Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Landkreisweite Jugendschutzkontrolle am 22.01.2010

 

Kreisjugendpflegerin Grenz berichtete, dass in der Nacht vom 22. auf den 23.01.2010 das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg gemeinsam mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta eine landkreisweite Jugendschutzkontrolle in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen durchgeführt habe.

In Gaststätten oder Diskotheken seien in 13 Fällen Verstöße bezüglich der Alkoholabgabe und/oder der Aufenthaltsdauer der Jugendlichen festgestellt worden.

In 2 Fällen hätten sich Minderjährige entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in einer Spielhalle aufgehalten.

Die Eltern der Minderjährigen seien telefonisch informiert und gebeten worden, ihre Kinder abzuholen.

Die festgestellten Verstöße seien dem Ordnungsamt des Landkreises zwecks Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mitgeteilt worden.

 

 

Vereinbarung zum Jugendschutz mit den Diskotheken-Betreibern im Landkreis Cloppenburg

 

Im Zuge der landkreisweiten Jugendschutzkontrolle im Januar habe man festgestellt, dass es nach wie vor Unsicherheiten bezüglich der Erziehungsbeauftragung gäbe.

Laut Jugendschutzgesetz sei es seit 2003 möglich, dass sich Jugendliche auch über die gesetzlichen Zeitbeschränkungen hinaus in Diskotheken oder Gaststätten aufhielten, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet würden.

Erziehungsbeauftragte Person sei jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnehme oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreue.

 

Da das Gesetz nicht vorgebe, ob die Vereinbarung zwischen Eltern und erziehungsbeauftragter Person schriftlich oder mündlich erfolgen müsse, habe sich in der Praxis eingeschlichen, dass Jugendliche einfach volljährige Personen, die sie bei einem Diskothekenbesuch träfen, als erziehungsbeauftragte Person angäben. Außerdem ließen sich viele Jugendliche die von den Diskotheken zur Verfügung gestellten Formulare zur Bestätigung der Erziehungsbeauftragung direkt vor dem Diskothekenbesuch am Eingang von volljährigen Personen unterschreiben.

Diesen Personen sei jedoch häufig nicht klar, welche Verantwortung sie mit ihrer Unterschrift übernähmen. Ebenso seien den Eltern der Jugendlichen die gesetzlichen Vorgaben nicht hinreichend bekannt. Sie wüssten häufig nicht, dass sich ihre Kinder mit einer angeblich von ihnen eingesetzten erziehungsbeauftragten Person in der Diskothek aufhielten.

Auch hätten die Diskothekenbetreiber Probleme bei den Überprüfung.

 

Deshalb hätten nunmehr Jugendamt, Polizeiinspektion und die Betreiber der beiden großen Diskotheken im Landkreis Cloppenburg eine Vereinbarung abgeschlossen, um künftig den Jugendschutz besser gewährleisten zu können.

 

Diese Vereinbarung sehe folgendes vor:

 

·          Einlass wird nur mit Personalausweis oder Führerschein gewährt (kein Schülerausweis etc.).

·          Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt.

·          Das Diskotheken-Personal führt konsequente Kontrollen durch, sowohl hinsichtlich des Einlasses als auch hinsichtlich des Alkoholausschanks.

·          Zum Kenntlichmachen des Alters werden an die minderjährigen Gäste (16 und 17 Jahre) Stempel vergeben.

·          Personen ab 16 und unter 18 Jahren erhalten – auch vor 24 Uhr - nur Eintritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Eltern) oder erziehungsbeauftragten Person.

·          Ein Formular zur Erziehungsbeauftragung an eine volljährige Person durch die Eltern der Jugendlichen wird den Diskothekenbetreibern vom Landkreis Cloppenburg zur Verfügung gestellt.
Nur dieses Formular wird bei Kontrollen akzeptiert.

·          Eine Erziehungsbeauftragung für Personen unter 16 Jahren ist nicht möglich. Ebenso gilt eine Erziehungsbeauftragung grundsätzlich nur für eine minderjährige Person.

·          Der/Die Erziehungsbeauftragte muss die Erziehungsbeauftragung bei sich tragen und bei Kontrollen vorweisen können.

·          Das Formular zur Erziehungsbeauftragung gilt nur in Zusammenhang mit einem gültigen Personalausweis (oder Führerschein) – sowohl bei dem Jugendlichen als auch bei der erziehungsbeauftragten Person.

·          Blanko-Unterschriften der Eltern mit nachträglicher Eintragung Volljähriger (z.B. vor Ort im Eingangsbereich der Diskothek) sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung. Sie werden nicht akzeptiert.

·          Eine Erziehungsbeauftragung gilt jeweils nur für den Abend, für den sie ausgestellt wurde. Sie bedeutet keine generelle Übertragung der Aufsicht auf mehrere bzw. alle zukünftigen Diskothekenbesuche.

·          Fällt dem Diskotheken-Personal auf, dass die erziehungsbeauftragte Person zur Ausübung der Aufgabe nicht (mehr) in der Lage ist (z.B. wegen Alkoholisierung), so verfällt die Erziehungsbeauftragung. Der Zutritt/Aufenthalt des/der Jugendlichen wird nicht
gestattet.

·          Das Diskotheken-Personal erhält eine eingehende Information / Schulung über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

 

Außerdem habe man ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrages entwickelt, das neben der Abfrage der Daten auch wichtige Informationen für Eltern und Erziehungsbeauftragte enthalte. Zukünftig solle bei Diskothekenbesuchen nur noch dieses Formular anerkannt werden.

