Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Grundsatzbeschluss vom 20.02.2007 für den Radwegebau an Kreisstraßen dahingehend zu ändern, dass auch eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz beantragt werden kann, sofern seitens des Landes explizit für den Bau von Radwegen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss ferner einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, sofern der Grundsatzbeschluss für den Radwegebau geändert wurde, sowohl für die Verbreiterungsmaßnahme an der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze des Landkreises Emsland als auch für den Bau eines Radweges entlang dieser Strecke Entflechtungsmittel beim Land zu beantragen.

 


Herr Leitender Baudirektor Raue erläuterte den Sachverhalt anhand der Vorlage

V-VERK/13/067.

 

Ergänzend führte er dazu aus, dass die Thematik des Radwegebaus ebenfalls in der Klausurtagung der Hauptverwaltungsbeamten mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten am 13. und 14.02.2014 in Meppen besprochen worden sei. Als Ergebnis werde den Gremien des Landkreises Cloppenburg vorgeschlagen, den Radwegebau wie in 2007 beschlossen fortzusetzen mit der Änderung, dass die Kommunen zur Finanzierung nunmehr auch GVFG-Mittel einwerben können. Dies sei jedoch dem Landkreis Cloppenburg frühzeitig mitzuteilen, um eine Entscheidung über die entsprechenden Eigenmittel in den politischen Gremien vornehmen zu können.

 

Die Beantragung der Mittel erfolge, so Herr Leitender Baudirektor Raue weiter, auf Antrag der Gemeinden durch den Landkreis Cloppenburg. Sofern mehrere Anträge vorlägen, müsste anhand von Kriterien eine Prioritätenliste erstellt werden. Als Kriterien kämen z. B. die Kfz.-Belastung, das vorhandene Radfahreraufkommen, die Einstufung als Schulweg etc. in Betracht.

 

Weiterhin machte er darauf aufmerksam, dass aufgrund geänderter Vorschriften hinsichtlich der Beschilderung benutzungspflichtiger Radwege zukünftig eine Radwegbreite von 2,00 m erforderlich werde. Dies sei bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

 

Anschließend stellte er dar, dass der Landkreis Cloppenburg über ein Kreisstraßennetz von ca. 350 km verfüge. Ca. 290 km (82 %) dieser Kreisstraßen seien mit Radwegen versehen.

 

Herr Leitender Baudirektor Raue führte aus, dass, sofern der Grundsatzbeschluss für den Radwegebau angepasst werde, ferner darüber zu entscheiden sei, ob Entflechtungsmittel für den Bau des Radweges entlang der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze Emsland sowie für die Verbreiterung in diesem Streckenabschnitt beantragt werden solle. Dies habe eine Verschiebung der Maßnahmen auf das Jahr 2015 zur Folge.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dobelmann erklärte, dass er sowohl die Verbreiterung der K 160 als auch den Bau des Radweges für wichtig erachte und eine Verzögerung bedaure. Auf Nachfrage hinsichtlich der Fördermittel erläuterte Herr Leitender Baudirektor, dass die Mittel für den Radwegebau einem zusätzlichen Sonderprogramm entnommen würden und somit nicht in Konkurrenz mit anderen Fördermitteln für den Straßenbau stünden.

 

Weiterhin merkte Herr Kreistagsabgeordneter Dobelmann an, dass eine Verbreiterung der Radwege auf 2,00 m die Inanspruchnahme von mehr Fläche bedeute und außerdem eine Verteuerung des Radweges nach sich ziehe.

 

Hierzu erläuterte Herr Landrat Eveslage, dass es aus Sicherheitsgründen angebracht sei, breitere Radwege herzustellen, damit z. B. bei Überholvorgängen oder im Begegnungsverkehr Unfälle vermieden werden könnten. Dies sei auch im Hinblick auf den immer größer werdenden Radfahrtourismus zu bedenken. Daher erachte er es für sinnvoll, ab 2015 Radwege mit einer Breite von 2,00 m zu bauen.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Poppe sprach sich für breitere Radwege aus; dies auch im Hinblick auf den zunehmenden Radfahrverkehr mit den sog. Pedelecs, mit denen höhere Geschwindigkeiten erreicht werden könnten als mit normalen Fahrrädern, was bei Überholvorgängen zu Problemen führen könne.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Hollah erklärte, dass die CDU-Fraktion beiden Anträgen zustimme. Dies im Hinblick darauf, dass es sich für den Radwegebau um ein Sonderprogramm handele, welches keine Auswirkungen auf die Verbreiterungsmaßnahmen hätte. Gleichzeitig werde eine finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden erreicht.

 

Herr Landrat Eveslage gab zu bedenken, dass die Bewilligung der Fördergelder für beide Maßnahmen nicht sicher sei. Dann wäre die Verschiebung der Maßnahmen ins Jahr 2015 nicht erforderlich gewesen, was den Unmut der Bevölkerung der Ortschaft Wachtum nach sich ziehen könnte.

 

Sofern keine Fördermittel gewährt würden, was sich Anfang 2015 entscheide, so Herr Leitender Baudirektor Raue, müsse die Finanzierung der Maßnahme mit Eigenmitteln im nächsten Haushaltsjahr erfolgen.