1.         Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann erläuterte, dass mit dem Gesetzes zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. Nr. 24/2009) zum 01.04.2010 ein Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern eingeführt worden sei. Hiermit solle erreicht werden, dass Kinder in größerem Maß als bisher an Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten teilnehmen. Dies gelte für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Das Land habe hierfür eigens eine Stelle (ca. 12-14 Personalstellen) eingerichtet, die die gesetzlichen Vertreter der Kinder schriftlich zur Teilnahme an der Untersuchung ihrer Kinder auffordere. Liege keine Rückmeldung einer Ärztin oder eines Arztes bezüglich einer durchgeführten Frühkennungsuntersuchung vor, erfolge eine Erinnerung. Wenn auch dann keine Rückmeldung vorliege, werde der örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe darüber informiert. Dieser sei lt. Gesetz berechtigt, die übermittelten Daten für seine Aufgaben nach  dem SGB VIII zu verarbeiten.

 

Somit würden die Nds. Jugendämter quasi in die Pflicht genommen, tätig zu werden. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen seien derzeit dabei, Handlungsempfehlungen für die Jugendämter zu erarbeiten.

Beim Landkreis Cloppenburg sei bereits mit Erstem Kreisrat Frische und der Leiterin des Gesundheitsamtes abgesprochen worden, dass das Gesundheitsamt mit eingebunden werden solle.

Aufgrund der für die U-Untersuchungen festgelegten Zeiträume sei bei den Jugendämtern frühestens ab 14.08.2010 mit entsprechenden Meldungen des Landes zu rechnen.

 

2.            Begleitete Elternschaft

 

Der Caritas-Verein Altenoythe e.V. plane eine stationäre Wohneinrichtung für die Betreuung von geistig behinderten Müttern oder Vätern mit Kind in Barßel (ehemaliges Krankenhaus). Das Land Niedersachsen habe sich bereiterklärt, dieses Projekt für die Dauer von 2 Jahren finanziell mit max. 600.000 Euro zu unterstützen. Hierfür sei u.a. zur Bedingung gemacht worden, dass mit dem Jugendamt Cloppenburg eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung nach dem SGB VIII abgeschlossen werde. Diese sei derzeit in Bearbeitung. Mit dem Abschluss sei in Kürze zu rechnen.

Es sei geplant, dass die Einrichtung zum 01.08.2010, spätestens jedoch zum 01.09.2010 belegt werden könne.

 

 

3.         Beendigung der Mitgliedschaft von Frau Schultzki im Jugendhilfeausschuss

 

Frau Tanja Schultzki gehöre dem Jugendhilfeausschuss als Vertreterin der Ev.-Luth. Kirche als beratendes Mitglied an. Aufgrund eines Personalwechsels habe das Landespfarramt der Ev.-Luth. Kirche im Auftrag des Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg um Neubenennung des Vertreters der Evangelischen Kirche gebeten. Diese Aufgabe solle zukünftig von Herrn Regionaljugendreferent Ulrich Bohlken wahrgenommen werden. Herr Bohlken habe mit Jahresbeginn 2010 die Leitung des Ev. Kreisjugenddienstes im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland übernommen, der die Landkreise Cloppenburg und Vechta umfasse.

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses seien vom Kreistag zu wählen.

Es werde daher dem Kreistag für die nächste Sitzung am 01.06.2010 vorgeschlagen, Herrn Ulrich Bohlken als neuen Vertreter der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss zu wählen.

 

Herr Karnbrock führte aus, dass die Förderung für das Pro-Aktiv-Center 2010 auslaufe. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der ARGE sei für den Förderzeitraum 2011 bis 2013 mit massiven Kürzungen zu rechnen. Er regte an, das Thema im nächsten Jugendhilfeausschuss zu behandeln.

 

Frau Jünger-Zobel verwies auf ein neues Projekt des SKF. Es sei auf der Internetseite www.gewalt-los.de aufzurufen.