Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Im Folgenden lehnte der Ausschuss für Planung und Umwelt mit 15 Nein- Stimmen und 4 Ja- Stimmen den Antrag der Kreistagsabgeordneten Nüdling auf Aufnahme der Mindestlohnregelung ab.

 

Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig bei 2 Enthaltungen, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem vorliegenden Entwurf des kreiseigenen KMU- Programms zuzustimmen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt trug Kreisoberamtsrätin Deeben entsprechend der Vorlage V-PLA/14/090 vor.

Sie ergänzte, dass von 17 betroffenen Landkreisen nunmehr 16 Landkreise ein eigenes KMU- Programm planen würden.

Ausdrücklich wies sie darauf hin, dass durch bestimmte Vorgaben in der Richtlinie sogenannte Mitnahmeeffekte verhindert werden sollten. Zum Beispiel solle keine Förderung möglich sein, wenn ein Betrieb oder ein Betriebsteil im Wege des Generationswechsels übertragen werden solle. Hier müsse der gesamte Betrieb gekauft werden und nicht nur ein Betriebszweig, um in die Förderung zu gelangen. Im Übrigen sei die gesamte Förderung pro Betrieb mit 37.500 € gedeckelt. Um auch eine Forcierung des Wettbewerbs unter den Kommunen im Landkreis zu unterbinden, sollten Betriebsverlagerungen innerhalb des Landkreises grundsätzlich nicht gefördert werden.

Sie wies besonders darauf hin, dass in die Reihe der Zuwendungsempfänger die freiberuflich Tätigen neu aufgenommen werden sollten. Sie würden zwar keine Gewerbesteuer zahlen, beschäftigten aber in überproportionalem Maße Frauen. Nicht förderfähig bleibe der Bereich der Landwirtschaft.

 

Seitens der CDU- Fraktion wurde die Fortführung der KMU- Förderung für unbedingt erforderlich gehalten und das vorgeschlagene kreiseigene Programm befürwortet.

 

Auch Kreistagsabgeordnete Nüdling sprach sich im Namen der SPD- Fraktion für die Weiterführung des KMU- Programms auf Kreisebene aus. Im Gegensatz zum Landkreis Ammerland, der eine 100%ige Förderung vorsehen, sei es richtig mit Blick auf die Kreisumlage, die Förderquote zu begrenzen. Auch befürworte ihre Fraktion die vorgesehene Beteiligung der Gemeinden.

Sie erklärte weiterhin, ihre Fraktion fordere über den vorliegenden Entwurf aber hinaus zusätzlich die Regelung mit aufzunehmen, dass nur die Betriebe gefördert werden sollten, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 8,50 €/Stunde an ihre Mitarbeiter zahlen.

 

Kreisoberamtsrätin Deeben erklärte hierzu, dass dies teilweise in anderen Landkreisen praktiziert werde. Derzeit arbeite die Wirtschaftsförderung eine entsprechende Erklärung aus, mit der die Antragsteller dies im Rahmen der Antragstellung bestätigen sollten. Eine zusätzliche Aufnahme in die Förderrichtlinien sei nicht geplant und halte sie auch nicht für erforderlich.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt vertrat die Auffassung, dass die Aufnahme in die Richtlinie entbehrlich sei, da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handle. Im Übrigen reiche die Abfrage beim Betrieb aus.

 

Landrat Hans Eveslage erklärte, auch er halte die Aufnahme der Regelung für entbehrlich. Der vorliegende Entwurf in dieser Form sei mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmt. Eine entsprechende Änderung bedürfe einer erneuten Beschlussfassung in fast allen gemeindlichen Gremien und würde das Inkrafttreten des Programms erheblich verzögern.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde gab zu bedenken, dass der gesetzliche Mindestlohn erst ab 2015 gelte und Anträge aus 2014 von der gesetzlichen Vorgabe nicht erfasst seien. Seine Fraktion lege großen Wert auf die Einhaltung der Regelung.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling beantragte, den vorliegenden Richtlinienentwurf für die KMU- Richtlinie zu erweitern um den Zusatz, dass eine Förderung nur an Betriebe gewährt werden dürfe, die den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € /Std. an ihre Mitarbeiter zahlen.