen eine politische Zielvereinbarung zur zeitnahen Ausweisung der Natura 2000 – Schutzgebietskulisse in Niedersachsen abzuschließen. Der NLT verpflichte sich, in dem 10 Punkte umfassenden Entwurf einer Zielvereinbarung, die Sicherung der FFH - Gebiete bis 2018 und die Erstellung der Maßnahmepläne bis 2020 abzuschließen. 

Um die politisch vereinbarte Zielerreichung sicherzustellen, solle durch die zuständigen Behörden dem MU halbjährlich über den Verfahrensvorgang berichtet werden (Ziffer 8 der Zielvereinbarung).“

Wie in NLT Aktuell, Ausgabe 13 vom 04.Juli 2014 zu lesen sei, „liege ein unterschriftsreifer Entwurf bereits vor und solle noch vor der Sommerpause von allen Beteiligten unterzeichnet werden.

Das Präsidium des NLT habe den Entwurf in seiner 610. Präsidiumssitzung am 30.6.2014 bereits einstimmig gebilligt und die Landkreise und die Region Hannover aufgefordert, das für die Zielerreichung erforderliche Personal und die Sachmittel zur Verfügung zu stellen“.

Der beabsichtigten Zielvereinbarung zwischen NLT und Land Niedersachsen folgend, seien im Kreisgebiet durch den Landkreis Cloppenburg bis 2018 insgesamt 9 FFH – Gebiete als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet EU – konform auszuweisen und für sie bis 2020 die zugehörigen Maßnahmepläne zu erstellen. Außerdem sei das EU – Vogelschutzgebiet V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ naturschutzrechtlich zu sichern.

Da die untere Naturschutzbehörde die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde von der Bezirksregierung ohne personelle Verstärkung übernommen habe, werde die zeitnahe Sicherung der Natura 2000 Gebiete in Übereinstimmung mit dem NLT ohne personelle Aufstockung als  nicht machbar angesehen.

Auf Rückfrage des Abgeordneten Hackstedt ergänzte er, dass grundsätzlich eine Ausweisung als Naturschutzgebiet oder als Landschaftsschutzgebiet möglich sei, der NLT aber für diese Gebiete die höchste Schutzkategorie, also die Ausweisung als Naturschutzgebiet, wünsche.

 

 

 

§         Errichtung eines Lebensmittel- Technikums in Cloppenburg

 

Frau Deeben berichtete, dass diverse regionale Unternehmen an den Landkreis Cloppenburg mit dem Wunsch nach einem Lebensmittel -Technikum herangetreten seien. Hinter diesem Technikum verberge sich eine wirtschaftsnahe Infrastruktur für die Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Das Vorhaben sei noch nicht endgültig definiert, aber folgende wesentliche Strukturmerkmale seien dem Landkreis vorgestellt worden:

 

Baulichkeit:

Benötigt werde eine praxisorientierte Schulungseinrichtung im Bereich Lebensmitteltechnik bei der BBS Technik, Lankumer Ring, mit folgenden Bestandteilen:

·               Gebäude einschl. Erschließung; Möbel, Hygieneschleuse, Analyselabor,  Umkleideräume, Unterrichtsraum, sanitäre Anlagen (rd. 3,1 Mio. €)

·               Produktionsanlagen für den Betrieb mit Kunststoffprodukten – jedoch mit der Möglichkeit des Echtbetriebes in Projektwochen, Aktionstagen, Weiterbildungskomponenten; Anlagenbestandteile (Mischer, Portionierer, Verpackungsmaschine, Entstapler, Röntgengerät, Waage, Ettiketiergerät, Förderanlage, Robotik, Gasmischung, Videosystem, Automatisierungstechnik, Drucklufterzeugung, Kühlwasseraufbereitung, Vakuumerzeugung) für die Kleinserienfertigung in den Bereichen Fleisch/ Wurst, Backwaren, Kartoffeln (rd. 1,4 Mio. €).

 

Kosten:

Die vorläufigen Investitionskosten – ohne Grundstück –beliefen sich auf 4,5 Mio. €

 

Aufgabe des Technikums:

Mit dem Technikum solle das bisher rein schulische d.h. theoretische Angebot der BBS ergänzt werden um

·               Berufsorientierung im Bereich Lebensmitteltechnik mit möglichst vielen Jugendlichen

·               praxisorientierte Ausbildung im Sinne der Wirtschaft

·               bedarfsorientierte und individuelle Weiterbildungsangebote (z.B. im Auftrage von Bildungsträgern, Großunternehmen, etc.)

