Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Diplom-Pädagoge Sieverding stellte das geplante erweiterte Angebot des Jugendamtes (Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Anti-Agressivitäts-Training, Sozialpädagogische Verkehrserziehung) vor.

 

Anmerkung: Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Frau Dr. Kannen merkte an, ihr fehle bei der Vorstellung der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit der Begriff der Partizipation. Partizipation sei gerade in der Gruppenarbeit besonders wichtig. Diplom-Pädagoge Sieverding antwortete, dass eine Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen im Rahmen der Maßnahme erfolge, auch wenn der Begriff nicht ausdrücklich erwähnt worden sei.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders zweifelte an, ob Räumlichkeiten einer Schule der richtige Veranstaltungsort für eine Sozialpädagogische Gruppenarbeit sei. Kinder bzw. Jugendlichen würden wieder an den Ort geholt, an denen sie ihre Misserfolge hätten. Auch sei in dem vorgestellten Konzept eine Elternarbeit nicht erkennbar.

 

Frau Meyer-Wehage schlug ein Mindestalter von 12 Jahren für TeilnehmerInnen der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit vor. Zudem müsse herausgearbeitet werden, welche konkrete Zielgruppe mit dem Hilfekonzept erreicht und wann die Hilfe eingesetzt werden solle. Weiter müsse ein tragfähiges Konzept mit den Eltern erarbeitet werden, welches diese zumindest nicht torpedieren.

 

Diplom-Pädagoge Sieverding ergänzte, dass nach Erfahrungen in den benachbarten Landkreisen Schulen der geeignete Ort für diese Hilfeart seien. Es entspräche auch dem Zeitgeist, Schule und Jugendhilfe miteinander zu vernetzen. Bei dem vorgestellten Konzept  handele es sich um ein Grobkonzept. Eine Detailplanung werde mit der durchführenden Institution erfolgen. Das genaue Profil für aufzunehmende Kinder und Jugendliche werde mit dieser abgestimmt. Er betonte nochmals, dass Zielgruppe der Sozialpädagogische Gruppenarbeit ältere Kinder und Jugendliche seien, deren Familiensystem als „ausreichend“ tragfähig bezeichnet werden könne. Daher stehe die Elternarbeit nicht im Vordergrund dieser Hilfeart. Eltern würden jedoch z. B. durch Elternabende einbezogen werden.

 

Herr Karnbrock befürwortete die Planung, die Schulen stärker in der Jugendhilfe einzubinden. Er erkundigte sich, ob es Optionen für Schulen und Akteure gäbe, Kindern die Sozialpädagogische Gruppenarbeit näher zu bringen. Ebenso sei von Interesse, wie sich Träger für die Durchführung der geplanten Maßnahmen bewerben könnten. Aufgrund der vorgestellten Konzepte solle der am besten geeignete Träger ausgewählt werden.

 

Herr Nienaber sah in der geplanten Sozialpädagogischen Gruppenarbeit Gemeinsamkeiten mit den in Jugendstrafverfahren angebotenen sozialen Trainingskursen. Problematisch sei die gemischte Altersstruktur von älteren Kindern und Jugendlichen. Zudem habe man in der polizeilichen Arbeit die Erfahrung gemacht, dass Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen oftmals die Ursachen im Elternhaus hätten. Eine intensive Elternarbeit halte er daher für unabdingbar. Er erkundigte sich, ob ein Transport der Teilnehmer zum Kursort geplant sei.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling fragte, ob die Maßnahme ausgeschrieben werde. Sie schlug vor, die Schulsozialarbeit in die Maßnahme einzubinden.

 

Diplom-Pädagoge Sieverding erläuterte, dass in den letzten Jahren ein erheblicher Anstieg der klassischen Hilfen zu verzeichnen gewesen seien. Daher wolle man Hilfen früher anbieten. Als eine Hilfe zur Erziehung richte sich das Angebot allerdings nicht vorrangig an ältere Kinder und Jugendliche, die bereits zum Adressatenkreis der Justiz gehörten. Indikatoren für eine Auswahl der Teilnehmer seien beispielsweise Auffälligkeiten in der Schule oder Polizeiberichte. Konkret seien diese noch nicht festgelegt und letztlich Ergebnis einer Hilfeplanung, die jede Hilfe zur Erziehung voraussetze.