 

Anmerkung: Das Formular ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

 

 „Keine Kurzen für die Kurzen“

 

Kreisjugendpflegerin Grenz führte weiter aus, dass auch beim diesjährigen Lastruper Karnevalsumzug am 14.02.2010 das Jugendschutz-Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ durchgeführt worden sei.

Personal des Jugendamtes Cloppenburg und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta hätten gemeinsam Jugendschutzkontrollen durchgeführt und jugendliche Umzugsbesucher auf mitgebrachte alkoholische Getränke überprüft.

Es seien nicht nur stichprobenartig Kontrollen während des Umzugs durchgeführt worden, sondern auch die aussteigenden Jugendlichen direkt am Ankunftsplatz der Busse überprüft worden.

Man habe den Eindruck gewonnen, dass das Projekt im Laufe der Jahre bereits Wirkung gezeigt habe und nicht mehr so viele stark alkoholisierte Minderjährige angetroffen worden seien. Das Deutschen Roten Kreuz habe lediglich 5 Minderjährige wegen ihres Alkoholkonsums betreuen müssen (jüngste Person: 15 Jahre), ein Minderjähriger sei ins Krankenhaus gebracht worden.

Problemgruppe sei nach wie vor die Altersgruppe der jungen Erwachsenen (18 bis Anfang 20), die mit dem Jugendschutzgesetz nicht mehr erreicht werden könnten.

 

Am 27.02.2010 habe eine Generalversammlung der Schützenvereine in Garrel stattgefunden. Dort hätte sie gemeinsam mit Herrn Nienaber von der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta  das Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ vorgestellt. Den rund 200 Anwesenden seien Umsetzungshinweise für Veranstaltungen wie z.B. Schützenfeste gegeben worden.

 

Am 24.03.2010 habe sie gemeinsam mit Frau Höffmann von der Fachstelle für Suchtprävention den Vorstand des Schützenvereins Lindern über Umsetzungsmöglichkeiten informiert und im Hinblick auf die Bedingungen vor Ort diskutiert.

 

 

Schutzengelprojekt

 

Die United Nations hätten von 2005 bis 2014 die Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgerufen. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen solle nachhaltiges Denken und Handeln vermittelt werden. Menschen sollten in die Lage versetzt werden, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf künftige Generationen auswirke. Die UN-Mitgliedsstaaten hätten sich dazu verpflichtet, dieses Konzept zu stärken und Netzwerke zu schaffen, um Akteure auf regionaler Ebene zusammen zu bringen.

 

Das Schutzengelprojekt werde nun von der UNU (United Nations University) als RCE (Regionales Experten-Netzwerk) anerkannt und sei damit eines von weltweit 74 solcher Netzwerke. In Deutschland gäbe es vier, in Hamburg, München, Nürnberg und dem Oldenburger Münsterland.

Damit sei das RCE im Oldenburger Münsterland das kleinste dieser Netzwerke.

Das RCE Oldenburger Münsterland und auch das Schutzengelprojekt erfahre somit hohe internationale Anerkennung. (Internetseite: www.rce-om.de)

 

Die Großbäckerei Behrends-Meyer habe sich dazu bereit erklärt, in Zusammenarbeit mit der Druckerei Malcherek Brötchentüten mit dem Schutzengel-Logo herstellen.

Auf der Vorderseite stehe unter dem Schutzengel-Logo der Spruch: „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Gleichgültigkeit und Ignoranz kommen bei uns nicht in die Tüte!“

 

Im März 2010 hätten zwei Schulungsabende für die Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen stattgefunden. Ziel sollte sein, den Anbietern, die ihre Kurse als Schutzengel-Qualifizierung durchführten, hinreichend Informationen über Hintergründe und Inhalte des Schutzengelprojektes zu vermitteln, damit diese sie an ihre Kursteilnehmer weitergeben können.

 

Das Schutzengelprojekt habe eine Anfrage der BARMER Gesundheitskasse zur Beteiligung an der bundesweiten Aktion „Deutschland bewegt sich“ erhalten. Hierzu werde es vom 03. bis 04.September 2010 Aktionstage in Cloppenburg geben, bei dem zahlreiche Präventionsangebote vorgestellt werden sollen.

 

Am 10. und 11. Mai 2010 werde das Schutzengelprojekt der Landkreise Cloppenburg und Vechta mit einem Informationsstand beim Deutschen Präventionstag in Berlin vertreten sein.

 

 

Jugendarbeit

 

GruppenleiterInnen-Grundlehrgang

 

In den Osterferien habe die Kreisjugendpflege vom 27.03. bis 01.04.2010 gemeinsam mit zwei Honorarkräften einen Gruppenleiter-Grundlehrgang im Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer durchgeführt. 22 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 20 Jahren aus den Kommunen Barßel, Bösel, Cappeln, Cloppenburg, Garrel, Molbergen und Saterland hätten daran teilgenommen. In rund 60 Seminarstunden seien den TeilnehmerInnen Grundkenntnisse zum Leiten von Kinder- und Jugendgruppen sowie die notwendigen rechtlichen Grundlagen vermittelt worden.

 

Juleica

 

Das Land Niedersachsen habe in einem Runderlass vom 05.03.2010 neue Richtlinien für die Ausstellung der Juleica (JugendleiterInnen-Card) herausgegeben.

Unter anderem werde nun der Mindest-Stundenumfang für einen Erste-Hilfe-Kurs sowie für eine Gruppenleiter-Fortbildung zur Verlängerung der Juleica genauer festgelegt.