·               Projektwochen, Aktionstage

 

Ziele:  

Mit dem Technikum würden vielschichtige Zielsetzungen in den Bereichen verfolgt:

·                                  Fachkräftesicherung

·                                  Aus- und Weiterbildung

·                                  Qualitätssteigerung

·                                  Erhöhung der Fachkompetenz in der Branche

·                                  Profilierung der Schule, der Region und der Ernähungsbranche.

 

Projektträger:

Für die Projektträgerschaft werde der Landkreis Cloppenburg vorgeschlagen.

 

Projektmanagement/ Betrieb:

Für das Projektmanagement bzw. den Betrieb und die Folgekosten seien noch keine abschließenden Lösungen vorgeschlagen worden.

 

Finanzierung:

Angestrebt werde eine Förderung durch die NBank/ EFRE. Die Unternehmen selbst seien ebenfalls bereit, einen Beitrag zu leisten. Die Gesamtfinanzierung könne aber nur durch Wirtschaftsförderungsmittel des Landkreises sichergestellt werden.

 

Regionale Bedeutung:

Die Einrichtung habe ein Alleinstellungsmerkmal in Niedersachsen; vergleichbare Einrichtung gäbe es bislang nicht. Das Vorhaben habe Ausstrahlung auf Gesamtniedersachsen. Es könne als Leuchtturmprojekt im Rahmen der regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems und im Rahmen der Wissensökonomie Weser-Ems bezeichnet werden. Gleichzeitig sei es ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Fachkräftesicherung sowie der Kompetenz- und Qualitätssteigerung in der Branche und der Imageverbesserung.

 

Sobald das Vorhaben näher konkretisiert sei und insbesondere die Förderaussichten durch die NBank geprüft seien, solle es im Planungs- und/oder Schulausschuss des Kreistages – möglicherweise im September 2014 - beraten werden.

 

 

 

  • Raumordnungsverfahren für eine Rohrfernleitungsanlage zur überregionalen Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier in die Nordsee

 

Leitender Baudirektor Raue führte hierzu aus, dass bereits in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 12.12.2013 über das Raumordnungsverfahren berichtet worden sei. Es gebe drei mögliche Trassenvarianten, wobei eine Variante den Landkreis Cloppenburg tangieren werde. Im April diesen Jahres habe nun die Antragskonferenz zu dem Vorhaben in Oldenburg stattgefunden. Es sei der beabsichtigte Untersuchungsrahmen für das Verfahren vorgestellt worden und die Beteiligten seien auf die Möglichkeit einer Stellungnahme hingewiesen worden. Es habe danach beim Landkreis ein Fachgespräch über die Betroffenheit im Einzelnen und den bisherigen Verlauf der Planung mit den unmittelbar von der geplanten Leitungstrasse betroffenen Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg stattgefunden. In Abstimmung mit diesen Städten und Gemeinden sei dann Ende April eine Stellungnahme zu dem Raumordnungsverfahren abgegeben worden, in der der Landkreis die Bedenken der Region dargelegt habe.

 

Die Stellungnahme vom 30.04.2014 ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

 

  • 19. Kreiswettbewerb 2014 „Unser Dorf hat Zukunft“

 

Landrat Hans Eveslage unterrichtete die Anwesenden darüber, dass in diesem Jahr 35 Dörfer und Bauerschaften am Wettbewerb teilnehmen würden. Er sei überzeugt, dass dies wie auch in den vorhergehenden Jahren die höchste Teilnahme innerhalb des Landes Niedersachsen sei.

 

Die erste Besichtigung der Dörfer und Bauerschaften habe inzwischen stattgefunden und die Teilnehmer seien in zwei Wettbewerbsgruppen eingeteilt worden.

14 Dörfer und Bauerschaften hätten viele Ziele in der Dorfentwicklung erreicht - insbesondere in der Ausrichtung auf die Zukunft - und damit die Wettbewerbsgruppe 1 erreicht. Es handele sich dabei um folgende Dörfer und Bauerschaften (in alphabetischer Reihenfolge):

Altenoythe, Auen–Holthaus, Benstrup/ Steinrieden/ Madlage, Falkenberg, Gehlenberg, Halen, Hoheging/ Kellerhöhe/ Bürgermoor, Liener, Neuscharrel, Peheim, Überhäsiges Viertel im Bereich Löningen, Varrelbusch, Wachtum, Wittensand.

 

Abschließend wies er darauf hin, dass die Siegerehrung am 27. September 2014 in Scharrel stattfinden werde.