Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Der Verkehrsausschuss beschloss bei zwei Enthaltungen, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Wirtschaftlichkeit eines PPP-Projektes für die Kreisstraßen K 296 und K 318 untersuchen zu lassen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000 € bereit zu stellen.


Ltd. Baudirektor Raue trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-VERK/10/007 vor.

 

Herr Opitz präsentierte anschließend das Mehrjahressanierungskonzept für Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg (Anlage 1 zu TOP 5).

 

Landrat Eveslage führte aus, dass das Mehrjahressanierungskonzept keine Rangfolge für den Ausbau darstelle. Zur Zeit seien dafür keine Haushaltsmittel vorhanden. In den Haushaltsberatungen sei von Jahr zu Jahr zu entscheiden, ob ein Ausbau erfolgen könne. Dabei seien aktualisierte Daten zu berücksichtigen.

 

Auch seien die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsgutachten der „Region Cloppenburg Ost“ stünden, zunächst zurückzustellen.

 

Es sei zu überlegen, ob für den dringend erforderlichen Ausbau der Kreisstraßen private Mittel in Anspruch genommen werden sollen. Im Rahmen eines Pilotprojekts könnte z.B. der Ausbau und die anschließende bauliche Unterhaltung zweier nahe beieinander liegender Kreisstraßen (vorgeschlagen werden die K 318 und die K 296) mit einer Länge von zusammen ca. 25 km auf die Dauer von 20 bis 30 Jahren im Zuge eines so genannten PPP-Modells ausgeschrieben werden.

 

Dabei ist der Ausbau der K 318 zurzeit bereits für eine Realisierung im Rahmen der GVfG-Förderung vorgesehen. Diese Mittel können auch mit eingesetzt werden. Ein Teil der K 296 (von der L 832 bis zur Kreisgrenze Ammerland) wurde bereits im letzten Jahr für eine Fahrbahnverbreiterung beschlossen.

 

Im Vorfeld einer solchen Ausschreibung sei die Wirtschaftlichkeit eines solchen PPP-Projektes zu untersuchen. Es seien u.a. die unterschiedlichen Beschaffungsvarianten in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen und zu vergleichen.

 

Die dafür erforderlichen Beratungsleistungen, deren Kosten die N-Bank mit ca. 40.000,00 € angebe, ist sie bereit, im Rahmen einer „Festbetragsfinanzierung“ mit 20.000,00 € zu bezuschussen.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Dobelmann erklärte Herr Opitz, dass der landwirtschaftliche Verkehr in den Schwerverkehrszahlen mit erfasst sei. Darüber hinaus gebe es keine Statistiken, in welchen Jahren die Bankette ausgefahren wurden. Durch den steigenden Schwerverkehr gebe es ganz allgemein eine Zunahme an Straßenschäden.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Arkenau, ergänzte, dass die Kreisstraßen grundsätzlich  für den öffentlichen Verkehr freigegeben worden seien; somit sei eine Abgabe nur für den Schwerverkehr nicht möglich.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Kreßmann erklärte Herr Opitz, dass die Bauklassenermittlung über die Schwerverkehrszahlen erfolge. Bei Kreisstraßen seien Schwerverkehre von 150 – 500 Kfz/Tag erhebliche Schwerverkehr-Anteile; bei weniger als 60 Kfz/Tag Schwerverkehre sei eine Straßenbreite von 6m nicht unbedingt notwendig.

 

Die NLStBV habe bei den einzelnen Bewertungskriterien Verkehrsmenge, Schwerverkehr und Fahrbahnbreite Kategorien gebildet. So seien z.B. bei den Schwerverkehrszahlen in 60er-Schritten Punkte vergeben worden; bei der Fahrbahnbreite u.a. von 4,50m – 5,49 m 100 Punkte und von 5,50m – 6m 0 Punkte.

 

Kreistagsabgeordneter Götting beantragte, die Wirtschaftlichkeit eines PPP-Projektes für die Kreisstraßen K 296 und K 318 untersuchen zu lassen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000 € bereit zu stellen.

 

Ltd. Baudirektor Raue erklärte, dass die Zuwendung an die NBank zurückzuzahlen sei, wenn das Projekt nicht als PPP-Modell in die nächste Projektphase – hier die Ausschreibung – überführt werde, obwohl die Wirtschaftlichkeitsstudie einen signifikanten Effizienzvorteil nachweise.

 

Landrat Eveslage trug vor, dass eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren denkbar sei, in der ein Investor für den Erhalt der Straßen nach den Vorgaben des Landkreises verantwortlich sei. Dafür zahle der Kreis einen jährlichen Betrag. Nach der Laufzeit gehe die Straße wieder in die Unterhaltung des Landkreises über.

 

Beispiele für die Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten seien der Ausbau von ca. 30 km Landesstraße in Schleswig-Holstein, der Ausbau der A 1 zwischen Bremen und Hamburg auf sechs Spuren und der kommunale Straßenbau im Landkreis Lippe.

 

Kreistagsabgeordneter Kreßmann unterstützte den Antrag vom Kreistagsabgeordneten Götting.