Für die Durchführung der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit böten sich freie Träger an, die diese Arbeit bereits praktizierten. Man werde den Anbieter auswähle, der das Rahmenkonzept am besten verwirklichen werde. 

Es seien zwei Kurse geplant, einer in Cloppenburg und einer im Nordkreis. Der Fahrdienst werde vom Landkreis sichergestellt.

 

Erster Kreisrat Frische fasste zusammen, es bestehe allseits Konsens, dass die geplante Sozialpädagogische Gruppenarbeit grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Hilfen zur Erziehung sei. Er bat darum, die geplanten Maßnahmen nicht zu zerreden und schlug vor, nach den Sommerferien mit der Maßnahme zu beginnen. Man werde sie sodann evaluieren und zu gegebener Zeit berichten.

 

Zur Vorstellung des Anti-Agressivitäts-Trainings (AAT) wies Herr Nienaber ergänzend darauf hin, dass nach der polizeilichen Statistik die Rohheitsdelikte von 20% auf 17% rückläufig seien. Allerdings stelle die Polizei auch fest, dass die Brutalität der Delikte zunehme.

 

Herr Dierks befürwortete das AAT. Hiermit ergebe sich die Möglichkeit, auf die zunehmende Brutalität zu reagieren. 

 

Frau Dr. Neumann erkundigte sich, ob bei der Durchführung der Maßnahme eine Geschlechtertrennung geplant sei. Frau Meyer-Wehage wies ergänzend darauf hin, dass die Delikte von Mädchen eine andere Qualität als die von Jungen hätten.

 

Für Herrn Karnbrock war von Interesse, ob die Zuweisung für das AAT durch das Jugendamt oder das Gericht erfolge, welche Indikatoren maßgeblich seien und ob die Teilnahme freiwillig wäre.

 

Diplom-Pädagoge Sieverding erwiderte, dass Zielgruppe der Maßnahme brutal zuschlagende Jugendliche ab 14 Jahre seien. Voraussetzung sei, dass die Eltern der betroffenen Jugendlichen mit einer Teilnahme am AAT einverstanden seien. Familienrichterin Meyer-Wehage merkte an, jugendliche Straftäter stünden in der Warteschlange, so dass der durch das Jugendamt zugewiesene Anteil vernachlässigt werden könne

 

Frau Dr. Kannen äußerte ihre Bedenken zum Ansatz, den Jugendlichen nicht mit Empathie begegnen zu wollen. Auch könne ein „heißer Stuhl“ bei den Jugendlichen etwas kaputt machen. Zudem bemängelte sie, dass das Umfeld außen vor gelassen werde. Die erwähnte Evaluation zur Wirksamkeit des AAT sei zum einen mehr als 10 Jahre alt und habe zum anderen nicht sonderlich berauschenden Ergebnissen gebracht. Nach ihrer Auffassung könne die Hilfe vom Ansatz nicht erfolgreich sein.

 

Diplom-Pädagoge Sieverding unterstrich nochmals den Ausgangspunkt des AAT, eine akzeptierende oder verstehende Haltung könne bei gewalttätigen Mehrfachtätern nicht mehr wirken. Dies sei ein Ansatz, der ebenso von anderen öffentlichen Jugendhilfeträgern gefahren werde. Empathie könne am Schluss des Kurses den Teilnehmern entgegengebracht werden, die das Kursziel erreicht hätten.

 

Zur Vorstellung der Sozialpädagogischen Verkehrserziehung für straffällig gewordene Jugendliche im Straßenverkehr  erkundigte sich Kreistagsabgeordneter Kressmann, welche Gruppe von Jugendlichen angesprochen werden solle. In Ergänzung seines Vortrags führte Diplom-Pädagoge Sieverding aus, die Staatsanwaltschaft habe in der Vergangenheit aus Mangel an Möglichkeiten der Sanktionierung Verfahren einstellen müssen. Die Sozialpädagogische Verkehrserziehung solle hier eine neue Möglichkeiten bieten. Zielgruppe seien neben jungen Führerscheininhabern ebenso Jugendliche, die ihre Kleinkrafträder manipuliert hätten.

 

Herr Nienaber regte an, dass Schutzengelprojekt in die Maßnahme einzubeziehen.

 

Abschießend bedankte sich der Vorsitzende, Herr Hannöver, für die Vorstellung der Maßnahmen sowie die angeregte Diskussion.